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16.12.11 , 14:56 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 40 + 70 - Bericht zur Geldwäsche und zum Glücksspiel

Presseinformation Kiel, den 16.12.2011
Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 40 + 70 Bericht zur Geldwäsche und zum Glücksspiel Drs. 17/1808, 2073
In Sachen Glücksspiel macht die Landesregierung wahrlich keine gute Figur: Zum einen lässt
sich da der ein oder andere politisch Verantwortliche auf Kosten der Lobby hofieren. Zum
anderen ist das Verfahren zum Glücksspielgesetz von Hektik und Pannen begleitet und hat im
Ergebnis dazu geführt, dass sich Schleswig-Holstein in dieser wichtigen Sache aus der
Gemeinschaft der Länder ausschließt. Nicht zuletzt bestätigt auch das Gutachten des
Wissenschaftlichen Dienstes zur Rechtmäßigkeit der Glücksspielabgabe in Schleswig-Holstein
den Eindruck, dass hier unsauber gearbeitet wurde. Und ganz grundsätzlich hat der SSW
wiederholt davor gewarnt, dass die weitgehende Liberalisierung zu mehr Spielern und damit
auch zu mehr Spielsüchtigen führen wird. Eine traurige Gewissheit, an der leider auch das von
CDU und FDP vorgelegte Spielhallengesetz nichts zu ändern vermag.


Dass heute - mit Blick auf den Zusammenhang zwischen Geldwäsche und Glücksspiel - weitere
Ungereimtheiten, oder besser: Unsauberkeiten, deutlich werden, passt also gut ins Bild. Vor
dem Hintergrund des auslaufenden Staatsvertrags halten wir es jedenfalls für sehr 2

verwunderlich, dass dieses Problem nicht mitgedacht wurde. Dabei ist der Zusammenhang
zwischen Glücksspielangeboten und dem Tatbestand der Geldwäsche seit langem bekannt.
Vor allem für den Bereich der Online-Casinos wird von Experten immer wieder darauf
hingewiesen, dass trotz modernster Technik kaum kontrolliert werden kann, wer wann wie viel
Geld einsetzt. Dass aber auch der wachsende legale Onlineglücksspielmarkt unzählige weitere
Möglichkeiten bietet, um noch dazu völlig anonym sein Geld zu waschen, ist ganz einfach
erschreckend. Für den SSW steht deshalb fest: Unabhängig davon, für wie viele Anbieter dieser
Bereich zukünftig geöffnet wird, ist zu befürchten, dass das Ausmaß der Geldwäsche
zunehmen wird. Aus diesen Gründen ist die Nachfrage der Grünen absolut berechtigt.


Wir müssen leider feststellen, dass das bisher in Deutschland geltende Verbot von Online-
Glücksspielen weder Anbieter noch Spieler wirksam abschreckt. Natürlich darf man sich da
nichts vormachen: Nicht nur bei Online-Wetten sondern auch in Online-Casinos wird seit
Jahren Geldwäsche betrieben. Und dass es hier nicht um Peanuts geht, dürfte angesichts der
Umsätze in dieser Branche klar sein. Offensichtlich hat man vor dem Problem bisher lieber die
Augen verschlossen, statt zu handeln. Diese Tatsache ist aus Sicht des SSW mehr als
enttäuschend. Wir hätten es für das Mindeste gehalten, dieses Problem in Verbindung mit der
notwendigen Neuordnung des Glücksspiels anzugehen.


Dabei ist klar, was passieren muss, um Geldwäsche zumindest zu erschweren: Neben der
Suchtgefahr müssen die verschiedenen Glücksspielformen genau auf die jeweilige Möglichkeit,
illegal Geld zu waschen, geprüft werden. Im Anschluss müssen dann schnellstmöglich die
entsprechenden Änderungen im Geldwäschegesetz des Bundes her. Die gerade beschlossenen
gehen nicht weit genug. Es muss dringend eine Lösung für sowohl den Online-Sportwetten-
Markt wie auch für den Online-Casino-Bereich her. Und dabei darf es keine Sonderwege
Schleswig-Holsteins geben, indem Spiele zugelassen werden, die anderswo in Deutschland
verboten sind. 3

Die von den Grünen in Ihrem Berichtsantrag aufgeworfenen Fragen zielen daher in die richtige
Richtung. Wir erwarten vor allem, dass die Landesregierung die Aufnahme von Sportwett- bzw.
Pokeranbietern und von Online-Casinos und Spielhallen als Verpflichtete in das
Geldwäschegesetz vorantreibt. Hierzu kann es keine Alternative geben. Denn eine wirksame
Bekämpfung der Geldwäsche wird nur gelingen, wenn wir möglichst alle Anbieter in allen
Glücksspielbereichen in die Pflicht nehmen. Leider hat es die Landesregierung weder in
Verbindung mit ihrem Glücksspielgesetz noch mit ihrem Gesetz für die Spielhallen geschafft,
diese wichtige Aufgabe auch nur anzugehen. Klar ist, dass eine weitgehende Liberalisierung die
Probleme um die Geldwäsche nicht gerade verkleinern werden. Der Beitritt Schleswig-
Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag aller anderen Länder ist aus Sicht des SSW überfällig.
Und ein Spielhallengesetz wird seinem Zweck nur gerecht, wenn die Spielhallen gleichzeitig als
Verpflichtete in das Geldwäschegesetz aufgenommen werden. Denn neben dem Schutz der
Spieler muss auch die Geldwäsche wirksam bekämpft werden.

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