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21.10.11 , 14:39 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zur Umsetzung des Prostitutionsgesetzes in Schleswig-Holstein

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 578.11 / 21.10.2011 Zehn Jahre Prostitutionsgesetz: Was hat sich in Schleswig-Holstein geändert?
Zum Landtagsantrag „Umsetzung des Prostitutionsgesetzes in Schleswig-Holstein (Drs. 17/1913) sagt die Sprecherin für Frauen und Gleichstellungspolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marret Bohn:
Vor zehn Jahren wurde unter Rot-Grün das Prostitutionsgesetz beschlossen, das zum 1.1.2002 in Kraft trat. Das Ziel war, die rechtliche und soziale Situation der Prostituier- ten zu verbessern.
Jetzt muss überprüft werden, inwieweit mit dem Gesetz dieses Ziel erreicht wurde und wie es weiter verbessert werden kann. Deswegen haben wir einen entsprechenden An- trag in den Landtag eingebracht und sind gespannt auf den Bericht zur Umsetzung des Prostitutionsgesetzes, der im Dezember vorliegen soll.
Die Fragen, mit denen wir uns beschäftigen müssen, sind: Welche Beratungs- und Aus- stiegsangebote gibt es für Prostituierte in Schleswig-Holstein? Welche medizinischen Untersuchungsangebote gibt es derzeit? Werden sie angenommen und reichen sie aus?
Auch Fragen zum Zusammenhang mit organisierter Kriminalität und Menschenhandel müssen beantwortet werden. Bei der Beantwortung dieser Fragen sind die Länder ge- nauso in der Pflicht wie die Bundesebene.
Auf Bundesebene hat Frauenministerin Schröder eine Gesetzesnovelle im Bereich der Prostitution angekündigt. Wir Grünen werden in der Diskussion des Gesetzentwurfes dafür kämpfen, dass Beratungs- und Ausstiegsangebote qualitativ und quantitativ aus- gebaut werden. *** Seite 1 von 1

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