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Anke Spoorendonk zu TOP 40 - Bericht zur landesweiten Inklusion in der Schule
Presseinformation Kiel, den 16. September 2011 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 40 Bericht zur landesweiten Inklusion in der Schule Drs. 17/1280 und 1568Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bildungsministerium möchte ich mich für denBericht zur Umsetzung von Inklusion in der Schule ganz herzlich bedanken. Das ThemaInklusion ist eines der wenigen Themen, bei dem der SSW mit der Bildungspolitik dieserLandesregierung auf einer Wellenlänge ist. Was aber wohl vor allem daran liegt, dass dasBildungsministerium noch unter der Leitung von Ute Erdsiek-Rave in Sachen Inklusion einehervorragende und zukunftsweisende Arbeit geleistet hat und die jetzige Landesregierungdavon profitiert.Schleswig-Holstein hat bei der inklusiven Beschulung eine Spitzenposition inne. 53,8% derSchülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nehmen an Unterricht inallgemeinbildenden Schulen teil. Dies ist im Vergleich zum Bundesdurchschnitt mit 20%wirklich bemerkenswert. Der Prototyp der Schule ohne Schülerinnen und Schüler wurde bereits1983 in Schleswig gegründet - seitdem gibt es immer mehr Förderzentren, die nach diesemVorbild funktionieren: Also der inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern an 2allgemeinbildenden Schulen, die dort von qualifizierten Lehrkräften individuell unterstütztwerden.In dem vorliegenden Bericht werden die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche inklusiveBeschulung genannt. Neben qualifizierten Lehrkräften geht es nämlich vor allem auch um dieLehrpläne der Förderzentren, die den allgemein bildenden Schulen angeglichen wurden, dieMöglichkeiten des Nachteilausgleichs oder die Förderung von baulichen Maßnahmen, umbarrierefreie Schulen vorzuhalten. Die Grundsteine für eine inklusive Beschulung wurden inSchleswig-Holstein allerdings sehr viel früher gelegt. 1991 im Kindertagestättengesetz und1990 im Schulgesetz. Mit der letzten Änderung des § 4 im Schulgesetz ist die inklusiveBeschulung jetzt auch als Bildungs- und Erziehungsziel in das Schulgesetz aufgenommen. Andiesen gesetzlichen Grundsteinen - zu denen auch die UN-Konvention für Menschen mitBehinderung gehört - wird deutlich, dass wir eine politische Grundlage brauchen, um das Zieleiner inklusiven Gesellschaft, in der niemand ausgegrenzt wird, zu erreichen.Es geht hier um eine Gesellschaft, in der Inklusion selbstverständlich ist. Inklusion muss einebreite öffentliche Akzeptanz haben und die Menschen müssen davon überzeugt sein, dass dieTeilhabe aller Menschen zu unserem demokratischen Rechtsstaat gehört. Die Landesregierungist davon auf jeden Fall überzeugt. So schreibt sie (ich zitiere): „Es hat sich auch gezeigt, dasseine inklusive Beschulung nicht nur einen Vorteil darstellt für die Schülerinnen und Schüler mitsonderpädagogischem Förderbedarf, sondern dass die anderen Kinder und Jugendlichen davongenauso profitieren.“ Und etwas später wird festgestellt: „Auch hier zeigt sich, dass eine Schuledurch die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler bereichert wird und dass sich die Schulkulturauf Grund des inklusiven Konzepts positiv verändert.“ Wir vom SSW begrüßen natürlichausdrücklich, dass die Landesregierung die Vielfalt von Schülerinnen und Schülern an einerSchule als Bereicherung ansieht. Allerdings überrascht es doch auch, dass diese Ansicht nichtdie Schulpolitik der Landesregierung als Ganzes prägt und noch viel zu häufig die Meinungvertreten wird, dass Schulen selektieren sollen und eben nicht für alle da sind. 3Die Landesregierung stellt in ihrem Bericht fest, dass inklusive Beschulung aus ihrer Sichtkostenneutral umzusetzen ist. Mit anderen Worten: es werden keine neuen Lehrkräfte für dieinklusiv zu beschulenden Kinder eingesetzt. Neben einem Runden Tisch für Menschen mitBehinderungen und Verbände sowie dem Projekt „Index für Inklusion“ stellt sich hier aber dieFrage, ob eine Realisierung von Inklusion - die nicht mehr kostet - zukünftig ausreicht. Zwarbegrüßen wir, dass die Landesregierung in diesem Bereich nicht sparen will. Es gibt aberzahlreiche Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich der Inklusion, diedurchaus auch einen finanziellen Einsatz verlangen. Die Frage ist also, auf welchem Niveau wirinklusive Beschulung und Inklusion insgesamt realisieren wollen. Es geht nämlich nicht darum,die Schülerinnen und Schüler den Schulen anzupassen, sondern die Rahmenbedingungen derSchulen an die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Dazu gehören dieindividuelle Betreuung genauso wie die passenden äußeren Rahmenbedingungen und diesebrauchen auch die entsprechende finanzielle Unterstützung.