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14.09.11 , 13:02 Uhr
CDU

TOP 2 und 26: Glücksspielvertrag/Spielhallengesetz Werner Kalinka: Zuverlässigkeitskriterien werden verschärft, Konzessionen aus anderen EU-Ländern gelten nicht automatisch in Schleswig-Holstein/Landesverordung kommt

Glückspielstaatsvertrag
Nr. 382/11 vom 14. September 2011
TOP 2 und 26: Glücksspielvertrag/Spielhallengesetz Werner Kalinka: Zuverlässigkeitskriterien werden verschärft, Konzessionen aus anderen EU-Ländern gelten nicht automatisch in Schleswig-Holstein/Landesverordung kommt
In der Debatte des Landtages erklärte der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka:
„Es hat ein hartes Ringen um das Gesetz gegeben, gerade auch in den vergangen 14 Tagen. Es gibt deutliche Veränderungen, aus meiner Sicht Verbesserungen. Ein Ergebnis, dass nicht jedem gefallen muss, mit dem man aber leben kann.
Schleswig-Holstein bekommt ein Spielhallen-Gesetz. Dieses Gesetz, über das wir im November im Landtag diskutieren wollen, steht in einem Zusammenhang mit dem Glücksspielgesetz. Dass wir ein Spielhallen-Gesetz bekommen, ist sehr positiv. Wer hätte es noch vor einigen Monaten für möglich angesehen, dass dies so schnell kommen würde.
Lotto bleibt im Block, die Unsicherheit ist weg. Dies ist gerade auch für die Mitarbeiter von großer Bedeutung. Wir bringen dies in einem Landtagsbeschluß heute zum Ausdruck.
Das Tor zum Bund bleibt beim Glücksspiel offen. Das SH-Gesetz tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft, in seiner vollständigen Wirkung allerdings erst am 1.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 März 2012. Bis dahin ist Zeit, zu einer bundeseinheitlichen Lösung zu kommen.
Die Zuverlässigkeitskriterien für Betreiber werden deutlich verschärft. Sie werden durch eine Landesverordnung geregelt. Lizenzen aus anderen EU-Ländern gelten nicht automatisch in Schleswig-Holstein.
Suchprävention und Spielerschutz werden deutlich verstärkt. Der Spielerschutz wird bundeseinheitlichen Regeln angepasst.
Online-Konzessionen gibt es nur für die in Schleswig-Holstein ansässigen Spielbanken.“



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