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06.12.11 , 10:42 Uhr
B 90/Grüne

Thorsten Fürter zum Rundfunkstaatsvertrag

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 666.11 / 06.12.2011 Reform der Rundfunkfinanzierung: Eine gute Idee macht noch keinen guten Staatsv ertrag
Zur im Dezember im Landtag anstehenden Entscheidung über die Reform der Rund- funkfinanzierung erklärt der medienpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Thorsten Fürter:
Die Grüne Fraktion in Schleswig-Holstein wird das Gesetz in dieser Form im Landtag ablehnen. Wir stehen weiterhin hinter der Idee einer Rundfunkfinanzierung, die unab- hängig von bestimmten Empfangsgeräten erhoben wird. Aber diese gute Idee ist von den Ministerpräsidenten dermaßen schlecht umgesetzt worden, dass wir den Rund- funkstaatsvertrag ablehnen werden.
Das Gesetz verstößt in gravierender Weise gegen den Gedanken des Datenschutzes. Durch die Auskunftspflicht für VermieterInnen, werden diese in die zweifelhafte Rolle des Denunzianten gedrängt. Sie sollen auf Anfrage MieterInnen offenbaren, die sich in ihrer Wohnung aufhalten. Außerdem muss jeder Wohnungseigentümer sich künftig da- rauf einstellen, in regelmäßigen Abständen Schreiben aus der GEZ-Zentrale zu be- kommen. Das verursacht einen erheblichen bürokratischen Aufwand.
Ein wesentlicher Grund für die Reform war die Abschaffung der GEZ-Schnüffelei und eine Verringerung der Kosten. Die freiwerdenden Mittel sollten dem Rundfunk zukom- men. Dieses Ziel wird gründlich verfehlt. Die GEZ selbst geht davon aus, dass sie lang- fristig 80 Prozent des bisherigen Personalbestandes erhält. Kein Wunder, wird sie doch neben der bestehende Meldestruktur quasi zu einer zweiten Meldebehörde, die fast identische Daten erhebt. Das ist ein bürokratisches Monstrum sonder Gleichen. Seite 1 von 2 Statt das Melderecht entsprechend anzupassen und die Erhebung der Daten auf die Meldeämter zu übertragen, werden damit künftig zwei Organisationen betraut.
Wir geben die Hoffnung nicht auf, dass die FDP das Gesetz mit uns gemeinsam im Landtag ablehnen wird und damit diese Änderungen noch verhindert. Schließlich hat der FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki noch im September von der Gefahr einer Supermeldebehörde gesprochen und die Zustimmung seiner Fraktion in Frage ge- stellt. Am Gesetzentwurf hat sich seitdem nichts verändert. Wenn Schleswig-Holstein den Gesetzentwurf ablehnt, tritt der Rundfunkstaatsvertrag insgesamt nicht in Kraft. Es wäre dann Aufgabe der Ministerpräsidenten, aus der eigentlich guten Idee auch einen guten Rundfunkstaatsvertrag zu machen.
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