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15.09.11 , 17:12 Uhr
SPD

Sandra Redmann und Olaf Schulze: Ja zu Pumpspeicherkraftwerken nicht übers Knie brechen!

Kiel, 15. September 2011 Nr. 275/2011



Sandra Redmann, Olaf Schulze:
Ja zu Pumpspeicherkraftwerken nicht übers Knie brechen!

Zur heutigen Beratung im Umwelt- und Agrarausschuss über die Änderung des Oberflächenwasserabgabegesetzes sagen die umweltpolitische Sprecherin der SPD- Landtagsfraktion, Sandra Redmann, und der energiepolitische Sprecher Olaf Schulze:
Pumpspeicherkraftwerke haben eine wichtige Rolle bei der Energiewende, die auf die ausschließliche Nutzung erneuerbarer Energien abzielt: sie sollen Energie speichern. Dafür muss auch das Pumpspeicherkraftwerk in Geesthacht fit gemacht werden. Hier sind wir mit den Regierungsfraktionen grundsätzlich einer Meinung und befürworten deren Gesetzentwurf, der in dieser Plenartagung in 1. und 2. Lesung beraten werden soll. Allerdings können wir die Eile, die CDU und FDP an den Tag legen, nicht nachvollziehen. Auch hier geht für uns Gründlichkeit vor Schnelligkeit – wir haben noch Beratungsbedarf!
In der heutigen Beratung im Ausschuss wurde die Landesregierung für uns überraschend nicht durch die zuständige Umweltministerin, sondern durch den Wirtschaftsminister vertreten. Einige entscheidende Fragen blieben unbeantwortet:
Gibt es für die vorgesehene Senkung der Abgabe für Pumpspeicherwerke auf ein Zehntel der bisherigen Gebühren eine ausreichende ökologische Begründung?
Wie groß ist die Gefahr wettbewerbsrechtlichen Klagen anderer Unternehmen auf Gleichbehandlung?
Sind die vorgeschlagenen neuen Abgabesätze nicht zu sehr auf die betriebswirtschaftliche Situation des Pumpspeicherwerks Geesthacht ausgerichtet sind und somit das Gesetz willkürlich auf einen Einzelfall zugeschnitten?
Wie wird das Pumpspeicherwerk Geesthacht zur Speicherung des Windkraftstroms in die Energiewende eingebunden? 2



Dies alles ist unklar. Deshalb haben wir im Ausschuss eine – für uns ohnehin selbstverständliche - Anhörung zu diesen Fragestellungen mit den Verbänden des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Energiewirtschaft beantragt. Dies wurde jedoch von CDU und FDP mit dem Hinweis auf den Eilbedarf des Gesetzes abgelehnt. Das erstaunt uns, da derartig begünstigende Gesetzesänderungen auch rückwirkend in Kraft treten können. Diese Rückwirkung stand sogar ausdrücklich im vorgelegten Gesetzentwurf, aber den CDU- und FDP-Vertretern war wohl ihr eigener Gesetzentwurf nicht geläufig. Unser Eindruck ist, dass der Eilbedarf eher den laufenden Parteinominierungsverfahren und dafür benötigten Erfolgsnachrichten der Landtagskandidaten geschuldet ist.
Auch die SPD möchte das Pumpspeicherwerk Geesthacht und möglichst viele weitere für die Energiewende nutzen. Wir wollen aber kein Gesetz übers Knie brechen, das dann bei einer Klage von Konkurrenten vor Gericht keinen Bestand hat und wieder einkassiert werden muss.

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