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27.10.11 , 18:34 Uhr
CDU

Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki zum Glücksspielstaatsvertrag: Wir begrüßen die Bewegung, sie reicht jedoch zur Kontrolle des Gesamtmarktes nicht aus!

Glückspielstaatsvertrag
27. Oktober 2011
Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki zum Glücksspielstaatsvertrag: Wir begrüßen die Bewegung, sie reicht jedoch zur Kontrolle des Gesamtmarktes nicht aus!
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp, und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki haben die Bewegung der Ministerpräsidenten der 15 anderen Bundesländer begrüßt, diese jedoch als nicht ausreichend bezeichnet:
„Deshalb ist es richtig, dass Ministerpräsident Peter Harry Carstensen seine Zustimmung nicht gegeben hat“, so Arp und Kubicki.
Mit dem Vorschlag der 15 sei eine Marktkontrolle und damit ein effektiver Spielerschutz nicht zu erreichen. Die Zahl der Konzessionen in Verbindung mit der Höhe der Konzessionsabgabe reiche nicht aus, um kleine und mittlere Unternehmen dazu zu bewegen, sich den deutschen Regelungen zu unterwerfen und hier anzusiedeln. „Wir brauchen ein wettbewerbsfähiges Abgabenmodell, um alle Teile des Marktes zu regulieren“, so Arp und Kubicki.
Darüber hinaus werde die Begründung des Lotteriemonopols mit der Suchtgefährdung keinen Bestand vor den Gerichten haben. Dies zeige auch

Pressesprecher Pressesprecher Dirk Hundertmark Frank Zabel Landeshaus, 24105 Kiel Postfach 7121, 24171 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefon 0431-988-1488 Telefax 0431-988-1443 Telefax 0431-988-1497 E-mail: info@cdu.ltsh.de E-mail: presse@fdp-sh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Internet: http://www.fdp-sh.de


Seite 1/2 das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 24. Oktober 2011. „Das Veranstaltungsmonopol für Lotterien muss wieder mit deren großer Manipulationsgefahr begründet werden“, forderten die beiden Schleswig-Holsteiner.



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