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Lars Harms zu TOP 40 + 70 - Bericht zur Geldwäsche und zum Glücksspiel
Presseinformation Kiel, den 16.12.2011Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 40 + 70 Bericht zur Geldwäsche und zum Glücksspiel Drs. 17/1808, 2073In Sachen Glücksspiel macht die Landesregierung wahrlich keine gute Figur: Zum einen lässtsich da der ein oder andere politisch Verantwortliche auf Kosten der Lobby hofieren. Zumanderen ist das Verfahren zum Glücksspielgesetz von Hektik und Pannen begleitet und hat imErgebnis dazu geführt, dass sich Schleswig-Holstein in dieser wichtigen Sache aus derGemeinschaft der Länder ausschließt. Nicht zuletzt bestätigt auch das Gutachten desWissenschaftlichen Dienstes zur Rechtmäßigkeit der Glücksspielabgabe in Schleswig-Holsteinden Eindruck, dass hier unsauber gearbeitet wurde. Und ganz grundsätzlich hat der SSWwiederholt davor gewarnt, dass die weitgehende Liberalisierung zu mehr Spielern und damitauch zu mehr Spielsüchtigen führen wird. Eine traurige Gewissheit, an der leider auch das vonCDU und FDP vorgelegte Spielhallengesetz nichts zu ändern vermag.Dass heute - mit Blick auf den Zusammenhang zwischen Geldwäsche und Glücksspiel - weitereUngereimtheiten, oder besser: Unsauberkeiten, deutlich werden, passt also gut ins Bild. Vordem Hintergrund des auslaufenden Staatsvertrags halten wir es jedenfalls für sehr 2verwunderlich, dass dieses Problem nicht mitgedacht wurde. Dabei ist der Zusammenhangzwischen Glücksspielangeboten und dem Tatbestand der Geldwäsche seit langem bekannt.Vor allem für den Bereich der Online-Casinos wird von Experten immer wieder daraufhingewiesen, dass trotz modernster Technik kaum kontrolliert werden kann, wer wann wie vielGeld einsetzt. Dass aber auch der wachsende legale Onlineglücksspielmarkt unzählige weitereMöglichkeiten bietet, um noch dazu völlig anonym sein Geld zu waschen, ist ganz einfacherschreckend. Für den SSW steht deshalb fest: Unabhängig davon, für wie viele Anbieter dieserBereich zukünftig geöffnet wird, ist zu befürchten, dass das Ausmaß der Geldwäschezunehmen wird. Aus diesen Gründen ist die Nachfrage der Grünen absolut berechtigt.Wir müssen leider feststellen, dass das bisher in Deutschland geltende Verbot von Online-Glücksspielen weder Anbieter noch Spieler wirksam abschreckt. Natürlich darf man sich danichts vormachen: Nicht nur bei Online-Wetten sondern auch in Online-Casinos wird seitJahren Geldwäsche betrieben. Und dass es hier nicht um Peanuts geht, dürfte angesichts derUmsätze in dieser Branche klar sein. Offensichtlich hat man vor dem Problem bisher lieber dieAugen verschlossen, statt zu handeln. Diese Tatsache ist aus Sicht des SSW mehr alsenttäuschend. Wir hätten es für das Mindeste gehalten, dieses Problem in Verbindung mit dernotwendigen Neuordnung des Glücksspiels anzugehen.Dabei ist klar, was passieren muss, um Geldwäsche zumindest zu erschweren: Neben derSuchtgefahr müssen die verschiedenen Glücksspielformen genau auf die jeweilige Möglichkeit,illegal Geld zu waschen, geprüft werden. Im Anschluss müssen dann schnellstmöglich dieentsprechenden Änderungen im Geldwäschegesetz des Bundes her. Die gerade beschlossenengehen nicht weit genug. Es muss dringend eine Lösung für sowohl den Online-Sportwetten-Markt wie auch für den Online-Casino-Bereich her. Und dabei darf es keine SonderwegeSchleswig-Holsteins geben, indem Spiele zugelassen werden, die anderswo in Deutschlandverboten sind. 3Die von den Grünen in Ihrem Berichtsantrag aufgeworfenen Fragen zielen daher in die richtigeRichtung. Wir erwarten vor allem, dass die Landesregierung die Aufnahme von Sportwett- bzw.Pokeranbietern und von Online-Casinos und Spielhallen als Verpflichtete in dasGeldwäschegesetz vorantreibt. Hierzu kann es keine Alternative geben. Denn eine wirksameBekämpfung der Geldwäsche wird nur gelingen, wenn wir möglichst alle Anbieter in allenGlücksspielbereichen in die Pflicht nehmen. Leider hat es die Landesregierung weder inVerbindung mit ihrem Glücksspielgesetz noch mit ihrem Gesetz für die Spielhallen geschafft,diese wichtige Aufgabe auch nur anzugehen. Klar ist, dass eine weitgehende Liberalisierung dieProbleme um die Geldwäsche nicht gerade verkleinern werden. Der Beitritt Schleswig-Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag aller anderen Länder ist aus Sicht des SSW überfällig.Und ein Spielhallengesetz wird seinem Zweck nur gerecht, wenn die Spielhallen gleichzeitig alsVerpflichtete in das Geldwäschegesetz aufgenommen werden. Denn neben dem Schutz derSpieler muss auch die Geldwäsche wirksam bekämpft werden.