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16.09.11 , 14:38 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 40 - Bericht zur landesweiten Inklusion in der Schule

Presseinformation Kiel, den 16. September 2011 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 40 Bericht zur landesweiten Inklusion in der Schule Drs. 17/1280 und 1568

Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bildungsministerium möchte ich mich für den
Bericht zur Umsetzung von Inklusion in der Schule ganz herzlich bedanken. Das Thema
Inklusion ist eines der wenigen Themen, bei dem der SSW mit der Bildungspolitik dieser
Landesregierung auf einer Wellenlänge ist. Was aber wohl vor allem daran liegt, dass das
Bildungsministerium noch unter der Leitung von Ute Erdsiek-Rave in Sachen Inklusion eine
hervorragende und zukunftsweisende Arbeit geleistet hat und die jetzige Landesregierung
davon profitiert.


Schleswig-Holstein hat bei der inklusiven Beschulung eine Spitzenposition inne. 53,8% der
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nehmen an Unterricht in
allgemeinbildenden Schulen teil. Dies ist im Vergleich zum Bundesdurchschnitt mit 20%
wirklich bemerkenswert. Der Prototyp der Schule ohne Schülerinnen und Schüler wurde bereits
1983 in Schleswig gegründet - seitdem gibt es immer mehr Förderzentren, die nach diesem
Vorbild funktionieren: Also der inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern an 2
allgemeinbildenden Schulen, die dort von qualifizierten Lehrkräften individuell unterstützt
werden.


In dem vorliegenden Bericht werden die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche inklusive
Beschulung genannt. Neben qualifizierten Lehrkräften geht es nämlich vor allem auch um die
Lehrpläne der Förderzentren, die den allgemein bildenden Schulen angeglichen wurden, die
Möglichkeiten des Nachteilausgleichs oder die Förderung von baulichen Maßnahmen, um
barrierefreie Schulen vorzuhalten. Die Grundsteine für eine inklusive Beschulung wurden in
Schleswig-Holstein allerdings sehr viel früher gelegt. 1991 im Kindertagestättengesetz und
1990 im Schulgesetz. Mit der letzten Änderung des § 4 im Schulgesetz ist die inklusive
Beschulung jetzt auch als Bildungs- und Erziehungsziel in das Schulgesetz aufgenommen. An
diesen gesetzlichen Grundsteinen - zu denen auch die UN-Konvention für Menschen mit
Behinderung gehört - wird deutlich, dass wir eine politische Grundlage brauchen, um das Ziel
einer inklusiven Gesellschaft, in der niemand ausgegrenzt wird, zu erreichen.


Es geht hier um eine Gesellschaft, in der Inklusion selbstverständlich ist. Inklusion muss eine
breite öffentliche Akzeptanz haben und die Menschen müssen davon überzeugt sein, dass die
Teilhabe aller Menschen zu unserem demokratischen Rechtsstaat gehört. Die Landesregierung
ist davon auf jeden Fall überzeugt. So schreibt sie (ich zitiere): „Es hat sich auch gezeigt, dass
eine inklusive Beschulung nicht nur einen Vorteil darstellt für die Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf, sondern dass die anderen Kinder und Jugendlichen davon
genauso profitieren.“ Und etwas später wird festgestellt: „Auch hier zeigt sich, dass eine Schule
durch die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler bereichert wird und dass sich die Schulkultur
auf Grund des inklusiven Konzepts positiv verändert.“ Wir vom SSW begrüßen natürlich
ausdrücklich, dass die Landesregierung die Vielfalt von Schülerinnen und Schülern an einer
Schule als Bereicherung ansieht. Allerdings überrascht es doch auch, dass diese Ansicht nicht
die Schulpolitik der Landesregierung als Ganzes prägt und noch viel zu häufig die Meinung
vertreten wird, dass Schulen selektieren sollen und eben nicht für alle da sind. 3
Die Landesregierung stellt in ihrem Bericht fest, dass inklusive Beschulung aus ihrer Sicht
kostenneutral umzusetzen ist. Mit anderen Worten: es werden keine neuen Lehrkräfte für die
inklusiv zu beschulenden Kinder eingesetzt. Neben einem Runden Tisch für Menschen mit
Behinderungen und Verbände sowie dem Projekt „Index für Inklusion“ stellt sich hier aber die
Frage, ob eine Realisierung von Inklusion - die nicht mehr kostet - zukünftig ausreicht. Zwar
begrüßen wir, dass die Landesregierung in diesem Bereich nicht sparen will. Es gibt aber
zahlreiche Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich der Inklusion, die
durchaus auch einen finanziellen Einsatz verlangen. Die Frage ist also, auf welchem Niveau wir
inklusive Beschulung und Inklusion insgesamt realisieren wollen. Es geht nämlich nicht darum,
die Schülerinnen und Schüler den Schulen anzupassen, sondern die Rahmenbedingungen der
Schulen an die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Dazu gehören die
individuelle Betreuung genauso wie die passenden äußeren Rahmenbedingungen und diese
brauchen auch die entsprechende finanzielle Unterstützung.

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