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Monika Heinold zum Kommunalhaushaltskonsolidierungsgesetz
PresseinformationEs gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 3 – Kommunalhaushaltskonsolidierungsgesetz Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die finanzpolitische Sprecherin der Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel Monika Heinold: Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 691.11 / 14.12.2011Kommunen sollen sich dem Spardiktat des Innenministers unterwerfen, um ihr eigenes Geld zurückzubekommen Kommunalhaushaltskonsolidierungsgesetz – ein kompliziertes Wort, das die finanzielle Not der Kommunen beschreibt. Es ist richtig, die Kommunen trotz knapper Haushalts- mittel mit einem gemeinsamen Fonds aus der Verschuldungsspirale zu führen. Auch die kommunalen Spitzenverbände begrüßen den Ansatz. Sie haben aber deutlich ge- macht, dass die schwierige finanzielle Lage der Kommunen durch Land und Bund ver- ursacht wurde. Neue Aufgaben wurden übertragen und vor allem werden jährlich 120 Millionen Euro aus dem Kommunalen Finanzausgleich entnommen.Einige Kommunen haben sogar vorgerechnet, dass sie ohne diesen finanziellen Eingriff gar nicht in der Not wären, aus der sie das Land jetzt per Zwangsmaßnahme befreien will. Meine Damen und Herren, da ist es doch nachvollziehbar, dass die Kommunen sauer sind. Sie sollen sich dem Spardiktat des Innenministers unterwerfen, um ihr ei- genes Geld zurückzubekommen!Herr Innenminister, was würden Sie sagen, wenn wir Ihnen Geld wegnähmen und es nur zurückgäben, wenn sie uns versprächen, zukünftig Rad zu fahren, im Ökomarkt einzukaufen und samstags für den Weltfrieden zu demonstrieren! Genauso wenig ha- ben die Kommunen Bock darauf, von der Landesregierung gegängelt zu werden.Meine Damen und Herren, der vorgelegte Gesetzentwurf hat viele Schwächen. Er be- nennt kein klares Ziel für die Konsolidierung der Kommunalhaushalte. Er verschweigt Seite 1 von 2 die Folgen für die Kommunen, wenn sie den öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht erfüllen oder gar nicht erfüllen können, weil ihnen der Gesetzgeber wieder neue Lasten aufge- drückt hat. Und er lässt die Kommunen im Unklaren darüber, wie der Sparkurs ermittelt werden soll und wer über die notwendigen Maßnahmen entscheidet. Das Ehrenamt soll die schwarz-gelbe Katze im Sack kaufen und seinen Gestaltungsspielraum an der Gar- derobe des Innenministers abgeben.Das Land – selbst mit einem verhältnismäßig kleinen Anteil dabei – schichtet 30 Millio- nen Euro im Kommunalen Finanzausgleich um und nennt das Ganze dann Solidar- maßnahme. Dabei haben dann einige Kommunen schlicht Pech. Wenn sie zwar bettel- arm aber zu klein sind, um in den letzten fünf Jahren fünf Millionen Euro Defizit aufge- baut zu haben, dann zahlen sie, ohne selbst zu profitieren! So saniert zukünftig das hoch verschuldete Bad Bramstedt die Landeshauptstadt Kiel; die arme Gemeinde Trappenkamp saniert Lübeck! Der Bettler unterstützt den Hartz IV-Empfänger – das ist schwarz-gelbe Solidarität!Aber auch die Kommunen, die vom neuen „Rettungsschirm“ profitieren sollen, wollen – außer Lübeck – das Gesetz in der jetzigen Form nicht. Sie wollen keine schwarz-gelbe Zwangsbeglückung, die dem Ehrenamt die Luft zum Atmen nimmt. Sie befürchten, dass der kommunale Gestaltungsspielraum verloren geht, wenn sich die Kommunen mit Zehn-Jahres-Verträgen dem Diktat des Innenministeriums unterwerfen müssen, ohne dass sie die Spielregeln kennen. Schwarz-Gelb schafft Willkür statt Systematik.Und auch der Änderungsantrag von CDU und FDP macht die Sache nicht besser. Wie stellen Sie sich die zukünftigen Ausschussberatungen im Landtag zu den Zehn-Jahres- Verträgen vor? Sollen wir uns mit der Frage beschäftigen, ob die vom Innenministerium angeordneten verpflichtenden Parkplatzgebühren für die Stadt Elmshorn angemessen sind?Mit diesem Vorschlag ist Ihr Gesetz endgültig zum Bürokratiemonster verkommen, ein Verwaltungsbeschäftigungsgesetz zu Lasten der kommunalen Selbstverwaltung! Und der Innenminister weiß nicht, woher er das benötigte Personal zur Bewerkstelligung des neuen Verwaltungsaufwands nehmen soll. Schon jetzt hagelt es genügend Kritik bei der Gewährung der Fehlbetragszuweisungen.Meine Damen und Herren, so wie das Haushaltsrecht das Königsrecht des Landtages ist, so sind die Selbstverwaltungsaufgaben die Kronjuwelen der kommunalen Ebene. Diese Kronjuwelen will die Landesregierung jetzt den Kommunen rauben! Die Kommu- nen wollen sich das nicht gefallen lassen. Daher wird die Grünen Fraktion nicht den Arm dafür heben und Ihren Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung ablehnen. *** 2