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06.10.11 , 15:28 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu TOP 27, 29+49 - Barrierefreiheit im Nah- und Fernverkehr, Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Presseinformation Kiel, den 06.10.2011

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer

TOP 27, 29+49 Barrierefreiheit im Nah- und Fernverkehr, Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in Schleswig-Holstein, Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung über seine Tätigkeit 2009 bis 2010 Drs. 17/1883, 1885 und 1799

Eines muss ich vorab deutlich sagen: Der SSW bedauert, dass der umfangreiche
Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten in diese Beratung integriert wurde anstatt ihn als
Einzelpunkt zu diskutieren. So werden wir der von Dr. Hase und seinem Team geleisteten
Arbeit nicht gerecht und es besteht kaum die Möglichkeit, die vielen nützlichen Anregungen
aufzugreifen.

Für mich ist die wichtigste Erkenntnis aus dem Bericht, dass wir von einer wirklich inklusiven
Gesellschaft noch weit entfernt sind. Ein Schritt auf diesem Weg ist die Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention. Das ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, die natürlich nicht
von heute auf morgen gelingt. Dass die Landesregierung ein Gesamtkonzept auf den Weg
gebracht hat und damit die Politik für Menschen mit Behinderung am Leitbild der Inklusion ausrichtet, erkennen wir ausdrücklich an. Doch es muss mehr getan werden, um in Zukunft
allen Menschen das gleiche volle Recht auf individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe
ungeachtet ihrer persönlichen Unterstützungsbedürfnisse geben zu können. Jeder Mensch
muss mit seinen individuellen Stärken und Schwächen und seinen Bedürfnissen
selbstverständliches Mitglied unserer Gesellschaft sein. Dies ist kein Ziel, das man zu einem
bestimmten Zeitpunkt voll und ganz erreichen und abhaken kann, sondern ein stetiger Prozess.
Schleswig-Holstein ist bei der Gleichberechtigung und Teilhabe von Menschen mit
Behinderung lange sogar Vorreiter gewesen. Doch in der heutigen Lage haben wir die Sorge,
dass dieser Prozess ins Stocken gerät.

Die Kürzungen im Sozialbereich sind das eine. Doch auch der Weg zu einem Aktionsplan zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Schleswig-Holstein macht diesen Trend
deutlich: Der Landesbeauftragte weist nicht erst seit seinem aktuellen Bericht darauf hin, dass
ein solcher Plan unverzichtbar ist, wenn wir in dieser wichtigen Sache entscheidend weiter
kommen wollen. Wir teilen seine Auffassung und halten es für wichtig, die Menschen mit
Behinderung auf diesem Weg mitzunehmen und möglichst viele Beteiligte in die Erarbeitung
einzubinden. Auch wenn diese Aufgabe nicht immer leicht ist, brauchen wir einen solchen Plan
so schnell wie möglich. Denn damit hätten wir endlich einen verbindlichen Rahmen, in dem
sich konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention planen, durchführen und auf ihre
Wirkung hin überprüfen lassen. Doch leider ist in dieser Sache bis heute nichts Wesentliches
passiert.

Wie gleichberechtigt Menschen mit Behinderung ihr Leben leben und wie umfangreich ihre
Teilhabe ist, darf nicht von ihrem Wohnort abhängen. So viel ist klar. Deshalb ist es besonders
wichtig, für gleichwertige Verhältnisse im ganzen Land zu sorgen. Die kommunale Ebene ist
hier genauso in der Pflicht, wie Bund und Länder. Ulrich Hase hat im Zusammenhang mit der
Kommunalisierung der Eingliederungshilfe darauf hingewiesen, dass es noch erhebliche
Unterschiede bei den strukturellen Rahmenbedingungen und bei der konkreten Teilhabegestaltung gibt. Für den SSW ist und bleibt es eine wichtige Aufgabe, den
Kommunalpolitikern bewusst zu machen, dass auch sie Verantwortung für die Situation von
Menschen mit Behinderung haben.

Die vorliegenden Anträge der Grünen und der Linken werden vom SSW voll und ganz
unterstützt. Denn sie greifen die Punkte Barrierefreiheit und Aktionsplan auf und gehen damit
in die richtige Richtung. Gerade der Bereich Barrierefreiheit spielt bei der Arbeit des
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung eine zentrale Rolle. Dass hier - auch weit
über den Personenverkehr hinaus - noch viel zu tun ist, dürfte allen bewusst sein. Allein die
schockierende Tatsache, dass in der Landeshauptstadt nur die Hälfte aller Arztpraxen
barrierefrei sind, zeigt den dringenden Handlungsbedarf.

Doch nicht nur die Anträge müssen wir intensiv in den zuständigen Ausschüssen diskutieren.
Auch der Bericht darf nicht einfach abschließend zur Kenntnis genommen werden. Das Ziel
einer inklusiven Gesellschaft erreichen wir nur, wenn sich alle gesellschaftlichen Bereiche dafür
öffnen und den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung anpassen. Für die Landespolitik
heißt es, dass es nicht nur um den Bereich Soziales, sondern auch um Wirtschaft, Bildung und
Arbeit geht.

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