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16.09.11 , 10:20 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 14, 22 + 25 Finanzierung des baulichen Masterplans UKSH, Solide Grundlage für die Entscheidung über die Zukunft des UKSH schaffen, Zukunft der Anlage für Partikeltherapie in Kiel

Presseinformation Kiel, den 16.9.2011

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms

TOP 14, 22 + 25 Finanzierung des baulichen Masterplans UKSH, Solide Grundlage für die Entscheidung über die Zukunft des UKSH schaffen, Zukunft der Anlage für Partikeltherapie in Kiel Drs. 17/1761, 1774 und 1778

Wenn wir heute über die zukünftige Sanierung des UKSH debattieren, dann muss man nach
unserer Auffassung folgende Fakten vorab erst einmal festhalten. Erstens reden wir heute
nicht über den gesamten Investitionsstau, sondern nur über den Investitionsstau der mit der
Krankenversorgung verbunden ist. Forschung und Lehre sind nicht von dem umfasst, was
mithilfe eines Asset-Modells gelöst werden soll. Wir reden also über eine Investitionssumme
von rund 350 bis 400 Millionen Euro von insgesamt 700 Millionen Euro
Gesamtinvestitionsbedarf. Zweitens sprechen wir zwar vom Asset-Modell und davon, dass –
ich zitiere aus dem Antrag der Grünen – die notwendigen Bauinvestitionen des UKSH-
Masterplans von privaten Investoren durchgeführt werden sollen. In welcher konkreten
Ausgestaltung dieses Asset-Modell umgesetzt werden soll, ist leider noch nicht klar. Vor
diesem Hintergrund, sehen wir es als fahrlässig an, hier das Heft als Parlament aus der Hand zu 2
geben und der Regierung quasi einen Freifahrtschein zu geben, wie dieses Modell umgesetzt
werden soll.
Um es gleich vorweg zu sagen: Auch wir wollen eine schnelle Entscheidung. Deshalb haben wir
in unserem Antrag ganz klar formuliert, dass zum Jahresende eine Entscheidung herbeigeführt
werden soll. Allerdings wollen wir, dass das Parlament mit entscheidet und dass dies auf einer
vernünftigen Grundlage geschieht. Diese Grundlage liegt aber bisher nicht vor. Wir haben
bisher nur ein Markterkundungsverfahren und deren Ergebnisse. Diese Ergebnisse enthalten
zwar grobe Planungen der einzelnen Anbieter, in welcher Rechtsform und unter welchen
organisatorischen Bedingungen die baulichen Maßnahmen umgesetzt werden sollen, aber es
gibt keine konkreten Zeitplanungen, die Auskunft geben, welche Maßnahmen wann
durchgeführt werden sollen und wie hoch die einzelnen Investitionskosten sind. Die kann es
möglicherweise auch noch nicht geben, aber dann kann man sich auch noch nicht sicher
entscheiden, welches Modell nun möglicherweise das beste ist. Nun sollen die einzelnen
Anbieter eine genauere Wirtschaftlichkeitsberechnung und Maßnahmenplanung vorlegen,
allerdings soll dies in Verhandlungen hinter verschlossenen Türen geschehen. Hier werden die
Betroffenen und der Landtag bewusst außen vor gehalten. Das tragen wir als SSW nicht mit!


Betrachtet man die Angebote, die uns nach dem Markterkundungsverfahren vorliegen, so kann
man, nach unserer Auffassung, diese Modelle durchaus schon vorab bewerten. Es sind dort
Modelle beschrieben, die als Grundlage die teilweise Eigentumsübertragung von Anteilen des
UKSH zum Gegenstand haben. Trotzdem sind dieses eindeutig Asset-Modelle, die somit vom
grünen Antrag umfasst sind. Wir sind nicht der Auffassung, dass Anteile des UKSH an Private
gehen sollen. Andere Modelle wiederum beinhalten die Defusionierung des Uniklinikums.
Auch diese Modelle sind Asset-Modelle, wie sie von den Grünen pauschal gewünscht werden.
Wir sehen die Defusionierung kritisch, auch wenn sie vom Wirtschaftsminister als
Individualisierung der Standorte unter dem Dach einer Holding getarnt werden. Wiederum
andere Modelle, sehen zwar vor, dass die Patientenversorgung zwar vorerst in öffentlicher
Hand bleibt, aber trotzdem ein Managementvertrag mit dem jeweiligen Betreiber geschlossen 3
werden soll. Die Mitarbeiter sind in diesem Asset-Modell vorerst weiterhin öffentlich-rechtlich
angestellt, aber das sie steuernde Management ist schon privat organisiert. Auch dieses
Modell, würde unter die Asset-Modelle fallen, die die Grünen pauschal zulassen wollen und
auch die Landesregierung spricht davon, dass man über die Zusammensetzung des
Managements verhandeln könne. Wir haben da erhebliche Bedenken.


