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05.10.11 , 12:39 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu TOP 2 - Gesetzentwürfe zur Änderung des Landesfischereigesetzes

Presseinformation Kiel, den 05.10.2011 Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer
TOP 2 Gesetzentwürfe zur Änderung des Landesfischereigesetzes Drs. 17/1871

Seit der ersten Lesung des SPD Gesetzentwurfs sind nahezu zwei Jahre vergangen. Wir haben
seinerzeit ausdrücklich begrüßt, dass der Gesetzentwurf die Umsetzung Europäischer
Richtlinien berücksichtigt, da dringender Änderungsbedarf bestand. Wir wissen, dass sich
dieser Punkt mittlerweile erübrigt hat, da die Landesregierung mittlerweile gehandelt hat und
eine entsprechende Anpassung im Gesetz erfolgt ist.
Dass der Gesetzgebungsprozess sich so lange hingezogen hat, ist der Tatsache geschuldet, dass
die Koalition ihren eigenen Entwurf ein Jahr später eingebracht hat. Unterm Strich hätte ich
mir ein schnelleres Verfahren gewünscht – das wäre durchaus machbar gewesen.


Deutlich begrüßen möchte ich, dass die von uns hervorgehobenen Bedenken, bezüglich des
Verbotes der ständigen Fischereivorrichtungen im Gesetzentwurf von CDU und FDP
berücksichtigt wurde. Durch die Zulassung von Ausnahmen wird es auch künftig möglich sein,
kulturhistorisch bedeutsame Anlagen zu erhalten. Damit ist gewährleistet, dass auch nach
2019 der Kappelner Heringszaun erhalten bleibt. 2
Als weiteres positives Ergebnis der Anhörung ist werten, dass die Koalition von ihrem
ursprünglichen Entwurf, bezüglich der Auflösung der Fischereigenossenschaften, mittlerweile
abgewichen ist. Nach Ansicht des Landessportfischerverbandes sei dies ein bewährtes
Instrument, um den Zerfall eines Hegebezirks zu vermeiden. Hier haben CDU und FDP den
deutlichen Hinweis aus der Praxis erkannt und die ursprünglichen gravierenden Änderungen
zurückgenommen.


Ein Punkt auf den wir in der ersten Lesung bereits hingewiesen haben, ist das Verbot des
Fischfangs ober- und unterhalb von Fischwegen. Das Verbot wurde von uns begrüßt, da es im
Gegensatz zur bestehenden Regelung eine Klarstellung beinhaltet. Wir hätten es jedoch als
sinnvoll erachtet, die Abstandsregelung zu erweitern. Die Anhörung hat hierzu ergeben, dass
es aus tierschutzfachlicher Sicht angebracht wäre die Abstandregelung auf 50 Meter zu
erhöhen. Entsprechende Reglungen gibt es auch in anderen Bundesländern.


Einer der wohl umstrittensten Punkte des Gesetzentwurfs ist die Frage nach der
Fischereischeinpflicht und dem so genannten Urlaubsschein. Für den SSW ist klar, es darf keine
Aufweichung in Bezug auf den Fischereischein geben.
Wir wissen, dass dies bundesweit unterschiedlich gehandhabt wird. Eine bundesweit
einheitliche Lösung wäre hier sinnvoll – sie ist jedoch nicht umsetzbar.
Die FDP verweist immer wieder darauf, dass nach geltendem Recht Unterschiede gemacht
werden – soll heißen; Urlauber dürfen ohne Fischereischein angeln und Schleswig-Holsteiner
müssen einen Fischereischein vorweisen. Aus diesem Grund plädiert die FDP dafür, dass dies
für alle gelte oder für keinen.
Der SSW sagt hier deutlich; angeln ist nur zulässig mit Fischereischein.
Die Fischereischeinpflicht dient vorrangig als Sachkundenachweis für den tierschutzgerechten
Umgang mit Fischen – einschließlich des Tötens. In diesem Zusammenhang wirkt es dann
Absurd, dass in §39 zum Tierschutz in Absatz 2 explizit darauf hingewiesen wird, dass die
Tötung von Fischen nach der Tierschutz-Schlachtverordnung zu erfolgen hat, um den Tieren 3
keine unnötigen Schmerzen zuzufügen. Mit anderen Worten: Es wird Sachkenntnis verlangt,
aber Sachkenntnis muss nicht nachgewiesen werden.
Die Stellungnahmen vom Landessportfischerverband, vom Landesanglerverband, von IFM-
Geomar, von den Tierschutzverbänden oder vom Nabu sind eindeutig - die Aufweichung der
Fischereischeinpflicht wird kompromisslos abgelehnt.
Fischen ohne Fischereischein ist genauso unzulässig wie jagen ohne Jagdschein. Es kommt
doch auch keiner auf die Idee die Jagd für Urlauber oder in geschlossenen Revieren
freizugeben.
Der SSW lehnt den Gesetzentwurf von CDU und FDP ab.

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