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11.10.11 , 14:06 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zur Große Anfrage "Katastrophenschutzplanung bei atomaren Unfällen in Schleswig-Holstein"

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Dr. Jörg Nickel Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 562.10 / 11.10.2011 Katastrophenschutzplanung für Atomkraftwerke: Bedingt abwehrbereit
Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Große Anfrage zum Thema „Kata- strophenschutzplanung bei atomaren Unfällen in Schleswig-Holstein“ (Drs. 17/1843) einge- reicht. Zu den Antworten der Landesregierung erklärt der Abgeordnete Bernd Voß aus dem Kreis Steinburg:
Die Atomkatastrophe in Fukushima hat uns alle schockiert. Wir haben uns gefragt, wie ist eigentlich Schleswig-Holstein mit seinen drei Atomreaktoren auf Naturkatastrophen und Terroranschläge vorbereitet? Auch wenn zwei der drei Reaktoren nie wieder ans Netz ge- hen sollen, geht von ihnen weiterhin Gefahr aus. Die Antworten der Landesregierung sind ernüchternd, ausweichend bis besorgniserregend. Unser Fazit: Schleswig-Holstein ist auf den atomaren Ernstfall nicht ausreichend vorbereitet, wir sind nur bedingt abwehrbereit.
Beispiel 1 − Atomarer Katastrophenschutz durch freiwillige Einsatzkräfte: Wer glaubt, die Atomkraftbetreiber würden ein hochspezialisiertes Team an Rettungskräf- ten vorhalten, die im Katastrophenfall schnellt und professionell eingreifen können, der irrt. Hinsichtlich des Personals lastet die Katastrophenplanung überwiegend auf den Schultern der ehrenamtlichen Kräfte des Zivilschutzes und der Feuerwehr.
Wegen der Aussetzung der Wehrpflicht und dem damit verbundenen Wegfall des 10- jährigen Ersatzdienstes bleibt auch zu hinterfragen, wie viele nebenamtlich verpflichtete Kräfte demnächst noch bei Einheiten, wie den Löschzügen Gefahrgut, zur Verfügung ste- hen werden.
Es ist auch nicht erkennbar, wie viele Kräfte „im Rahmen der zivil-militärischen Zusammen-
Seite 1 von 3 arbeit (ZMZ) über den dann einberufenen Führungsstab Katastrophenschutz je nach Ver- fügbarkeit der Bundeswehr abberufen bzw. eingesetzt“ werden können. Auch nicht ersicht- lich ist, in welchem Umfang der 1977 von den Betreibern deutscher Atomkraftwerke ge- gründete kerntechnische Hilfsdienst (KHG) zum Einsatz kommt. Katastrophenschutzpla- nung auf den Schultern des Ehrenamts ist für Atomkraftbetreiber sehr preiswert.
Beispiel 2 − Ereignisverkettung: Das Reaktorunglück in Japan hat gezeigt, dass eine Verkettung mehrerer Ereignisse (dort: Erdbeben plus Hochwasserwelle) die Wahrscheinlichkeit einer Atomkatastrophe erheblich erhöht und sich dadurch die Schäden potenzieren können. So gibt in der Nähe des AKW Brunsbüttel eine Sondermüllverbrennungsanlage mit Lager und einen Chemiepark. Für die verschiedenen Risikopotentiale der Anlagen scheint es für eine Hochwassersituation keine abgestimmte Planung zu geben.
Die Notstromversorgungsysteme des Atomkraftwerkes Brokdorf sind bei einem Stromaus- fall ausgelegt auf vier Tage Notbetrieb. Was ist, wenn keine Treibstoffe das Atomkraftwerk erreichen können?
Wie soll die Bevölkerung evakuiert werden? Wie werden die Jodtabletten verteilt? Die Pla- nungen gehen davon aus, dass 80 Prozent der Menschen das Gebiet selbstständig, z.B. mit dem PKW verlassen. Es wird weiter davon ausgegangen, dass die Infrastruktur dabei vollkommen intakt geblieben ist. Das halten wir bei einer Hochwasserkatastrophe für eine mehr als optimistische Annahme.
Die Antworten der Landesregierung machen deutlich, dass für die drei Atomanlagen Brunsbüttel, Brokdorf und Krümel bisher keine szenarienabhängige Planung für komplexe Katastrophenlagen gibt. Natürlich ist jede Katastrophe ein Einzelfall. Dennoch liegt es in der Verantwortung der Landesregierung, das Land auf verschiedene Szenarien vorzubereiten.
Beispiel 3 − Überflutungsschutz: Gemäß den Empfehlungen der Reaktorsicherheitskommission nach den Ereignissen in Ja- pan ist besonders für Brokdorf das Notfallschutzkonzept zu überprüfen. Das betrifft die Funktionsdauer und Sicherheit der Notkühlsysteme des Atomreaktors als auch die Flutsi- cherheit.
Während der Deich vor dem Atomkraftwerk Brokdorf bis zu einem Wasserstand von 8,4 Metern über Normalnull (NN) gesichert ist, geht man bei einem Deichbruch von einem Wasserstand von 2,85 Meter über NN auf dem dahinter legenden Kraftwerksgelände aus. Dann bliebe noch eine Reserve von 1,45 Metern, bis das Wasser sicherheitstechnisch rele- vante Gebäude gefährdet. Bei einem Wasserstand von über 4,3 Metern geht der Reaktor baden. Sogar beim Schrottreaktor in Brunsbüttel sind die sicherheitstechnisch relevanten Bereiche bis sechs Meter über NN Wasserstand gesichert. Es bleibt die Frage, wieso bei einem Bruch des 8,4 Meter hohen Deiches, im Umfeld des AKW Brokdorf, eine Höhe des Wasserstands von nur 2,85 Meter über NN auf dem Werksgelände ausgegangen wird. Diese Hochwassermarke ist in der Vergangenheit oft überschritten worden.

2 Es beruhigt da wenig, dass in Krümmel nach Auskunft der Landesregierung der Deich auf niedersächsischer Seite 14 Zentimeter niedriger als das Werksgelände des Atomkraft- werks. Damit sei eine Überflutung ausgeschlossen, da so das Wasser zuerst auf nieder- sächsisches Gebiet fließen würde.
Die Katastrophenpläne für Schleswig-Holstein sind unzureichend und müssen dringend überarbeitet werden. Es geht uns nicht darum, Unsicherheit zu schüren, aber spätestens nach Fukushima gehört der Katastrophenschutz auf den strengen Prüfstand. Dem entzieht sich die Landesregierung teilweise mit ihren ausweichenden Antworten. Die Grünen werden weiter kritisch nachfragen.



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