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Marlies Fritzen zum Landesjagdgesetz
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 610.11 / 09.11.2011Jagdgesetznovelle: der Schuss geht nach hinten Zur heutigen Anhörung zum Entwurf des Landesjagdgesetzes erklärt die umweltpoliti- sche Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:Das Jagdrecht in Schleswig-Holstein ist nicht mehr zeitgemäß. Eine Reform ist notwen- dig, um den Natur- und Tierschutz in der Jagd zu stärken und Wildschäden in Land- und Forstwirtschaft zu verringern. Die von Schwarz-Gelb vorgelegte Novelle des Lan- desjagdgesetzes trifft allerdings nicht ins Ziel. Dieser Schuss geht nach hinten.Vier Beispiele dafür: 1. Wenn die Reform wie vorgelegt beschlossen wird, werden die Konflikte zwischen Jagd und Natur- und Artenschutz sich verschärfen. So möchte Schwarz-Gelb die Zerstörung von Gelegen von „Federwild“ ermöglichen. Dabei soll noch nicht ein- mal das Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde erforderlich sein. Mit Feder- wild ist, so ist es im Begründungsteil zu lesen, der „Nachwuchs bestimmter Gän- searten“ gemeint. Welche Bedeutung diese Gänsearten für den Artenschutz ha- ben, scheint dabei völlig irrelevant zu sein. 2. Die Verwendung bleihaltiger Munition ist zu Recht ins Gerede gekommen. Alter- nativen gibt es, bleifreie Munition wird bereits erfolgreich eingesetzt. Eine soweit wie möglich bleifreie Jagd ist sowohl für den Verbraucherschutz als auch unter Artenschutzgesichtspunkten anzustreben. Bleihaltige Munitionsreste sind häufig Todesursache für Seeadler. Schwarz-Gelb geht genau den falschen Weg, sie möchten das bestehende Verbot von Bleimunition zur Jagd auf Wasservögel aufweichen. Seite 1 von 2 3. Schleswig-Holstein gehört zu den Bundesländern mit den längsten Jagdzeiten. Aus Tierschutzgründen treten wir für eine Verkürzung der Jagdzeiten ein. Dieses Ziel steht nicht im Widerspruch zur Zielsetzung, für bestimmte Regionen den Wildbesatz zu verringern, um eine natürliche Waldverjüngung zu ermöglichen. Längere Zeiten der Jagdruhe vermindern die jagdbedingte Erhöhung der Stoff- wechselaktivität und damit auch die Wildschäden. Zur Kontrolle der Wildbestän- de sollte die Jagd effektiver und in bestimmten Zeiten konzentriert stattfinden. Auch hier macht Schwarz-Gelb genau das Gegenteil des Erforderlichen und möchte eine Verlängerung der Jagdzeiten abweichend vom Jagdrecht des Bun- des ermöglichen. 4. Während eine Überschreitung der Abschusspläne um bis zu 30 Prozent bisher genehmigungspflichtig ist, soll dies in Zukunft generell zulässig sein. Das ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber bei weitem nicht aus, um das Problem der Verbissschäden in den Griff zu bekommen. Notwendig wäre eine Orientierung der Bejagung an den Lebensräumen und eine flexiblere Handha- bung der Abschusspläne, wenn nicht gar deren Abschaffung. *** 2