Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

02.12.11 , 14:36 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zur Glücksspielabgabe

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 661.11 / 02.12.2011


CDU und FDP müssen die Notbremse ziehen
Der Wissenschaftliche Dienst des Landtages hat im Auftrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Gutachten zur Rechtmäßigkeit der Glücksspielabgabe erstellt. Hier- zu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der Fraktion, Monika Heinold:
Gegen das von der CDU-FDP-Mehrheit im Landtag beschlossene Glücksspielgesetz bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Damit ist das neue Glücksspielgesetz ge- scheitert, bevor es in Kraft getreten ist. Die von Finanzminister Wiegard eingeplanten Mehreinnahmen von 35 Millionen Euro aus der Neuordnung des Glücksspiels entpup- pen sich als Luftnummer. Zwar hat das Land die Kompetenz, statt einer Abgabe eine eigene Steuer zu erheben, diese würde aber voll in den Länderfinanzausgleich einflie- ßen. Auch müsste geprüft werden, ob es zulässig wäre, dass eine Landessteuer aus- ländische Anbieter gegenüber inländischen Anbietern begünstigt, welche unter die Rennwett- und Lotteriesteuer fallen.
Es ist erschreckend, wie schlampig CDU und FDP auf Zuruf der Glücksspielindustrie ein Gesetz zusammengezimmert haben, welches beim ersten Gegenwind einer rechtli- chen Prüfung nicht standhält. Aber auch die Landesregierung hat beide Augen zuge- drückt, statt eine gründliche rechtliche Prüfung vorzunehmen. Auf Nachfrage der Grü- nen Fraktion im Rahmen der Ausschussbefassung hat auch sie die Abgabe als recht- mäßig eingestuft. Wider besseren Wissens?
Mit dem Glücksspielgesetz wollten CDU und FDP Sonderkonditionen für die Glücks- spielindustrie schaffen und das Solidarsystem des Länderfinanzausgleichs aushebeln. Seite 1 von 2 Jetzt müssen sie die Notbremse ziehen, bevor das Land eine rechtliche Schlappe er- leidet. Die anderen Bundesländer werden nicht tatenlos zusehen, wie das Land an Recht und Gesetz vorbei auf seinem Sonderweg voran schreitet. Jede Landesregie- rung kann wegen des Grundgesetzverstoßes das Glücksspielgesetz vor dem Bundes- verfassungsgericht zu Fall bringen. Auch wäre es angesichts der rechtlichen Bedenken fahrlässig, Lizenzen an die Glücksspielanbieter zu vergeben. Wenn erteilten Lizenzen durch einen Spruch aus Karlsruhe die Rechtsgrundlage entzogen wird, drohen Ent- schädigungsansprüche gegen das Land in Millionenhöhe. CDU und FDP müssen Schaden vom Land abhalten. Dazu haben sie im Dezember im Landtag die Gelegen- heit, wenn der Gesetzentwurf der SPD zur Aufhebung der Glücksspielabgabe zur Ab- stimmung steht. Der Weg für eine vernünftige bundeseinheitliche Regelung muss end- lich frei gemacht werden.
Der Wissenschaftliche Dienst argumentiert wie folgt: Die Glücksspielabgabe erfüllt nicht die strengen Anforderungen des Bundesverfas- sungsgerichtes an Sonderabgaben. Der Abgabe fehlt der vollständig prägende Len- kungszweck, der erforderlich wäre, um sie von einer Steuer zu unterscheiden. Das Re- gelungswerk zielt nicht auf ein Nullaufkommen ab, sondern lediglich auf die Lenkung der Glücksspielnachfrage zu legalen und überwachten Spielangeboten. Die Konzeption der Glücksspielabgabe ist mit derjenigen der Spielbankenabgabe vergleichbar, bei der es sich um eine Steuer handelt.
***



2

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen