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Thorsten Fürter zum Informationsfreiheitsgesetz
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 684.11 / 13.12.2011Informationsfreiheitsgesetz: Mehr Informationsfreiheit wagen Zur Diskussion um ein neues Gesetz über die Informationsfreiheit, welches die Koaliti- onsfraktionen in der Dezember-Sitzung des Landtags verabschieden wollen, erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Thorsten Fürter:Die Chance, Informationsrechte für unsere BürgerInnen auszubauen, wird durch den Entwurf der Koalitionsfraktionen gründlich vertan. Wir haben deshalb heute einen Än- derungsentwurf beschlossen, der an zwei entscheidenden Stellen für mehr Datenof- fenheit sorgen wird. Wir wollen mehr Informationsfreiheit wagen und wollen das größt- mögliche Maß an Information und Transparenz.Zum einen soll ein Grundsatz von Open Data im Gesetz verankert werden. Informatio- nen sollen nicht nur den AntragstellerInnen zur Verfügung gestellt werden. Dokumente, Analysen, Gutachten und Statistiken sollen von allen staatlichen Stellen von vornherein ins Internet gestellt werden, wenn etwa Datenschutzbedenken nicht entgegen stehen. Damit drehen wir den Grundsatz, was öffentlich und was behördenintern ist, um.Auch soll für Verträge, bei denen es um Daseinsvorsorge geht, künftig kein Hinweis mehr auf so genannte Geschäftsgeheimnisse möglich sein. Für die Bereiche Ver- kehrsinfrastruktur, Gesundheitswesen, Versorgung und Entsorgung soll die Informati- onsfreiheit künftig auch dann gelten, wenn damit Geschäftsgeheimnisse offenbar wer- den. Damit tragen wir dem Umstand Rechnung, dass der Staat seine öffentlichen Auf- gaben immer häufiger durch Privatunternehmen erbringen lässt. Darüber eine öffentli- che Debatte zu ermöglichen, geht nur dann, wenn Informationen auch öffentlich ge- macht werden. Um dem Einwand einer möglichen Grundrechtswidrigkeit zu entgehen, schlagen wir vor, dass nur in Verträge Einblick genommen werden kann, die nach In- krafttreten des Gesetzes abgeschlossen wurden. *** Seite 1 von 1