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Thorsten Fürter zur Versammlungsfreiheit
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 13 - Versammlungsfreiheit Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der innenpolitische Sprecher Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 Thorsten Fürter: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 692.11 / 14.12.2011Im Zweifel immer für die FreiheitAm Wochenende haben die ersten Massen-Demonstrationen in Russland seit gut 20 Jahren stattgefunden. Sie haben Medwedjew veranlasst anzukündigen, die Unregel- mäßigkeiten bei der Wahl überprüfen zu lassen. Anfang des Jahres wurde ganz Nordaf- rika von den Aufständen in Tunesien angesteckt. Wie ein Lauffeuer führten diese De- monstrationen zu ersten entscheidenden Veränderungen.Das führt uns eindringlich vor Augen, dass die Versammlung von fundamentaler Bedeu- tung in einer Demokratie ist. Sie kann das letzte verbleibende Mittel oder der erste Schritt in die Freiheit sein. In Deutschland sind z.B. die Montagsdemonstrationen in der ehemaligen DDR oder die Anti-AKW-Bewegung hervorragende Beispiele für die politi- sche Kraft, die von Versammlungen ausgeht.Versammlungen sind das Mittel jedes einzelnen Menschen, sich Gehör für seine Mei- nung zu verschaffen. Aufgabe des Gesetzgebers muss es daher sein, diesem Wunsch nach Partizipation den größtmöglichen Raum zu lassen. Wie soll es sonst gehen?BürgerInnen können keine Leitartikel schreiben, Presseerklärungen verfassen oder An- träge in Parlamente einbringen. Die Freiheit der Presse ist uns genauso heilig wie die Freiheit der Parlamente. Das gleiche sollte für das Recht auf Versammlung gelten.Dementsprechend muss ein Versammlungsgesetz aus Grüner Sicht so freiheitlich sein wie möglich. Und dies ohne Einbußen an der Friedlichkeit der Versammlung. Unfriedli- chen Versammlungen rede ich hier nicht das Wort. Das sollte eigentlich selbstverständ- lich sein, aber ich betone es vorsichtshalber noch einmal.Schon lange besteht Kritik an dem bisher in Schleswig-Holstein fortgeltenden Bundes- versammlungsgesetz. Man kann darüber streiten, ob es richtig war, den Ländern die Gesetzgebungszuständigkeit zu geben. Nun ist es aber so und wir sollten diese Her- ausforderung als Parlament auch selbstbewusst annehmen. Das geltende Gesetz ist an Seite 1 von 2 vielen Stellen nicht nur unbestimmt, sondern unvollständig, weil es die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zu Spontanversammlungen oder zu Demonstrationen auf dem Frankfurter Flughafen nicht mehr aufgenommen hat.Es atmet außerdem den Geist einer vergangenen Zeit: Die Beschränkung der Ver- sammlung steht im Vordergrund.Wir wollen daher mit unserem Gesetzentwurf einen Wechsel herbeiführen. Die Freiheit der Versammlung soll zentraler Mittelpunkt sein.Wir wollen eine sachliche Debatte über ein neues Versammlungsgesetz anstoßen, das den Herausforderungen und der politischen Kultur des 21. Jahrhunderts zeitgemäß ist. Ich hoffe, dass Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, dass wir konstruktive Vor- schläge hören werden. Ich bin Realist: Am Ende dieses Prozesses wird kein Versamm- lungsgesetz stehen, das zu 100 Prozent dem entspricht, was wir Grüne heute vorlegen. Aber wir werden dafür kämpfen, dass es ein Gesetz wird, das die Freiheitlichkeit der Versammlung an entscheidenden Punkten stärkt.Ich nenne als Beispiel zwei Punkte:1. Das Miteinander von Polizei und DemonstrantInnen Wir wollen ein friedliches Miteinander der Behörden und DemonstrantInnen. Dafür ist wesentlich, dass ein Gebot konstruktiver Kooperation zwischen beiden Seiten im Ge- setz verankert wurde. Auch KonfliktmanagerInnen sollen als mildestes Mittel der Polizei helfen, so wenig wie möglich in die Freiheit der DemonstrantInnen einzugreifen.2. Die Stärkung der Bürgerrechte Die Betonung der bürgerlichen Rechte soll ein weiterer wesentlicher Punkt eines mo- dernen Versammlungsgesetzes sein. Dazu muss VersammlungsbeobachterInnen die unparteiliche Teilnahme an Demonstrationen erlaubt sein. Auch der Datenschutz spielt eine wichtige Rolle dafür, dass unsere BürgerInnen sich nicht überwinden müssen, an Versammlungen teilzunehmen. Wir wollen die Schwelle für das Einschalten von Kame- ras bei Demos erheblich heraufsetzen. Auch das folgt dem Grundsatz, die Freiheit der Versammlung so unangetastet wie möglich zu lassen.Natürlich gibt es Versammlungen, die muss man beschränken oder sogar verbieten. Aber wir wollen kein Gesetz, dass Versammlungen unter Generalverdacht stellt. Wir wollen kein Gesetz, das annimmt, die BürgerInnen würden in aller Regel ihr gutes Recht, sich frei und friedlich zu versammeln, missbrauchen. Wir wollen ein Gesetz, dass die Demonstrationskultur in der Mitte unserer Gesellschaft stärkt. Sie ist eine der größten Errungenschaften unserer Demokratie. *** 2