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Flemming Meyer zu TOP 2 - Gesetzentwürfe zur Änderung des Landesfischereigesetzes
Presseinformation Kiel, den 05.10.2011 Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 2 Gesetzentwürfe zur Änderung des Landesfischereigesetzes Drs. 17/1871Seit der ersten Lesung des SPD Gesetzentwurfs sind nahezu zwei Jahre vergangen. Wir habenseinerzeit ausdrücklich begrüßt, dass der Gesetzentwurf die Umsetzung EuropäischerRichtlinien berücksichtigt, da dringender Änderungsbedarf bestand. Wir wissen, dass sichdieser Punkt mittlerweile erübrigt hat, da die Landesregierung mittlerweile gehandelt hat undeine entsprechende Anpassung im Gesetz erfolgt ist.Dass der Gesetzgebungsprozess sich so lange hingezogen hat, ist der Tatsache geschuldet, dassdie Koalition ihren eigenen Entwurf ein Jahr später eingebracht hat. Unterm Strich hätte ichmir ein schnelleres Verfahren gewünscht – das wäre durchaus machbar gewesen.Deutlich begrüßen möchte ich, dass die von uns hervorgehobenen Bedenken, bezüglich desVerbotes der ständigen Fischereivorrichtungen im Gesetzentwurf von CDU und FDPberücksichtigt wurde. Durch die Zulassung von Ausnahmen wird es auch künftig möglich sein,kulturhistorisch bedeutsame Anlagen zu erhalten. Damit ist gewährleistet, dass auch nach2019 der Kappelner Heringszaun erhalten bleibt. 2Als weiteres positives Ergebnis der Anhörung ist werten, dass die Koalition von ihremursprünglichen Entwurf, bezüglich der Auflösung der Fischereigenossenschaften, mittlerweileabgewichen ist. Nach Ansicht des Landessportfischerverbandes sei dies ein bewährtesInstrument, um den Zerfall eines Hegebezirks zu vermeiden. Hier haben CDU und FDP dendeutlichen Hinweis aus der Praxis erkannt und die ursprünglichen gravierenden Änderungenzurückgenommen.Ein Punkt auf den wir in der ersten Lesung bereits hingewiesen haben, ist das Verbot desFischfangs ober- und unterhalb von Fischwegen. Das Verbot wurde von uns begrüßt, da es imGegensatz zur bestehenden Regelung eine Klarstellung beinhaltet. Wir hätten es jedoch alssinnvoll erachtet, die Abstandsregelung zu erweitern. Die Anhörung hat hierzu ergeben, dasses aus tierschutzfachlicher Sicht angebracht wäre die Abstandregelung auf 50 Meter zuerhöhen. Entsprechende Reglungen gibt es auch in anderen Bundesländern.Einer der wohl umstrittensten Punkte des Gesetzentwurfs ist die Frage nach derFischereischeinpflicht und dem so genannten Urlaubsschein. Für den SSW ist klar, es darf keineAufweichung in Bezug auf den Fischereischein geben.Wir wissen, dass dies bundesweit unterschiedlich gehandhabt wird. Eine bundesweiteinheitliche Lösung wäre hier sinnvoll – sie ist jedoch nicht umsetzbar.Die FDP verweist immer wieder darauf, dass nach geltendem Recht Unterschiede gemachtwerden – soll heißen; Urlauber dürfen ohne Fischereischein angeln und Schleswig-Holsteinermüssen einen Fischereischein vorweisen. Aus diesem Grund plädiert die FDP dafür, dass diesfür alle gelte oder für keinen.Der SSW sagt hier deutlich; angeln ist nur zulässig mit Fischereischein.Die Fischereischeinpflicht dient vorrangig als Sachkundenachweis für den tierschutzgerechtenUmgang mit Fischen – einschließlich des Tötens. In diesem Zusammenhang wirkt es dannAbsurd, dass in §39 zum Tierschutz in Absatz 2 explizit darauf hingewiesen wird, dass dieTötung von Fischen nach der Tierschutz-Schlachtverordnung zu erfolgen hat, um den Tieren 3keine unnötigen Schmerzen zuzufügen. Mit anderen Worten: Es wird Sachkenntnis verlangt,aber Sachkenntnis muss nicht nachgewiesen werden.Die Stellungnahmen vom Landessportfischerverband, vom Landesanglerverband, von IFM-Geomar, von den Tierschutzverbänden oder vom Nabu sind eindeutig - die Aufweichung derFischereischeinpflicht wird kompromisslos abgelehnt.Fischen ohne Fischereischein ist genauso unzulässig wie jagen ohne Jagdschein. Es kommtdoch auch keiner auf die Idee die Jagd für Urlauber oder in geschlossenen Revierenfreizugeben.Der SSW lehnt den Gesetzentwurf von CDU und FDP ab.