Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

14.12.11 , 10:31 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 11 - Neufassung des Denkmalschutzgesetzes

Presseinformation
Kiel, den 14. Dezember 2011 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 11 Neufassung des Denkmalschutzgesetzes Drs. 17/2089



Mag sein, dass der Denkmalschutz in Schleswig-Holstein immer kontroverse Debatten
auslösen wird, der parteipolitische Popanz, den die FDP schon vor der Landtagswahl
2009 aufgebaut hatte – Denkmalschutz als massive Wachstumsbremse – war dennoch
unerträglich und am Thema vorbei. Gerade im Denkmalschutz ist es notwendig, eine
Balance zwischen der Erhaltung des Alten und der modernen Nutzung zu schaffen. Die
regierungstragenden Fraktionen haben es aber mit ihrem Ursprungsentwurf in kürzester
Zeit geschafft, den gesamten Denkmalschutz gegen sich aufzubringen. Dabei ging es
anscheinend nicht nur um eine Liberalisierung, sondern vor allem um eine Schwächung
des Denkmalschutzes. Wirtschaftliche Interessen wurden über unser kulturelles
Gedächtnis gestellt. Man braucht sich nur noch einmal die mündliche Anhörung in
Erinnerung rufen: selten kommt es vor, dass ein Gesetzentwurf von sämtlichen 2
Fachleuten dermaßen auseinander genommen wird, wie dies bei dem vorliegenden
Gesetzentwurf der Fall war. Es ehrt den Kollegen Wengler, dass er darauf bei der
Anhörung auch offen einging.


Denn zum Glück haben sich die zuständigen Sprecher von CDU und FDP dann noch
einmal zusammengesetzt und einen Änderungsantrag eingebracht, der einige Kinken
des Ursprungsgesetzes abmildert. Das legt ihnen der SSW nicht zu Last, im Gegenteil.
Trotzdem bleiben wir dabei, dass auch mit dem verbesserten Entwurf kein
zukunftstaugliches Gesetz entstanden ist. Wir finden es gut, dass es nunmehr eine
Übergangsregelung für Garten- und Parkanlagen geben wird. Das grundsätzliche
Problem der Unterschutzstellung dieser Art von Denkmälern wird damit aber nicht
gelöst. Wenn aber im neuen Entwurf – statt von einer Jahreszahl auszugehen – darauf
verwiesen wird, dass es bei Baudenkmälern, die jünger als 65 Jahre sind, eines „zweiten
Blickes“ der obersten Denkmalschutzbehörde bedarf, dann ist das nichts als weiße Salbe.
Der gefundene Kompromiss lässt sich fachlich nicht begründen – er ist, meine ich, der
Preis, den die CDU für das Entgegenkommen der FDP zahlen musste. Das sollte dann
auch so transportiert werden.


Die Stellungnahme der Hansestadt Lübeck vom 1. Dezember, die uns wohl alle als E-Mail
erreicht hat, macht deutlich, dass es bei einem Punkt wohl eher zu einer
Verschlimmbesserung kommen würde – es sei denn, es handelt sich um ein Versehen.
Seit gestern wissen wir, dass dies der Fall ist – wenn ich denn alles richtig verstanden
habe, füge ich einschränkend hinzu. Fakt ist, dass es nicht im Interesse des Landes sein
kann, wenn der archäologische Denkmalschutz durch eine misslungene Neufassung des
§ 24 des Gesetzentwurfs massiv geschwächt wird. Es kann mit anderen Worten nicht 3
sein, dass Strafbestände nur bei ungenehmigten Vergehen in Grabungsschutzgebieten
vorliegen, denn das umfasst nur eine verschwindend kleine Fläche – das Wattenmeer
und die Städte Flensburg und Schleswig, habe ich mir erzählen lassen. Soll heißen. Hier
muss der „alte § 18“ wieder eingeführt werden, der alle ungenehmigten Nachgrabungen
erfasst – Stichwort ist nicht zuletzt „Einsatz von Metalldetektoren“. Oder, um es einmal
ganz platt auszudrücken: keiner von uns will, dass Schleswig-Holstein zum Eldorado der
Ewiggestrigen wird, die auf der Suche nach Nazi-Koppelschlössern oder
Hakenkreuzemblemen unser Land durchwühlen.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen