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Detlef Matthiessen zu Stomnetzen
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 592.11 / 01.11.2011Stromnetze gehören in die öffentliche HandZur Presseerklärung des Bundesverbandes Windenergie (BWE) zum Umfang der Ab- schaltungen von Windkraft-Anlagen erklärt der energiepolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen:Was auf Bundesebene mit 0,4 Prozent weniger Windstrom noch moderat daherkommt, ist ein Hammer in Schleswig-Holstein. Hier wird in manchen Regionen 25 Prozent des Windstroms zwangsabgeschaltet. Die Netzbetreiber sind keine Schlafmützen, die Zwangsabschaltungen der Windmühlen kein Versehen. Dies ist das Kalkül eines Groß- konzerns, der konkurrierende Erzeugungen unserer mittelständischen WindmüllerInnen wegschaltet, um seiner eigenen Erzeugung Vorfahrt zu geben. Offenbar sind die Bäue- rInnen auf Fehmarn, in Nordfriesland und Dithmarschen der Landesregierung egal, die das E.ON-Spiel gegen unsere WindmüllerInnen mitmacht.Wo kein Netz ist, kann kein Windstrom fließen. Also hat der Netzbetreiber über viele Jahre das Netz einfach nicht ausgebaut. Die Landesregierung sieht tatenlos zu, anstatt den Netzbetreiber zum Ausbau der Netze zu zwingen. Die Landesregierung will das Problem nicht sehen und beantwortet unsere Kleine Anfrage (Drs. 17/1205) schlicht mit „das ist Privatsache“.Dabei gibt es klare gesetzliche Regelungen: Paragraph 9 des Erneuerbare Energien- Gesetz (EEG) und Paragraph 11 des Energie-Wirtschafts-Gesetzes (EnWG) schreiben den Netzausbau vor, wenn Effizienz und Netzverstärkung nicht weiterhelfen. Zwischen den Gesetzeszielen und dem Vollzug klaffen Welten in Schleswig-Holstein. Seite 1 von 2 Wir dürfen den Netzbetrieb nicht den großen Energieversorgern überlassen. Netze ge- hören in Bürgerhand. Daher gilt für die Grünen der Parteitagsbeschluss: „Die Stromnet- ze sind als notwendige Infrastruktur der Daseinsvorsorge in die öffentliche Hand zu ü- berführen.“ Das gilt für alle Netzebenen. *** 2