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Ralf Stegner zu TOP 11: Dem Staatsvertrag der anderen 15 Länder beitreten!
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 16. November 2011TOP 11, Gesetzentwurf zur Aufhebung des Glücksspielgesetzes (Drucksache 17/1956)Ralf Stegner:Dem Staatsvertrag der anderen 15 Länder beitreten!Da ich nicht schon wieder dieses berühmte Indianersprichwort mit dem Pferd zitieren will, sage ich es mal so: CDU und FDP saßen ja hier beim Glückspielgesetz scheinbar ganz fest im Sattel. Nur das Pferd ist schon lange tot. Wobei ich zugebe, dass wir von Anfang an der Meinung waren, dass dieses Glückspiel-Pferd ein Fall für den Abdecker ist. Geben Sie zu, Sie haben sich verzockt, alles auf eine Karte gesetzt, geblufft und - verloren. Kein einziges Bundesland ist Ihnen gefolgt. Im Gegenteil, die anderen 15 Länder haben sich auf einen Staatsvertrag geeinigt, der EU-Vorgaben berücksichtigt.Wobei ich einschieben möchte, dass ich diese Vorgaben, die den dominanten marktradikalen Glaubenssätzen der EU Kommission geschuldet sind, bedauere, weil auch in dem Staatsvertrag der anderen Länder nun Elemente für das private Glückspiel enthalten sind und dieses so ungleich schwerer zu kanalisieren, der Suchtverhinderungsgedanke ungleich schwerer durchzusetzen ist.Dennoch haben sich die Regierungen der anderen 15 Länder entschlossen, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten. Sondern mit dem Wasser umzugehen, dass sie noch verwenden dürfen.Leider haben Sie sich nicht nur verzockt, Sie spielen auch unfair, indem Sie offen darauf spekulieren, Einnahmen nach SH umzulenken und den möglichen Standortwechsel von Nokia – Entschuldigung: Faber - als Heldentat feiern. Das ist Politik auf Kosten der anderen Bundesländer und wird nicht ohne Konsequenzen bleiben. Wie können wir bei einer solchen 2Freude über unsolidarische Abwerbungserfolge noch die Solidarität anderer Länder erwarten, wenn es darum geht, gemeinsam Interessen beim Bund durchzusetzen.Ein Teil der von Ihnen spekulierten Einnahmen wird, wenn ich die Kollegin Heinold richtig verstanden habe, künftig zur Verteilungsmasse des Länderfinanzausgleichs gehören. Wie ich schon sagte, Sie haben sich verzockt. Die Blamage Schleswig-Holsteins ist leider nicht mehr rückgängig zu machen. Die Reputation wiederzugewinnen, wird eine Aufgabe sein, der wir uns im nächsten Jahr nach den Wahlen am 6. Mai stellen werden. Dann heißt es für Schwarz und Gelb in Schleswig-Holstein nämlich: rien ne va plus.Was wir rückgängig machen könnten, wäre das unselige Gesetz. Damit könnten wir die unsägliche Arroganz des „Wir warten auf die anderen 15“ zumindest ein wenig abmildern. Damit könnten wir ein Stückchen an Seriosität zurückgewinnen, die diese Landesregierung willentlich verspielt. (Wobei ich am Wochenende lernen musste, dass diese noch durch Herrn Kauder deutlich getoppt wurde. Wie kann man angesichts unserer Vergangenheit und angesichts der sehr angespannten Lage in Europa sagen: „Jetzt wird in Europa Deutsch gesprochen“?) Dennoch: Wie kann der sogenannte Mittelstandsbeauftragte in einer Pressemitteilung positiv auf illegale Handlungen Bezug nehmen, den Poker-Weltmeister als Vorbild der Jugend rühmen und als Beweis für die Richtigkeit des schleswig-holsteinischen Sonderweges?Da könnte ich ja auch Konstantin Wecker als Grund für die Legalisierung von Kokain anführen. Das illegale Onlinepoker ist einer der bequemsten Wege zur Geldwäsche. Wir hätten an diesem Punkt dann ja auch gleich die Themen Geldwäsche und Prostitutionsgesetz mitberaten können – das ist offenbar Ihre Vorstellung von Wirtschaftspolitik und Wertschöpfung in Schleswig-Holstein.Bitte, Herr Arp, egal ob Sie sich nunmehr als Mittelstandsbeauftragter der Landesregierung oder als CDU-Schatzmeister angesprochen fühlen, legen Sie die Bild-Zeitung weg und lesen Sie lieber die Wirtschaftszeitungen, das wäre dem Land sicher dienlicher.Ich fordere Sie auf, ziehen Sie Ihr unseliges Gesetz zurück, stimmen Sie unserem Gesetz zu und treten Sie dem Staatsvertrag der anderen 15 Länder bei. Sie folgen uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Moment doch in so vielen Dingen, wenn auch als schlechte Kopie. Hier gibt es wirklich gute Gründe, dass Sie mal originalgetreu bei uns abschreiben.