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15.09.11 , 16:31 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 20 - Keine Sanktionen für private Facebook-Seiten

Presseinformation Kiel, den 15. September 2011 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk

TOP 20 Keine Sanktionen für private Facebook-Seiten Drs. 17/1770
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz ist die zuständige Aufsichtsbehörde für den
Datenschutz in Schleswig-Holstein. In dieser Funktion ist es Aufgabe des ULD, die Einhaltung
des Datenschutzes hier im Land zu überwachen und bei Missachtung dagegen anzugehen.
Dabei arbeitet das Landeszentrum unabhängig - und zwar völlig unabhängig. Wir haben in der
letzten Landtagssitzung gerade eine Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschlossen,
um der europäischen Forderung nach der Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden
nachzukommen. Und gerade für den schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten und
seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt, dass sie unabhängig arbeiten und sich nicht
einschüchtern lassen - weder von Google noch von Facebook - und das ist gut so.


Ohne Frage hat das ULD mit der Reichweitenanalyse gegen Facebook für einen Paukenschlag
gesorgt. Bisher hat sich Facebook in Sachen Datenschutz nicht gerade gesprächsbereit gezeigt.
Mit der Androhung von Bußgeldern für die Verlinkung des Like-It-Buttons von Facebook hat
sich das Blatt allerdings gewendet. Nicht nur, dass Facebook und ULD miteinander ins
Gespräch gekommen sind, auch im Innen- und Rechtsausschuss haben wir interessante 2
Ausführungen zum Datenschutz von Facebook gehört. Facebook hat zugesagt, dem ULD
Einblicke in seine Datenverarbeitung zu geben und die Beschuldigungen zu entkräften, dass sie
gegen Datenschutzgesetz und Telemediengesetz verstoßen. So lange diese Ergebnisse
ausstehen und die Datenverarbeitung nicht komplett geklärt ist, bleibt die Reichweitenanalyse
des ULD bestehen.


Bündnis 90/Die Grünen haben erst einen Antrag eingereicht, in dem sie fordern, die Bußgelder
nicht gegen Private durchzusetzen, bis die Politik eine Lösung für das datenschutzrechtliche
Problem des Like-It-Buttons gefunden hat. Diese Forderung zeugt von einer gewissen Naivität.
Wenn man sich ansieht, wie lange Schleswig-Holstein gebraucht hat, um eine Modernisierung
des Landesdatenschutzgesetzes vorzulegen oder der Bund bis heute alle Probleme des
Datenschutzes eher aussitzt und sich durchwurstelt statt zu Ergebnissen zu kommen, können
wir lange warten, bis es eine Lösung in Sachen Datenschutz und Facebook gibt. Es ist daher gut
und richtig, dass wir einen engagierten Datenschutzbeauftragten haben, der
informationshungrigen Konzernen genau auf die Finger schaut. Ebenso einfallslos ist es, die
Anwendung von Gesetzen gegen die einen zu akzeptieren und gegen die anderen aussetzen zu
wollen. Aus juristischer Sicht ist dies nicht verständlich.


Die Forderung nach der Aussetzung der Bußgelder gegen Private haben die Grünen in ihrem
neuen Antrag ganz dezent in die Begründung geschoben. Das macht diesen Antrag nicht
besser. Spätestens die Begründung, dass Facebook eine starke Markenposition hat und es nur
geringe Ausweichmöglichkeiten gibt, macht deutlich, dass der Kollege Fürter nicht verstanden
hat, worauf die Unabhängigkeit des Landesdatenschutzzentrums hinausgeht. Und wenn dann
in der Presse nachzulesen ist, dass die Bußgeldwarnung gegen den Like-It-Button aus Sicht des
Kollegen Fürters zum Beispiel das Theater in Lübeck und damit bürgerliches Engagement
gefährden würde, fragt man sich endgültig, wer sich hier eigentlich von wem einschüchtern
lässt. Es geht hier um den Like-It-Button von Facebook und nicht um die Zensur des Internets. 3
Es geht darum, dass ein riesengroßer Konzern agiert, als wenn es den deutschen Datenschutz
nicht geben würde. Das geht nicht. Datenschutz gilt für Facebook genau wie für alle anderen.


Wir können nur mit Datenschutz die informationelle Selbstbestimmung als hohes Gut der
Informationsgesellschaft aufrecht erhalten. Dabei ist moderne Kommunikation häufig mit
dem Hinterlassen von Datenspuren verbunden und die wenigstens von uns wissen wohl
tatsächlich, wo sie Daten hinterlassen und was mit diesen geschieht. Informationelle
Selbstbestimmung läuft auf Kommunikation hinaus, die selbstbestimmt ist und diese nicht
verhindert. Selbstbestimmte Kommunikation kann allerdings nur möglich sein, wenn der
Betroffene weiß, welche Rechte er hat und diese auch wahrnehmen kann. Die
Datenverarbeitung muss also transparent sein. Bei Facebook gibt es in dieser Hinsicht
Verbesserungsbedarf - da dürften wir uns alle einig sein. Die Drohkulisse des ULD dürfte dafür
sorgen, dass diese Verbesserungen schnell eintreten. 4

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