Dieses Beispiel macht im Übrigen auch deutlich, dass die verschiedenen Angebote, die im
Rahmen des Markterkundungsverfahrens abgegeben worden sind, unterschiedliche
Auswirkungen für die Mitarbeiterschaft des UKSH haben können. Bevor wir als SSW uns für
oder gegen ein solches Modell entscheiden, wollen wir wissen, mit was die Mitarbeiter bei den
jeweiligen Modellen zu rechnen haben. Nach unserer Auffassung sind wir als Eigentümer des
UKSH verpflichtet, auch die Interessen der Mitarbeiter mit im Auge zu haben. Das mag uns von
dem einen oder anderem hier im Hause unterscheiden, aber für uns sind die Mitarbeiter die
tragenden Säulen des UKSH und hier haben wir die Verpflichtung für vernünftige
Rahmenbedingungen für die Beschäftigten zu sorgen.


Überhaupt ist es wichtig, das Projekt Sanierung UKSH über die gesamte Laufzeit zu betrachten.
Wir können hier mit 25 Jahren rechnen. In dieser Zeit kann sich so gut wie jeder Parameter
ändern und damit können wir sicher sein, dass vertragliche Vereinbarungen mit Privaten
sicherlich nicht vollständig jede Eventualität der Entwicklung der nächsten 25 Jahre abdecken
können. Das an sich ist schon schwierig und deshalb ist es nur folgerichtig, dass man auch
ernsthaft durchrechnet, welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen, wenn das Land oder
das UKSH selber die Investitionen ohne private Beteiligung durchführen. Die Aussage, das Land
habe kein Geld, kann ich hier nicht gelten lassen. Wir haben in diesem Jahr
Steuermehreinnahmen von über 600 Millionen Euro und wir werden in Kürze darüber
diskutieren, ob wir der HSH-Nordbank aus uns durch die Bank zufließenden Mitteln 250
Millionen Euro zuführen. Vor den Hintergrund, dass natürlich nicht die ganzen 338 Millionen
Euro Investitionssumme auf einen Schlag finanziert werden müssen, sondern immer nur eine 4
Teilsumme – wie hoch sie auch in den einzelnen Jahren sein mag – darf man zumindest
feststellen, dass es sich auch hier um eine politische Entscheidung handelt, welchen Weg man
gehen will.


Betrachtet man die jährliche Summe Geld, die für die Miet- und weiteren Kosten veranschlagt
sind, wenn ein Asset-Modell umgesetzt wird; nämlich rund 35 Millionen Euro jährlich, dann
fragt man sich schon, ob man die Baumaßnahmen nicht auch anders finanzieren kann.
Summiert man alle jährlichen Raten über 25 Jahre auf, so erhält man die gigantische Summe
von rund 875 Millionen Euro, um eine Investition von etwas mehr als 300 Millionen Euro zu
finanzieren – wohlgemerkt ohne Zins und Zinseszins. Da bleibt wohl ein fetter Gewinn in den
privaten Taschen. Das kann nicht Sinn und Zweck der Maßnahme sein.
Doch damit nicht genug. Finanziert werden soll das Ganze ja durch Einsparungen, die durch die
Neubauten generiert werden sollen. Das heißt, alles wird billiger, weil ja die Wege und
Arbeitsabläufe kürzer und effizienter werden. Was passiert aber eigentlich, wenn diese
Rechnung nicht aufgeht. Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, zahlt das Land. Schon jetzt sind
wir am Unterschuss des UKSH beteiligt und dieses Jahr werden es voraussichtlich rund 20
Millionen Euro sein. Der Landesrechnungshof hat angekündigt, dass er zum Monatsende einen
Bericht über die Effizienzreserven des UKSH vorlegen will. Diese sind schon einmal untersucht
worden und nun kann man natürlich mit Recht fragen, ob alle Effizienzreserven schon gehoben
worden sind, oder ob da noch Geld im System zu sparen ist. Wenn ja, dann stellt sich die
Finanzierungssituation für die Baumaßnahmen wiederum anders dar und dann werden auch
Baumaßnahmen in eigener Trägerschaft mehr und mehr realistisch. Es macht also durchaus
Sinn diesen Bericht abzuwarten und auch die Eigenfinanzierung der Maßnahmen
durchzurechnen.


