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16.12.11 , 11:40 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 18 - Zwölf Jahre Bologna-Prozess

Presseinformation Kiel, den 16. Dezember 2011 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 18 Zwölf Jahre Bologna-Prozess Drs. 17/1921

Die Landesregierung betrachtet die Einführung der neuen Studienstruktur „als weitgehend
erfüllt“. Das sehen wir ähnlich. Wir müssen aber feststellen, dass weiterhin Schwierigkeiten bei
der Umsetzung bestehen und der Bologna-Prozess weit mehr ist als die Einführung des
zweistufigen Studiensystems.


Die Landesregierung hat Kritikpunkte an der Umsetzung erkannt und Veränderungen
vorgenommen. Der Hochschulpakt II weist in die richtige Richtung. Erfreulich ist zudem das
fraktionsübergreifende Einvernehmen, bei uns keine Studiengebühren einführen zu wollen.


Viele Maßnahmen für den Bachelor greifen noch nicht. So ist internationale und kulturelle
Mobilität für viele Studierende kaum machbar. Wie einer aktuellen Untersuchung des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu entnehmen ist, sind sie nach wie vor durch
zu viele Einzelprüfungen und unklare Prüfungsanforderungen einem enormen Leistungsdruck
ausgesetzt. Wenn sich dann noch die Hochschulen im ersten Studiengang fachlich
spezialisieren und bei der Anerkennungspraxis auf die Bremse treten, dann kann aus Mobilität 2
schnell Stillstand werden. Ob die sogenannten Mobilitätsfenstern für Auslandsaufenthalte
greifen, oder die Bachelor-Studierenden im Dunkeln sitzen bleiben, muss sich noch
herausstellen. Weitere Hemmnisse stellen die Akzeptanzprobleme des Bachelor auf dem
Arbeitsmarkt, die Einführung des Numerus Clausus beim Master-Übergang und der Mangel an
Master-Studienplätzen dar. Darauf hat wiederholt die Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft hingewiesen.


Für ein Lehramt ist der Bachelor als Abschluss nicht ausreichend und muss durch den Master
ergänzt werden. Das sieht die Landesregierung genauso. Lehrerinnen- und Lehrerberufs
schulart-spezifische pädagogische Studieninhalte werden erst im Master-Studium vermittelt.
Schlicht inakzeptabel sind hingegen ihre Bemerkungen, die Studierenden hätten sich
diesbezüglich über das Studium und Berufmöglichkeiten zu informieren - sie selbst müsse aber
keine weiteren Maßnahmen ergreifen.


Zweifellos stellt etwa die an der Uni Flensburg praktizierte Kombination aus Bachelor of Arts
und Education eine gute Lösung dar, weil sie Lehrer kompatibel ist und ohne
Universitätswechsel zum Master führt. Anders die Situation der Studierenden an der
Muthesius Kunsthochschule in Kiel, die ihren Master in einem Dreischritt-Studiengang -
Lehramt / Studium der Kunst / Lehramt - an zwei Universitäten erwerben müssen. Ob die
„Hamburger Lösung“ ein gangbarer Weg ist, bei der Kunst- und Lehramtsstudium „an einem
Strang“ vermittelt wird, wäre zu prüfen. Auf jeden Fall macht das Beispiel die Notwendigkeit
weiterer Maßnahmen durch die Landesregierung deutlich.


Nun ein Aspekt, der in der Anfrage der LINKEN zu kurz kommt. Im Bologna-Prozess ist
lebenslanges Lernen als umfassende Strategie inbegriffen, wobei auch die Bildungsmobilität
von beruflich Qualifizierter zu fördern ist. Damit ist die Öffnung der Hochschulen und die
Durchlässigkeit zwischen beruflicher und wissenschaftlicher Bildung angesprochen. 3
Dass die Arbeitswelt flexiblere Bildungsbiographien erfordert, wird von der Landesregierung
anerkannt. Es existiert eine Regelung für den Master, die den Zugang mit einer
Eingangsprüfung ermöglicht. Für den Bachelor ist eine ähnliche Lösung anzustreben. Generell
muss die Anerkennung beruflich erworbener Kompetenzen auf ein Hochschulstudium genauso
selbstverständlich werden wie die Anerkennung wissenschaftlich erworbener Fähigkeiten auf
den beruflichen Werdegang. Bei dieser vom Verdi -Bundesvorstand aufgezeigten Perspektive,
könnte auch in Schleswig-Holstein vor dem Hintergrund des demographischen Wandels den
veränderten betrieblichen Qualifikationserfordernissen entsprochen und die Studierneigung
von Menschen mit Berufserfahrung gefördert werden.


Insgesamt darf sich die Landesregierung insbesondere beim Bachelor nicht aus der
Verantwortung stehlen. Und sie wird begreifen müssen, dass es beim lebenslangen Lernen
kein „Zurücklehnen“ geben kann - ob es ihr nun gefällt oder nicht.

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