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17.11.11 , 10:06 Uhr
B 90/Grüne

Thorsten Fürter zum Untersuchungshaftvollzugsgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 628.11 / 17.11.2011

Schwarz-gelbes Untersuchungshaftvollzugsgesetz:
Kurzer Atem, kurze Halbwertzeit
Zum neuen Untersuchungshaftvollzugsgesetz sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Thorsten Fürter:
Gut ist, dass Schleswig-Holstein als vorletztes Bundesland es überhaupt noch hinbe- kommt, ein Gesetz für die Untersuchungshaft zu verabschieden. Wenn Schwarz-Gelb zum Jahresende ein solches Gesetz nicht vorgelegt hätte, wäre am 1. Januar 2012 kei- ne Rechtsgrundlage für den Vollzug der U-Haft vorhanden gewesen. Es war also höchste Zeit.
In ihrer Eile ging den Koalitionsfraktionen dann offenbar die Puste aus. Trotz mehrfa- cher Beteuerungen, dass die ungleiche Bezahlung von Strafgefangenen und U- Häftlingen eigentlich nicht gewünscht sei, konnte sich eine rechtsstaatliche Position hier am Ende nicht durchsetzen. Da U-Häftlinge bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung als unschuldig zu gelten haben, dürfen sie nicht schlechter gestellt werden als Strafge- fangene. Wie dann ihre schlechtere Bezahlung für geleistete Arbeit im Knast gerechtfer- tigt werden soll, ist das Geheimnis der Regierungsfraktionen. Es drohen Klagen von Häftlingen, die für das Land teurer werden können, als wenn wir beide Gruppen bei der Bezahlung von vornherein gleichgestellt hätten.
Putzig ist auch die Begründung für die Ungleichbehandlung: Strafgefangene müssten arbeiten, Untersuchungshäftlinge dürften dies, seien aber hierzu nicht verpflichtet. Die- ses Argument tut so, als sei der Arbeitslohn von Gefangenen eine Entschädigung für ih- re Arbeitspflicht. Dies wird den vielen teilweise verantwortungsvollen Tätigkeiten in den Haftanstalten in keiner Weise gerecht. Außerdem ist den Regierungsfraktionen offenbar entgangen, dass ihre eigene Regierung gerade im September einen Musterentwurf für ein Strafvollzugsgesetz mit vorgelegt hat, das auf eine Arbeitspflicht für Strafgefangene Seite 1 von 2 verzichtet. Wenn der gegebene Grund für die unterschiedliche Behandlung ohnehin demnächst wegfällt, ist eine kurze Halbwertzeit des Gesetzes schon jetzt absehbar.
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