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Monika Heinold zum Glücksspielstaatsvertrag und Länderfinanzausgleich
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 605.11 / 07.11.2011Glücksspielabgabe läuft ins Leere − Schwarz-Gelb hat sich voll verzockt Zum Glücksspielstaatsvertrag erklärt die finanzpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Monika Heinold:Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag planen die Bundesländer auch eine Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes. Zukünftig sollen alle Anbieter von Sportwetten − inländi- sche wie ausländische – steuerpflichtig werden. Bisher waren nur Anbieter mit Sitz im In- land steuerpflichtig. Diese Gesetzeslage hatten CDU und FDP nutzen wollen, um – am Länderfinanzausgleich vorbei – Einnahmen in die Landeskasse zu spülen. Inländische An- bieter sollten Lotteriesteuer, ausländische Anbieter sollten die neue Glücksspielabgabe zahlen. Die Glücksspielabgabe ist nicht Teil des Länderfinanzausgleichs.Logisch, dass sich die anderen Bundesländer eine solche Trickserei nicht bieten lassen. Solidarität ist keine Einbahnstraße. Schleswig-Holstein profitiert erheblich vom Länderfi- nanzausgleich. Hat es an einer Stelle mehr Einnahmen als die anderen Länder, muss es bereit sein, abzugeben.Sollte das Rennwett- und Lotteriegesetz wie geplant geändert werden, bricht die neue Glücksspielabgabe in sich zusammen, bevor sie rechtskräftig wird. Das vollmundige Ver- sprechen der Kollegen Arp und Kubicki, dass die Glücksspielabgabe Millionen in die Lan- deskasse spült, zerplatzt wie eine Seifenblase. Nicht das Land, sondern die Glücksspiel- anbieter sind in erster Linie Profiteure des neuen Gesetzes.CDU und FDP müssen sich endlich für eine gemeinsame Lösung aller Bundesländer ein- setzen. Dazu gehört die Bereitschaft, Kompromisse einzugehen. Seite 1 von 2 Schwarz-Gelb muss zügig und unmissverständlich das klare Signal aussenden, dass Schleswig-Holstein dem Staatsvertrag zustimmt, sobald es eine von der Europäischen Kommission notifizierte Fassung gibt.Link: Auszug aus dem Protokoll des Niedersächsischen Landtages vom 13.10.2011. Siehe Punkt 2, erster Spiegelstrich: „Bezüglich der Höhe der Konzessionsabgabe für künfti- ge Sport- und Pferdewetten wird eine Absenkung des derzeit vorgesehenen Prozentsatzes vom Spieleinsatz geprüft. Entsprechend soll eine Änderung des im Rennwett- und Lotterie- gesetzes geregelten Steuersatzes für Sport- und Pferdewetten sowohl für inländische als auch ausländische Anbieter angestrebt werden.“ http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=5459&article_id=99851&_p smand=18 *** 2