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Andreas Tietze zu den Arbeitsbedingungen für geringfügig Beschäftigte
PresseinformationEs gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 33 – Arbeitsbedingungen geringfügig Beschäftigte Pressesprecherin verbessern Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefon: 0431 / 988 - 1503 Andreas Tietze: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 695.11 / 15.12.2011Minijobs sind erwerbsbiografische Falle In ihrer „Benchmarking Deutschland“-Studie von 2010 hatte die Bertelsmann-Stiftung festgestellt, dass Menschen, die im Minijob-Sektor arbeiten, sehr oft in eine Geringfü- gigkeitsfalle laufen. Im Gegensatz zu den tarifvertraglich abgesicherten und sozialversi- cherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen, sind die Menschen mit Minijobs von niedrigen Löhnen, häufigen Arbeitsplatzwechseln, Jobverlusten und geringer Teilhabe an Weiter- bildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten betroffen. Die Untersuchung zeigt auch, dass es keinen sachlichen Grund für die abgabenrechtliche Privilegierung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gibt.In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion vom Mai 2011 erklärt die Bundesregierung, dass sich die Anzahl der ausschließlich geringfügig Be- schäftigten von 4,8 Millionen Menschen 2004 auf 4,9 Millionen Menschen leicht erhöht hat. Im gleichen Zeitraum ist die Anzahl geringfügig Beschäftigter im Nebenerwerb al- lerdings deutlich angestiegen von 1,7 Millionen Personen auf 2,4 Millionen.Nach Aussage der Bundesregierung gelten für geringfügig Beschäftigte die gleichen Schutzrechte, die für alle ArbeitnehmerInnen bestehen. Die Praxis sieht allerdings ganz anders aus, es gibt keine Gleichbehandlung. Ansprüche wie bezahlter Urlaub, Mutter- schutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall werden von ArbeitgeberInnen nicht gewährt und von den Beschäftigten nicht selbstbewusst eingefordert. Hier besteht Handlungs- bedarf.Minijobs spielen als Nebentätigkeit oder als ausschließliche Erwerbstätigkeit eine wich- tige Rolle als Zuverdienst für das Haushaltseinkommen. Für ArbeitgeberInnen, gewerb- lich wie privat, sind Minijobs attraktiver als flexible und niedrig bezahlte Tätigkeiten im Seite 1 von 2 Dienstleistungsbereich. Die Veränderungen in unserer Wirtschaftsstruktur hin zu Dienstleistungen haben den Zuwachs der geringfügigen Beschäftigung begünstigt.Minijobs können wegen des geringen Verdienstes und der begrenzten Wochenarbeits- zeit keine Existenz sichern. Die De-facto-Subventionierung des blühenden Minijob- Sektors durch Reduzierung der Abgabepflichten ist eine fatale Fehlentwicklung, sie hat Vollzeitarbeitsplätze zerstückelt, ein abgeschottetes Arbeitsmarktsegment ist entstan- den. Den MinijobberInnen ist ein Aufstieg mit der Aussicht auf Mehreinkommen und Rentenansprüche jenseits der Grundsicherung verwehrt.Wir halten einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro, der langfristig armutsfest sein muss, für besser. Mit einem allgemeinen Mindestlohn wäre auch der Bereich den Minijobs positiv betroffen.Es gibt heute die weitverbreitete Situation, dass die SGB II-Grundsicherungsleistung durch Erwerbseinkommen aufgestockt wird oder geringe Verdienste mit dem bedürftig- keitsgeprüften Arbeitslosengeld II ergänzt werden. Dieser Zustand führt dazu, dass niedrige Bruttolöhne gezahlt und akzeptiert werden, der Restverdienst kommt ja vom Staat. Hier setzt ein Mindestlohn Grenzen.Schon heute haben wir das Problem der zunehmenden Altersarmut. Für die nächsten zehn bis 20 Jahre wird es eine dramatische Zunahme der Altersarmut geben, das ist auf Grundlage der heutigen Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt und bei den Sozialver- sicherungssystemen nicht mehr zu verhindern.Das Gutachten „Neue Wege – Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Män- nern im Lebensverlauf“ vom Januar 2011 wurde von der Sachverständigenkommission für den ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung erstellt. Das Gutachten kriti- siert die Minijobs als erwerbsbiografische Falle insbesondere für Frauen. Die Gutachter empfehlen die Abschaffung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen mit ihrer abgabenrechtlichen Sonderstellung.Die Arbeitsverhältnisse des 21. Jahrhunderts werden plural differenziert sein, aber müssen den Anspruch auf dreifache Inklusion genügen: in ökonomischer Hinsicht so- wie im Hinblick auf persönliche Entwicklung und soziale Integration. Dem Antrag der SPD stimmen wir zu. *** 2