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15.09.11 , 13:20 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zur EU-Effizienzrichtlinie

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 16 und 28 – EU- Energieeffizienzrichtlinie Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der europapolitische Sprecher Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Bernd Voß: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 501.11 / 15.09.2011



Energieeffizienz: Den schlafenden Riesen wecken
Es geht bei Subsidiaritätsrügen oder Bedenken erst mal nicht darum, ob ein Vorha- ben gefällt oder nicht. Es muss vielmehr konkret geprüft werden, ob in Angelegenhei- ten, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union fallen, die Ziele der vorgeschlagenen Maßnahmen von den Mitgliedsstaaten weder auf zentra- ler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können. Es geht auch darum, zu prüfen, ob sie wegen ihres Umfangs oder ihrer Auswirkung auf europäischer Ebene besser verwirklicht werden können.
Wir Grünen haben Kritik daran, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht weit genug gehen oder im Detail Nachbesserungen erforderlich sind. Dennoch haben wir keinen Zweifel daran, dass Maßnahmen, die alle 27 Mitgliedsstaaten auf dem so dringenden Feld der Energieeffizienz und Energieeinsparung vornehmen müssen ei- nen hohen europäischen Mehrwert mit sich bringen.
Meine KollegInnen von CDU, SPD, FDP und SSW: Sie machen es sich etwas zu ein- fach, wenn Sie als Begründung schreiben, eine ausschließliche vertragliche Zustän- digkeit der EU für Energiepolitik bestünde nicht. Das ist überhaupt nicht erforderlich. Es gibt viele Bereiche, in denen diese ausschließliche Zuständigkeit der EU nicht be- steht und es trotzdem EU-weit verbindliche Vorgaben gibt, die dann durch nationale Gesetzgebung umgesetzt werden.
Ich nenne nur mal den Gewässerschutz als ein Beispiel, die Nitratrichtlinie. Die war ein großer Schritt nach vorne beim Gewässerschutz. Ohne diese für alle verbindli- chen Vorgaben wäre es den Staaten jeweils einzeln kaum möglich gewesen, diese Standards durchzusetzen.

Seite 1 von 2 Weil die EU nicht allein zuständig ist, gibt es einen Vorschlag für eine Richtlinie, nicht etwa für eine Verordnung, die unmittelbar Rechtswirksamkeit hätte. Richtlinien belas- sen den Mitgliedsstaaten Spielraum, die festgelegten Ziele mit jeweils angepassten Maßnahmen und durch geeignete nationale oder regionale Regelungen umzusetzen.
Unsere Volkswirtschaften werden sich in ihrem Energieverbrauch anpassen müssen. Je früher dafür Rahmen und Anreize geschaffen werden, desto besser. Wir wollen nicht, dass der Staat alles vorgibt. Wir wollen, dass sich die Märkte für Effizienztech- nologien möglichst schnell entwickeln können. Dafür brauchen wir die richtigen Rah- menbedingungen, und zwar möglichst europaweit.
Im Bereich der Energieeffizienz und Energieeinsparung gibt es enormes wirtschaftli- ches Entwicklungspotenzial – ein „schlafender Riese“. Das Bundesumweltministeri- um quantifiziert die Potenziale mit 19 Milliarden Euro Einsparungen bei den Energie- kosten, 77 Millionen Tonnen CO2-Vermeidung und der Schaffung von 260.000 neuen Arbeitsplätzen. Da ist auch für Schleswig-Holstein einiges drin.
Es geht dabei auch um die Frage, ob zukünftige Investitionen in Milliardenhöhe ins Ausland fließen, um noch die letzten Öl- und Gasvorkommen nutzbar zu machen, oder ob dieses Geld bei uns investiert wird, in zukunftsfähige Technologien. Darum brauchen wir ein europaweites Vorgehen, darin liegt der Mehrwert.
Es wäre ein großer Fehler, diesen Vorschlag durch eine vorgeschobene Subsidiari- tätsrüge zu Fall zu bringen. Dies könnte den Bemühungen, EU-weit zu einem koordi- nierten und entschlossenerem Vorgehen beim Klimaschutz zu kommen, großen Schaden zufügen.
Für den Klimaschutz sind viele schöne Ziele auf EU-Ebene beschlossen, viele schö- ne Sonntagsreden gehalten und viele schöne, aber leider unverbindliche Strategie- papiere verabschiedet worden.
Während der deutschen Ratspräsidentschaft unter Schwarz-Rot und Klimakanzlerin Merkel wurde 2007 die 3 x 20 Ziele verabschiedet - bis 2020 20 Prozent weniger Kli- magase, 20 Prozent Energieeinsparung, 20 Prozent erneuerbare Energien. Nach Be- rechnungen der EU-Kommission, werden all die schönen Ziele weit verfehlt. Statt für 20 Prozent Energieeinsparung wird es gerade mal für neun Prozent reichen.
Der Staatssekretär hat im Ausschluss berichtet, die Bundesregierung sei sich im Kla- ren darüber, dass die vereinbarten Ziele bis 2020 nicht umgesetzt werden können. Dennoch möchte Schwarz-Gelb im Bund weiter auf Fördermaßnahmen und Freiwil- ligkeit setzen. Wie passt das zu den Zielen der Haushaltskonsolidierung?
Wir fordern in unserem Antrag die Landesregierung auf, sich in den weiteren Bera- tungen für eine Verbesserung des Vorschlages im Sinne einer Verschärfung einzu- setzen.
Ich bitte Sie, zu bedenken: Der Nachteil bei verbindlichen Rahmenvorgaben einer eu- ropäischen Richtlinie mag sein: Wir müssen uns dran halten. Der Vorteil ist: Wir be- kommen den Rahmen für einen europäischen Wettbewerb für den Einsatz zukunfts- fähiger Techniken und weniger Abhängigkeit von Energieimporten.
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