Ich möchte noch auf eine völlig andere Fragestellung eingehen, die bisher nach unserer
Auffassung eine zu geringe Rolle in der Diskussion gespielt hat. Nämlich die Frage, ob ein ÖPP-
Modell immer und überall die bessere Variante im Vergleich zur öffentlichen Trägerschaft der 5
Maßnahmen ist. Das Partikeltherapiezentrum in Kiel kann da als gutes Beispiel dienen. Ein
großes Unternehmen sagte eine technische Ausstattung zu und konnte das Versprechen nicht
einhalten. Nun mag man sagen, dass dies nicht schlimm sei, weil man vertraglich so gestellt
ist, dass der finanzielle Schaden gering gehalten wird. Aber was ist mit dem Imageschaden und
was ist mit den hierdurch verlorenen Patienten. Das Investitionsrisiko war hier hoch und man
ist auf die Nase gefallen. Das Risiko ist beim UKSH ist ungleich höher, weil die Materie nicht
nur komplex ist, sondern weil wir es in den nächsten 40 Jahren mit einer rasanten
medizintechnischen Entwicklung zu tun haben werden. Wenn die bauliche Substanz dann
dieser Entwicklung angepasst werden soll, werden wir immer wieder neu verhandeln müssen.
Damit sind immer wieder teure Nachbesserungen vorprogrammiert, die wir alle bezahlen
müssen; inklusive des Unternehmensgewinns des privaten Unternehmers.


Ein letztes Wort noch zu einem Risiko, dass kaum einer im Auge hat. Ein ÖPP-Projekt führt
dazu, dass das Land bzw. das UKSH zwar offiziell keine Schulden aufnimmt, sondern nur eine
Pacht oder Miete zahlt. Allerdings ist dieses wirtschaftlich gesehen eine Auslagerung von
Schulden. Es muss daher sicher gestellt sein, dass die Bundesregierung nicht zu einer gleichen
Einschätzung in Bezug auf das Asset-Modell kommt, denn dann wären unsere
Konsolidierungshilfen in Gefahr und hier reden wir dann über 80 Millionen Euro jährlich. Wenn
man es also genau nimmt, dann kann man ein ÖPP-Modell eigentlich nur dann anwenden,
wenn man die gleiche Maßnahme auch aus dem Haushalt heraus finanzieren könnte. Kann
man es nicht, verstößt man gegen die Schuldenbremse.


Für uns als SSW ist es wichtig, dass wir alle Angebote auf ihre Wirtschaftlichkeit hin
überprüfen und dann miteinander vergleichen. Hierbei müssen die Mitarbeiterrechte
unbedingt gewahrt bleiben und es muss sich die Arbeitssituation der Beschäftigten verbessern.
Schlussendlich müssen die Risiken für das Land und das UKSH möglichst gering gehalten
werden. 6
Die Fragestellungen, die ich hier aufgeworfen habe, machen deutlich, dass man eben nicht
pauschal ein Modell favorisieren kann und es dann der Regierung allein überlassen bleibt, wie
sie verhandelt und welches Angebot sie dann annimmt. Würden wir dieses zulassen, dann
würden wir uns als Landtag vor der Verantwortung drücken und uns wegducken. Der SSW will
das nicht und deshalb wollen wir alle Fakten auf den Tisch haben und dann entscheiden – zum
Wohle des UKSH und seiner Mitarbeiter und Patienten.

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