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Anke Spoorendonk zu TOP 20 - Keine Sanktionen für private Facebook-Seiten
Presseinformation Kiel, den 15. September 2011 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 20 Keine Sanktionen für private Facebook-Seiten Drs. 17/1770Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz ist die zuständige Aufsichtsbehörde für denDatenschutz in Schleswig-Holstein. In dieser Funktion ist es Aufgabe des ULD, die Einhaltungdes Datenschutzes hier im Land zu überwachen und bei Missachtung dagegen anzugehen.Dabei arbeitet das Landeszentrum unabhängig - und zwar völlig unabhängig. Wir haben in derletzten Landtagssitzung gerade eine Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschlossen,um der europäischen Forderung nach der Unabhängigkeit der Datenschutzbehördennachzukommen. Und gerade für den schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten undseine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt, dass sie unabhängig arbeiten und sich nichteinschüchtern lassen - weder von Google noch von Facebook - und das ist gut so.Ohne Frage hat das ULD mit der Reichweitenanalyse gegen Facebook für einen Paukenschlaggesorgt. Bisher hat sich Facebook in Sachen Datenschutz nicht gerade gesprächsbereit gezeigt.Mit der Androhung von Bußgeldern für die Verlinkung des Like-It-Buttons von Facebook hatsich das Blatt allerdings gewendet. Nicht nur, dass Facebook und ULD miteinander insGespräch gekommen sind, auch im Innen- und Rechtsausschuss haben wir interessante 2Ausführungen zum Datenschutz von Facebook gehört. Facebook hat zugesagt, dem ULDEinblicke in seine Datenverarbeitung zu geben und die Beschuldigungen zu entkräften, dass siegegen Datenschutzgesetz und Telemediengesetz verstoßen. So lange diese Ergebnisseausstehen und die Datenverarbeitung nicht komplett geklärt ist, bleibt die Reichweitenanalysedes ULD bestehen.Bündnis 90/Die Grünen haben erst einen Antrag eingereicht, in dem sie fordern, die Bußgeldernicht gegen Private durchzusetzen, bis die Politik eine Lösung für das datenschutzrechtlicheProblem des Like-It-Buttons gefunden hat. Diese Forderung zeugt von einer gewissen Naivität.Wenn man sich ansieht, wie lange Schleswig-Holstein gebraucht hat, um eine Modernisierungdes Landesdatenschutzgesetzes vorzulegen oder der Bund bis heute alle Probleme desDatenschutzes eher aussitzt und sich durchwurstelt statt zu Ergebnissen zu kommen, könnenwir lange warten, bis es eine Lösung in Sachen Datenschutz und Facebook gibt. Es ist daher gutund richtig, dass wir einen engagierten Datenschutzbeauftragten haben, derinformationshungrigen Konzernen genau auf die Finger schaut. Ebenso einfallslos ist es, dieAnwendung von Gesetzen gegen die einen zu akzeptieren und gegen die anderen aussetzen zuwollen. Aus juristischer Sicht ist dies nicht verständlich.Die Forderung nach der Aussetzung der Bußgelder gegen Private haben die Grünen in ihremneuen Antrag ganz dezent in die Begründung geschoben. Das macht diesen Antrag nichtbesser. Spätestens die Begründung, dass Facebook eine starke Markenposition hat und es nurgeringe Ausweichmöglichkeiten gibt, macht deutlich, dass der Kollege Fürter nicht verstandenhat, worauf die Unabhängigkeit des Landesdatenschutzzentrums hinausgeht. Und wenn dannin der Presse nachzulesen ist, dass die Bußgeldwarnung gegen den Like-It-Button aus Sicht desKollegen Fürters zum Beispiel das Theater in Lübeck und damit bürgerliches Engagementgefährden würde, fragt man sich endgültig, wer sich hier eigentlich von wem einschüchternlässt. Es geht hier um den Like-It-Button von Facebook und nicht um die Zensur des Internets. 3Es geht darum, dass ein riesengroßer Konzern agiert, als wenn es den deutschen Datenschutznicht geben würde. Das geht nicht. Datenschutz gilt für Facebook genau wie für alle anderen.Wir können nur mit Datenschutz die informationelle Selbstbestimmung als hohes Gut derInformationsgesellschaft aufrecht erhalten. Dabei ist moderne Kommunikation häufig mitdem Hinterlassen von Datenspuren verbunden und die wenigstens von uns wissen wohltatsächlich, wo sie Daten hinterlassen und was mit diesen geschieht. InformationelleSelbstbestimmung läuft auf Kommunikation hinaus, die selbstbestimmt ist und diese nichtverhindert. Selbstbestimmte Kommunikation kann allerdings nur möglich sein, wenn derBetroffene weiß, welche Rechte er hat und diese auch wahrnehmen kann. DieDatenverarbeitung muss also transparent sein. Bei Facebook gibt es in dieser HinsichtVerbesserungsbedarf - da dürften wir uns alle einig sein. Die Drohkulisse des ULD dürfte dafürsorgen, dass diese Verbesserungen schnell eintreten. 4