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16.12.11 , 14:56 Uhr
B 90/Grüne

Thorsten Fürter zur Geldwäsche

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 40+70 – Bericht zur Geldwäsche und zum Glücksspiel Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher Landeshaus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Thorsten Fürter: Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Rechthaberei bringt nicht weiter Nr. 709.11 / 16.12.2011

Ich danke dem Ministerium für den Bericht. Er macht deutlich: Es gibt noch viel zu tun und ein Alleingang in Sachen Glücksspiel bedeutet auch einen Alleingang in Sachen Bekämpfung der Geldwäsche. Das Wort hört sich zunächst harmlos an. Dahinter steht aber ein knallhartes transnational organisiertes Verbrechen und wir sollten verhindern, dass sich dieses in Deutschland ansiedelt.
Wiederholt haben wir in diesem Haus gehört, dass die Polizei in Schleswig-Holstein aus dem letzten Loch pfeift. Wenn wir auch noch zur Pilgerstätte des Glücksspiels werden, wird die Kriminalität wie ein Rattenschwanz folgen. Dann folgen Identitätsdiebstahl über Kreditkarten, Phishing von Kontodaten, der Einsatz von Trojanern sowie organisierter Betrug und Geldwäsche.
Sie wollen das Glückspiel nach Schleswig-Holstein locken und merken gar nicht, wie über die Hintertür die Kriminalität im Schlepptau kommt. Unsere Sicherheitsinfrastruktur ist darauf nicht vorbereitet. Eins darf auf keinen Fall passieren: Dass Ihr Glückspielson- derweg zu einem Bonusprogramm für das organisierte Verbrechen wird.
Ihr Kollege von der CDU aus Sachsen-Anhalt, Rainer Robra, hat gestern zur Unter- zeichnung des Glücksspiel-Staatsvertrags noch einmal auf die Gefahren bei Online- Casinos hingewiesen: „Die Manipulationsgefahr, die Gefahr von Geldwäsche und vor allem die Suchtgefahr ist hier sehr groß“.
Der Bericht lässt Fragen offen. Nehmen wir nur die Staatsanwaltschaft: Wie ist sie in diesem Bereich aufgestellt? Gibt es ausreichend Personal für die Sonderdezernate, die die besondere Verflechtung von Geldwäsche und Glücksspiel berücksichtigen?
Das gleiche gilt für die Polizei: Wo nehmen wir das Geld für spezialisierte Ermittlungs- Seite 1 von 2 kapazitäten bei der Polizei her? Wir hören doch immer wieder, dass bereits das Schießtraining ausgesetzt wurde. Dann sehe ich für die extrem aufwändigen Ermittlun- gen zur Geldwäsche aber erst recht schwarz.
Bisher hat Ihnen das Glücksspiel kein Glück gebracht. Vielmehr ist das Ganze ein Trauerspiel und politikwissenschaftliches Musterbeispiel für Lobby-Politik. Die „Sylter Sause“ war der unrühmliche Auftakt zu einem Gesetz, das nicht nur von schlechtem politischen Stil zeugt, sondern auch noch fehlerhaft ist.
Ihr ganzes Gesetz – immerhin ein Kernelement Ihrer kurzen Regierungszeit – steht auf tönernen Füßen. Wir haben es Schwarz auf Weiß vom Wissenschaftlichen Dienst: Die Ausgestaltung der Glücksspielabgabe ist nicht verfassungsgemäß. Sie wissen, was das heißt: Gesetz nichtig. Ohne Rechtsbindung. Untauglicher Versuch. Aber 2012 sollen trotzdem munter Lizenzen vergeben werden. Damit droht dann auch noch ein finanziel- les Entschädigungsfiasko.
Mit dem Beharren auf dem Sonderweg hat Schleswig-Holstein die anderen Länder endgültig verprellt. Rechthaberisch spielen Sie sich auf, die einzig richtige Lösung zu kennen. So wird das mit einer gemeinsamen Lösung nie was. Herr Kubicki, Herr Arp, sehen Sie ein, Sie haben es überreizt und in den Sand gesetzt.
Finden wir wenigstens einen gemeinsamen Ansatz mit den übrigen Ländern und dem Bund zur Bekämpfung der Geldwäsche. Schleswig-Holstein übernimmt sich gewaltig, wenn es glaubt, alleine das Glücksspiel und die Geldwäsche in Schach halten zu kön- nen.
Wir werden an dieser Stelle sehr genau hinsehen. Es sollten keine Zweifel entstehen, dass die Geldwäsche billigend in Kauf genommen wird, weil Schleswig-Holstein den Reibach aus dem Glücksspiel so dringend benötigt.
Ohne eine verständliche Ausgestaltung der Aufgaben für die Glücksspielanbieter kann die Geldwäsche nicht effektiv bekämpft werden. Dafür ist es zwingend erforderlich, dass die Betreiber bezüglich ihrer Pflichten stets auf dem aktuellsten Stand sind.
Die Online-Casinos im Schwarzmarkt zu lassen ist keine Lösung, daher ist die Einfüh- rung eines Gesetzes grundsätzlich richtig. Über die Jahre ist dort der Umsatz immer weiter gewachsen. Wir sind für eine Regulierung, um überhaupt Ansatzpunkte für Ju- gendschutz und Suchtprävention zu erhalten.
Aber ihr Alleingang wird die Anbieter allesamt nach Schleswig-Holstein locken, ohne dass wir dem Problem der nachfolgenden Kriminalität und Geldwäsche gewachsen sind.
Schleswig-Holstein sollte weder ein El Dorado für Glücksspiel noch für die Geldwäsche und damit die organisierte Kriminalität werden. ***
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