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Andreas Beran zu TOP 9: Gesetzentwurf soll verfehlte Glückspielpolitik verschleiern
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 16. November 2011TOP 9: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und zum Betrieb von Spielhallen (Drucksache 17/1934)Andreas Beran:Gesetzentwurf soll verfehlte Glückspielpolitik verschleiernMit diesem Gesetzentwurf soll dazu beigetragen werden, ein Überangebot an Spielhallen zu verhindern und durch Auflagen beim Betrieb von Spielhallen etwas für den Spieler- und Jugendschutz sowie die Suchtprävention zu tun. Dieses Ansinnen ist richtig. Der wirklich lobenswerte Gesetzentwurf soll allerdings nur den Deckmantel über das nun wirklich missratene Glücksspielgesetz legen und von dessen schädlichen Inhalte ablenken.Den Anstoß zu diesem Gesetzentwurf hat sicherlich der gemeinsame Antrag von Grün/Rot „Neuregulierung des Glücksspiels: Für ein schleswig-holsteinisches Spielhallengesetz und eine Verschärfung der Spielverordnung“, Drucksache 17/1591 (neu) vom 29.06.2011 gegeben. Es ist richtig und lobenswert, dass sich die Regierungsfraktionen inhaltlich daran orientiert haben.Die in unserem Antrag erhobenen Forderungen für ein Spielhallengesetz finden sich in diesem vorliegenden Gesetzesentwurf wieder, ja, er greift darüber hinaus weitere Regelungen auf, die man zum Beispiel auch in dem bereits in Kraft befindlichen Berliner Spielhallengesetz wieder finden kann. Und das ist auch gut so!Abstandsregelungen zu Einrichtungen, zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen und zu bereits bestehenden Unternehmen, Einschränkung von Werbung, Sozialkonzepte, um der Entstehung von Spielsucht vorzubeugen, sind nur einige der im Gesetzentwurf zu findende 2Regelungen. Inwieweit sie ausreichen, modifiziert oder noch ergänzt werden müssen, werden wir im Ausschuss noch beraten müssen. Dazu werden wir sicher, so hoffe ich, auch die von dem Gesetz Betroffenen anhören.Mich hat schon überrascht, dass es bei der innigen Liebe der Regierungsfraktionen zum Glücksspiel auch von dort eine Forderung nach Vorlage dieses Gesetzentwurfes durch die Regierung gab. Ich verstehe dies als Zugeständnis gegenüber denen in der CDU-Fraktion, die sich mit dem Glücksspielgesetz nicht wirklich anfreunden konnten.Wie ich darauf komme? Ein Artikel in der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung mit der Überschrift. „Wir sind nicht auf dem Weg zu einem Las Vegas des Nordens“ brachte mich darauf. In diesem Artikel betonte der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Callsen – ich zitiere (mit Genehmigung des Landtagspräsidenten) –, dass das Land mit der weitreichenden Liberalisierung „nicht auf dem Weg zu einem Las Vegas des Nordens ist“. Mit einem neuen Spielhallengesetz werde die Landesregierung den Jugend- und Spielerschutz verbessern und den Bau neuer Spielhallen begrenzen. „Die beiden Gesetze müssen zusammen gesehen werden. Gemeinsam wird beim Spielrecht ein Schuh draus“.Sehr geehrte Damen und Herren, meinen Sie wirklich, dass ein Spielhallengesetz etwas daran ändern wird, dass es hier im Land künftig drunter und drüber gehen wird, bei all den Angeboten, die die Glücksspielindustrie nach Schleswig-Holstein bringen wird? Ich glaube, so manch einer wird sich nach der Zeit zurücksehnen, als es noch kein bundesweit isoliertes Glücksspielgesetz in Schleswig-Holstein gab. Diesem entstehenden Las Vegas des Nordens wird auch ein Spielhallengesetz nichts anhaben können. Es handelt sich mehr um einen selbst formulierten Ablassbrief, um die Sünde des Glückspielgesetzes zu verstecken.Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.