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Lars Harms zu TOP 5 - Entwurf eines Gesetzes zur Konsolidierung kommunaler Haushalte
Presseinformation Kiel, den 05.10.2011Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 5 Entwurf eines Gesetzes zur Konsolidierung kommunaler Haushalte Drs. 17/1868Im ersten Moment freut man sich ja, dass den am meisten bedrohten Kommunen geholfenwerden soll. Allerdings gibt der Gesetzentwurf mehr Rätsel auf, als dass er sie lösen würde. Esist nämlich nicht nachvollziehbar, warum die Konsolidierungshilfen zwischen den Kreisen undkreisfreien Städten hälftig geteilt werden sollen. Die Städte haben durchaus Sonderlasten zutragen, da sich soziale Probleme nun einmal eher im städtischen Bereich ballen und in denStädten sicherlich auch eine kulturelle und soziale Infrastruktur bereit gehalten wird, die auchauf die umliegenden Kommunen ausstrahlen, ohne dass diese finanziell dazu beitragen. Aberselbst, wenn man an der hälftigen Aufteilung festhalten würde, stellt sich die Frage, warumKommunen, die sich sehr um Einsparungen bemüht haben und auch ihre Verwaltungsstrukturmodernisiert und gestrafft haben, geringere Zahlungsansprüche haben sollen als eherverschwenderische Kommunen. In Flensburg und Kiel hat man schon massive Vorarbeitengeleistet und so auch das jährliche Defizit gesenkt und als Dank dafür, gibt es nun wenigerHilfen als andere Kommunen, weil der Maßstab für Hilfen nun einmal das Defizit an sich ist. Dafreut sich manch eine Stadt mit hohen Ausgaben, aber gerecht ist etwas anderes. Ein besonderes Problem ergibt sich für Nordfriesland. Hier waren die Defizite in derVergangenheit nicht so hoch, weil der dortige Haushalt vom so genannten„Norderfriedrichskoog-Effekt“ gekennzeichnet war. Die Einnahmen waren in derVergangenheit hierdurch besser als normal, was jetzt zu einer geringeren Fördersumme odergar zum Versagen der Hilfe führen kann. Und das obwohl höhere Defizite trotz ständiger undjahrelanger Haushaltskonsolidierung zu erwarten sind. Hier bräuchte man eine Sonderlösung,die diesen Fall mit abdeckt.Merkwürdig erscheint auch, dass den Kommunen keine Wahl gelassen werden soll. Entwederdie 18 antragsberechtigten Kommunen nehmen die Konsolidierungshilfe an oder sie gehenvöllig leer aus. Sie hätten dann nämlich laut Gesetzestext keinen Anspruch aufFehlbetragszuweisungen, selbst wenn sie die formalen Voraussetzungen wie andereKommunen erfüllen würden. Das riecht ein wenig nach Erpressung. Und dieses Spiel setzt sichdann ja auch noch fort. Konsolidierungsmittel gibt es nur, wenn der aufgezwungeneVertragsinhalt hierzu erfüllt wird. Damit können Kommunalpolitiker ihr Mandat ebenso gutabgeben. Das Land gibt den Takt vor und die Kommunalpolitik darf ihre Gestaltungshoheit undEntscheidungsfreiheit an der Garderobentür abgeben. So stelle ich mir nicht die Stärkung desehrenamtlichen politischen Engagements vor.Überhaupt liegen die kommunalen finanziellen Probleme nicht darin begründet, dassinnerhalb der kommunalen Familie das Geld falsch umverteilt wird. Vielmehr ist doch derEingriff in den kommunalen Finanzausgleich eines der Hauptprobleme. Würde man denEingriff in den nächsten sechs Jahren um jeweils 20 Millionen Euro auf Null herunterfahrenwürde man nicht nur viele Finanzprobleme lösen, sondern den Kommunen auch mehrGestaltungsmöglichkeiten eröffnen. Das wäre eine eigentliche Stärkung der kommunalenHandlungsfähigkeit. Weiter wäre den Kommunen mehr geholfen, wenn die Landesregierung sich verpflichtenwürde, im Bundesrat nur dann für eine Aufgabenübertragung auf die kommunale Ebene zustimmen, wenn hier auch eine finanzielle Kompensation in gleicher Höhe erfolgen würde.Gleiches gilt im Übrigen auch für die Übertragung von Aufgaben auf Landesebene.Und zu guter Letzt, wäre es endlich an der Zeit eine Funktionalreform in Schleswig-Holsteindurchzuführen, die dann auch in eine Gemeindereform mit größeren Gemeinden mündet. Wirhaben immer noch eine Vielzahl von Aufgaben die doppelt erledigt werden. Manche aufGemeindeebene, manche bei den Kreisen und manche auch noch auf Landesebene. Hier zueiner Verschlankung zu kommen, die dann in eine Umwandlung der Kleinstkommunen inschlagkräftige Einheiten mündet, würde viel mehr helfen als eine Umverteilung der ohnehinknappen kommunalen Mittel. Anstatt willkürlicher Umverteilung, wollen wir neue finanzielleSpielräume schaffen und das geht am besten mit der Rücknahme des Eingriffs in denkommunalen Finanzausgleich und mit der Durchführung einer vernünftigen Funktional- undGemeindereform.Das vorliegende Gesetz ist nett gemeint, aber es ändert an den grundsätzlichen Problemen derKommunen rein gar nichts.