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Anke Spoorendonk zu TOP 11 - Neufassung des Denkmalschutzgesetzes
PresseinformationKiel, den 14. Dezember 2011 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 11 Neufassung des Denkmalschutzgesetzes Drs. 17/2089Mag sein, dass der Denkmalschutz in Schleswig-Holstein immer kontroverse Debattenauslösen wird, der parteipolitische Popanz, den die FDP schon vor der Landtagswahl2009 aufgebaut hatte – Denkmalschutz als massive Wachstumsbremse – war dennochunerträglich und am Thema vorbei. Gerade im Denkmalschutz ist es notwendig, eineBalance zwischen der Erhaltung des Alten und der modernen Nutzung zu schaffen. Dieregierungstragenden Fraktionen haben es aber mit ihrem Ursprungsentwurf in kürzesterZeit geschafft, den gesamten Denkmalschutz gegen sich aufzubringen. Dabei ging esanscheinend nicht nur um eine Liberalisierung, sondern vor allem um eine Schwächungdes Denkmalschutzes. Wirtschaftliche Interessen wurden über unser kulturellesGedächtnis gestellt. Man braucht sich nur noch einmal die mündliche Anhörung inErinnerung rufen: selten kommt es vor, dass ein Gesetzentwurf von sämtlichen 2Fachleuten dermaßen auseinander genommen wird, wie dies bei dem vorliegendenGesetzentwurf der Fall war. Es ehrt den Kollegen Wengler, dass er darauf bei derAnhörung auch offen einging.Denn zum Glück haben sich die zuständigen Sprecher von CDU und FDP dann nocheinmal zusammengesetzt und einen Änderungsantrag eingebracht, der einige Kinkendes Ursprungsgesetzes abmildert. Das legt ihnen der SSW nicht zu Last, im Gegenteil.Trotzdem bleiben wir dabei, dass auch mit dem verbesserten Entwurf keinzukunftstaugliches Gesetz entstanden ist. Wir finden es gut, dass es nunmehr eineÜbergangsregelung für Garten- und Parkanlagen geben wird. Das grundsätzlicheProblem der Unterschutzstellung dieser Art von Denkmälern wird damit aber nichtgelöst. Wenn aber im neuen Entwurf – statt von einer Jahreszahl auszugehen – daraufverwiesen wird, dass es bei Baudenkmälern, die jünger als 65 Jahre sind, eines „zweitenBlickes“ der obersten Denkmalschutzbehörde bedarf, dann ist das nichts als weiße Salbe.Der gefundene Kompromiss lässt sich fachlich nicht begründen – er ist, meine ich, derPreis, den die CDU für das Entgegenkommen der FDP zahlen musste. Das sollte dannauch so transportiert werden.Die Stellungnahme der Hansestadt Lübeck vom 1. Dezember, die uns wohl alle als E-Mailerreicht hat, macht deutlich, dass es bei einem Punkt wohl eher zu einerVerschlimmbesserung kommen würde – es sei denn, es handelt sich um ein Versehen.Seit gestern wissen wir, dass dies der Fall ist – wenn ich denn alles richtig verstandenhabe, füge ich einschränkend hinzu. Fakt ist, dass es nicht im Interesse des Landes seinkann, wenn der archäologische Denkmalschutz durch eine misslungene Neufassung des§ 24 des Gesetzentwurfs massiv geschwächt wird. Es kann mit anderen Worten nicht 3sein, dass Strafbestände nur bei ungenehmigten Vergehen in Grabungsschutzgebietenvorliegen, denn das umfasst nur eine verschwindend kleine Fläche – das Wattenmeerund die Städte Flensburg und Schleswig, habe ich mir erzählen lassen. Soll heißen. Hiermuss der „alte § 18“ wieder eingeführt werden, der alle ungenehmigten Nachgrabungenerfasst – Stichwort ist nicht zuletzt „Einsatz von Metalldetektoren“. Oder, um es einmalganz platt auszudrücken: keiner von uns will, dass Schleswig-Holstein zum Eldorado derEwiggestrigen wird, die auf der Suche nach Nazi-Koppelschlössern oderHakenkreuzemblemen unser Land durchwühlen.