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05.10.11 , 17:41 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 5 - Entwurf eines Gesetzes zur Konsolidierung kommunaler Haushalte

Presseinformation Kiel, den 05.10.2011

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms

TOP 5 Entwurf eines Gesetzes zur Konsolidierung kommunaler Haushalte Drs. 17/1868
Im ersten Moment freut man sich ja, dass den am meisten bedrohten Kommunen geholfen
werden soll. Allerdings gibt der Gesetzentwurf mehr Rätsel auf, als dass er sie lösen würde. Es
ist nämlich nicht nachvollziehbar, warum die Konsolidierungshilfen zwischen den Kreisen und
kreisfreien Städten hälftig geteilt werden sollen. Die Städte haben durchaus Sonderlasten zu
tragen, da sich soziale Probleme nun einmal eher im städtischen Bereich ballen und in den
Städten sicherlich auch eine kulturelle und soziale Infrastruktur bereit gehalten wird, die auch
auf die umliegenden Kommunen ausstrahlen, ohne dass diese finanziell dazu beitragen. Aber
selbst, wenn man an der hälftigen Aufteilung festhalten würde, stellt sich die Frage, warum
Kommunen, die sich sehr um Einsparungen bemüht haben und auch ihre Verwaltungsstruktur
modernisiert und gestrafft haben, geringere Zahlungsansprüche haben sollen als eher
verschwenderische Kommunen. In Flensburg und Kiel hat man schon massive Vorarbeiten
geleistet und so auch das jährliche Defizit gesenkt und als Dank dafür, gibt es nun weniger
Hilfen als andere Kommunen, weil der Maßstab für Hilfen nun einmal das Defizit an sich ist. Da
freut sich manch eine Stadt mit hohen Ausgaben, aber gerecht ist etwas anderes. Ein besonderes Problem ergibt sich für Nordfriesland. Hier waren die Defizite in der
Vergangenheit nicht so hoch, weil der dortige Haushalt vom so genannten
„Norderfriedrichskoog-Effekt“ gekennzeichnet war. Die Einnahmen waren in der
Vergangenheit hierdurch besser als normal, was jetzt zu einer geringeren Fördersumme oder
gar zum Versagen der Hilfe führen kann. Und das obwohl höhere Defizite trotz ständiger und
jahrelanger Haushaltskonsolidierung zu erwarten sind. Hier bräuchte man eine Sonderlösung,
die diesen Fall mit abdeckt.


Merkwürdig erscheint auch, dass den Kommunen keine Wahl gelassen werden soll. Entweder
die 18 antragsberechtigten Kommunen nehmen die Konsolidierungshilfe an oder sie gehen
völlig leer aus. Sie hätten dann nämlich laut Gesetzestext keinen Anspruch auf
Fehlbetragszuweisungen, selbst wenn sie die formalen Voraussetzungen wie andere
Kommunen erfüllen würden. Das riecht ein wenig nach Erpressung. Und dieses Spiel setzt sich
dann ja auch noch fort. Konsolidierungsmittel gibt es nur, wenn der aufgezwungene
Vertragsinhalt hierzu erfüllt wird. Damit können Kommunalpolitiker ihr Mandat ebenso gut
abgeben. Das Land gibt den Takt vor und die Kommunalpolitik darf ihre Gestaltungshoheit und
Entscheidungsfreiheit an der Garderobentür abgeben. So stelle ich mir nicht die Stärkung des
ehrenamtlichen politischen Engagements vor.


Überhaupt liegen die kommunalen finanziellen Probleme nicht darin begründet, dass
innerhalb der kommunalen Familie das Geld falsch umverteilt wird. Vielmehr ist doch der
Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich eines der Hauptprobleme. Würde man den
Eingriff in den nächsten sechs Jahren um jeweils 20 Millionen Euro auf Null herunterfahren
würde man nicht nur viele Finanzprobleme lösen, sondern den Kommunen auch mehr
Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen. Das wäre eine eigentliche Stärkung der kommunalen
Handlungsfähigkeit. Weiter wäre den Kommunen mehr geholfen, wenn die Landesregierung sich verpflichten
würde, im Bundesrat nur dann für eine Aufgabenübertragung auf die kommunale Ebene zu
stimmen, wenn hier auch eine finanzielle Kompensation in gleicher Höhe erfolgen würde.
Gleiches gilt im Übrigen auch für die Übertragung von Aufgaben auf Landesebene.


Und zu guter Letzt, wäre es endlich an der Zeit eine Funktionalreform in Schleswig-Holstein
durchzuführen, die dann auch in eine Gemeindereform mit größeren Gemeinden mündet. Wir
haben immer noch eine Vielzahl von Aufgaben die doppelt erledigt werden. Manche auf
Gemeindeebene, manche bei den Kreisen und manche auch noch auf Landesebene. Hier zu
einer Verschlankung zu kommen, die dann in eine Umwandlung der Kleinstkommunen in
schlagkräftige Einheiten mündet, würde viel mehr helfen als eine Umverteilung der ohnehin
knappen kommunalen Mittel. Anstatt willkürlicher Umverteilung, wollen wir neue finanzielle
Spielräume schaffen und das geht am besten mit der Rücknahme des Eingriffs in den
kommunalen Finanzausgleich und mit der Durchführung einer vernünftigen Funktional- und
Gemeindereform.


Das vorliegende Gesetz ist nett gemeint, aber es ändert an den grundsätzlichen Problemen der
Kommunen rein gar nichts.

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