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Astrid Damerow: Der DGB-Nord- und SPD-Ortsvorsitzende Uwe Polkaehn irrt ebenso wie die Oppositionsfraktionen
InnenpolitikNr. 479/11 vom 10. November 2011Astrid Damerow: Der DGB-Nord- und SPD-Ortsvorsitzende Uwe Polkaehn irrt ebenso wie die OppositionsfraktionenDie Landtagsabgeordnete Astrid Damerow (CDU) hat die Kritik des DGB-Nord- und SPD-Ortsvorsitzenden Uwe Polkaehn und den Oppositionsfraktionen an der Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss zum Gesetzentwurf zur Konsolidierung kommunaler Haushalte heute (10. November 2011) zurück gewiesen:„Es ist nun einmal so, dass die Zahl der Anzuhörenden im parlamentarischen Verfahren nicht völlig unbegrenzt sein kann. Wir haben deshalb neben den Gewerkschaften beispielsweise auch unsere eigene Kommunalpolitische Vereinigung der CDU nicht zur öffentlichen Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses eingeladen“, stellte Damerow klar.Stattdessen habe man sich in der Anhörung vor allem auf direkt betroffene Kommunen und die kommunalen Spitzenverbände beschränkt. Darunter seien beispielsweise auch die Kreisfreien Städte Kiel und Lübeck. Diese seien bei diesem Gesetz die vorrangig anzuhörenden Ansprechpartner.Damerow: „Der Vorwurf, dass kritische Stimmen gezielt „rausgeworfen“ würden, ist deshalb völlig an den Haaren herbei gezogen.“Der DGB-Vorsitzende habe im Übrigen seine umfassende Stellungnahme Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 jedem einzelnen Abgeordneten des Landtages schriftlich zukommen lassen. Insofern könnte jeder Abgeordnete die Argumente in seine Entscheidungsfindung einfließen lassen.„Selbstverständlich werden wir das auch tun. Im Übrigen ist es jeder Fraktion unbenommen, zusätzliche eigene Anhörungen durchzuführen, so wie dies die Opposition bereits angekündigt hat“, betonte die Abgeordnete.Damerow stellte abschließend fest, dass für die Aufrechterhaltung einer sozial gerechten Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger die finanzielle Gesundung überschuldeter Kommunen eine unerlässliche Voraussetzung sei. „Dem dient dieser Gesetzentwurf“, so die Abgeordnete. Seite 2/2