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Hans-Jörn Arp und Katharina Loedige: Alle Argumente aus dem Gutachten der Grünen waren Bestandteil der Entscheidungsfindung
GlückspielstaatsvertragNr. 531/11 02. Dezember 2011Hans-Jörn Arp und Katharina Loedige: Alle Argumente aus dem Gutachten der Grünen waren Bestandteil der EntscheidungsfindungDie Parlamentarische Geschäftsführerin der FDP-Landtagsfraktion, Katharina Loedige, und der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp, haben angesichts des heute (2. Dezember 2011) von der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes darauf hingewiesen, dass alle dort angeführten Argumente Bestandteil der Entscheidungsfindung waren:„Seit 2007 arbeitet die CDU-Fraktion an diesem Thema. Die Frage der Regelung der Abgabe war von Beginn an eine ganz entscheidende. Wir haben alle Argumente sorgfältig geprüft und abgewogen und sind sicher, dass unser Gesetz trägt“, erklärte der CDU-Abgeordnete Hans-Jörn Arp.Die abgabenrechtliche Bewertung war in den umfangreichen rechtlichen Vorprüfungen und auch während der Anhörung von namhaften Steuerrechtlern am 4. Mai 2011 immer wieder ein Hauptthema. Insofern sei es nicht neu, dass es auch eine andere Rechtsauffassung gebe. Pressesprecher Pressesprecher Dirk Hundertmark Frank Zabel Landeshaus, 24105 Kiel Postfach 7121, 24171 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefon 0431-988-1488 Telefax 0431-988-1443 Telefax 0431-988-1497 E-mail: info@cdu.ltsh.de E-mail: presse@fdp-sh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Seite 1/2 „Es handelt sich immerhin um eine derart schwierige Rechtsproblematik, dass auch der Wissenschaftliche Dienst lediglich zu dem Ergebnis kommt, dass 'Zweifel' daran bestehen, ob es sich um eine Sonderabgabe ohne Finanzierungszweck handelt und ob diese im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung Bestand haben würde. Wir sehen etwaigen Überprüfungen durch die Verfassungsgerichte entspannt entgegen“, so die FDP-Abgeordnete Katharina Loedige.Beide betonten, dass eine bundeseinheitliche Glücksspielsteuer der bessere Weg wäre. „Dieser Weg ist jedoch verbaut, solange die anderen 15 Bundesländer einen zweifelsfrei europarechtswidrigen Weg beschreiten“, so Arp und Loedige abschließend. Seite 2/2