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Anke Spoorendonk zu TOP 18 - Zwölf Jahre Bologna-Prozess
Presseinformation Kiel, den 16. Dezember 2011 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 18 Zwölf Jahre Bologna-Prozess Drs. 17/1921Die Landesregierung betrachtet die Einführung der neuen Studienstruktur „als weitgehenderfüllt“. Das sehen wir ähnlich. Wir müssen aber feststellen, dass weiterhin Schwierigkeiten beider Umsetzung bestehen und der Bologna-Prozess weit mehr ist als die Einführung deszweistufigen Studiensystems.Die Landesregierung hat Kritikpunkte an der Umsetzung erkannt und Veränderungenvorgenommen. Der Hochschulpakt II weist in die richtige Richtung. Erfreulich ist zudem dasfraktionsübergreifende Einvernehmen, bei uns keine Studiengebühren einführen zu wollen.Viele Maßnahmen für den Bachelor greifen noch nicht. So ist internationale und kulturelleMobilität für viele Studierende kaum machbar. Wie einer aktuellen Untersuchung desBundesministeriums für Bildung und Forschung zu entnehmen ist, sind sie nach wie vor durchzu viele Einzelprüfungen und unklare Prüfungsanforderungen einem enormen Leistungsdruckausgesetzt. Wenn sich dann noch die Hochschulen im ersten Studiengang fachlichspezialisieren und bei der Anerkennungspraxis auf die Bremse treten, dann kann aus Mobilität 2schnell Stillstand werden. Ob die sogenannten Mobilitätsfenstern für Auslandsaufenthaltegreifen, oder die Bachelor-Studierenden im Dunkeln sitzen bleiben, muss sich nochherausstellen. Weitere Hemmnisse stellen die Akzeptanzprobleme des Bachelor auf demArbeitsmarkt, die Einführung des Numerus Clausus beim Master-Übergang und der Mangel anMaster-Studienplätzen dar. Darauf hat wiederholt die Gewerkschaft Erziehung undWissenschaft hingewiesen.Für ein Lehramt ist der Bachelor als Abschluss nicht ausreichend und muss durch den Masterergänzt werden. Das sieht die Landesregierung genauso. Lehrerinnen- und Lehrerberufsschulart-spezifische pädagogische Studieninhalte werden erst im Master-Studium vermittelt.Schlicht inakzeptabel sind hingegen ihre Bemerkungen, die Studierenden hätten sichdiesbezüglich über das Studium und Berufmöglichkeiten zu informieren - sie selbst müsse aberkeine weiteren Maßnahmen ergreifen.Zweifellos stellt etwa die an der Uni Flensburg praktizierte Kombination aus Bachelor of Artsund Education eine gute Lösung dar, weil sie Lehrer kompatibel ist und ohneUniversitätswechsel zum Master führt. Anders die Situation der Studierenden an derMuthesius Kunsthochschule in Kiel, die ihren Master in einem Dreischritt-Studiengang -Lehramt / Studium der Kunst / Lehramt - an zwei Universitäten erwerben müssen. Ob die„Hamburger Lösung“ ein gangbarer Weg ist, bei der Kunst- und Lehramtsstudium „an einemStrang“ vermittelt wird, wäre zu prüfen. Auf jeden Fall macht das Beispiel die Notwendigkeitweiterer Maßnahmen durch die Landesregierung deutlich.Nun ein Aspekt, der in der Anfrage der LINKEN zu kurz kommt. Im Bologna-Prozess istlebenslanges Lernen als umfassende Strategie inbegriffen, wobei auch die Bildungsmobilitätvon beruflich Qualifizierter zu fördern ist. Damit ist die Öffnung der Hochschulen und dieDurchlässigkeit zwischen beruflicher und wissenschaftlicher Bildung angesprochen. 3Dass die Arbeitswelt flexiblere Bildungsbiographien erfordert, wird von der Landesregierunganerkannt. Es existiert eine Regelung für den Master, die den Zugang mit einerEingangsprüfung ermöglicht. Für den Bachelor ist eine ähnliche Lösung anzustreben. Generellmuss die Anerkennung beruflich erworbener Kompetenzen auf ein Hochschulstudium genausoselbstverständlich werden wie die Anerkennung wissenschaftlich erworbener Fähigkeiten aufden beruflichen Werdegang. Bei dieser vom Verdi -Bundesvorstand aufgezeigten Perspektive,könnte auch in Schleswig-Holstein vor dem Hintergrund des demographischen Wandels denveränderten betrieblichen Qualifikationserfordernissen entsprochen und die Studierneigungvon Menschen mit Berufserfahrung gefördert werden.Insgesamt darf sich die Landesregierung insbesondere beim Bachelor nicht aus derVerantwortung stehlen. Und sie wird begreifen müssen, dass es beim lebenslangen Lernenkein „Zurücklehnen“ geben kann - ob es ihr nun gefällt oder nicht.