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Anke Spoorendonk zu TOP 8 - Entwurf zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
PresseinformationKiel, den 16. Dezember 2011 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 8 Entwurf zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Drs. 17/1336Der Ministerpräsident hat bereits vor fünf Jahren gefordert, die Rundfunkgebühren nicht längerans Gerät zu binden, sondern an den Nutzer. Damals eroberten gerade die ersten internetfähigenHandys den Markt und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unternahmen die erstenVersuche, ihre Inhalte online zu stellen.Nun hat also die Rundfunkänderungsstaatsvertragsmaschine geliefert: und zwar ein neuesFinanzmodell. Zukünftig soll jeder Haushalt und jede Betriebsstätte, vom Büro bis zurbemannten Bahnhofstoilette Rundfunkgebühren bezahlen. Dann soll es keine Rolle mehrspielen, ob der Empfang per Handy, Radio oder sonst wie von statten geht.Die Rundfunkanstalten erhoffen sich davon eine Stabilisierung ihres Finanzrahmens. Dass dieFinanzierung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunk Schritt halten muss mit dem technischenFortschritt, ist selbstverständlich. Zur Realisierung seines Sendeauftrags müssen dieSendeanstalten über ausreichende Mittel verfügen.So weit besteht Konsens. 2Und dann kommt das alt bekannte Verfahren ins Spiel. Ein Verfahren, das der Landtag in derVergangenheit mehrmals kritisiert hat. Viele Akteure und noch mehr Lobbies basteln -weitgehend abgeschirmt von der Öffentlichkeit - an politischen Kompromissen.Beim aktuellen Vertragswerk sind allerdings die Kompromisse so faul, dass der SSW demStaatsvertrag nicht zustimmen kann.Im Namen von mehr Gebührengerechtigkeit erwächst die neue Rundfunkservicezentrale zueinem Super-Archiv und zum ersten Bundes-Melderegister. Erstmalig sollte alle Bundesbürgerzentral erfasst werden. Zur Datenerfassung werden auch die Vermieter verpflichtet. Das verletztsowohl die Grundrechte des Datenschutzes als auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. DieDaten der Meldebehörden erscheinen völlig ausreichend. Der SSW lehnt das bundesweiteSammeln von Daten, was über diesen Bestand hinausgeht, ab. Woher die zusätzlichen Datenkommen, bleibt das Geheimnis der Servicezentrale. Und dann darf sie auch diese Daten sogarganz oder teilweise Dritten übertragen. Das lehnen wir ab.Neben datenschutzrechtlichen Bedenken gibt es weitere offene Punkte, die im vorliegendenEntwurf noch nicht ausreichend geregelt wurden. Genannt seien:Erstens: Die so genannte Tageszulassung von Autos durch Händler muss zukünftig, denBuchstaben des Staatsvertrags nach, mit einer GEZ-Meldung verbunden sein. Das ist völliglebensfremd.Zweitens: Die Unterscheidung zwischen gemeinnützigen und privaten Pflegeinrichtungen, vondenen die einen gebührenbefreit sind und die anderen nicht, ist eine Ungleichbehandlung.Drittens: Die Beitragsstaffel für die Betriebsstätten berücksichtigt nur die Mitarbeiterzahl undwird nicht in Vollzeitäquivalente umgerechnet. Das benachteiligt alle Branchen mit vielenTeilzeitbeschäftigten.Viertens: Blinde und Sehbehinderte sind bislang befreit, zukünftig zahlen sie ein Drittel derGebühren. Diese Zahl ist absolut willkürlich. Anspruch auf barrierefreien Zugang erhalten siedagegen nicht, nicht einmal zu einem Drittel. 3Fünftens: Es besteht Gebührenzwang, weil es keine Möglichkeit mehr gibt, Rundfunkabzuwählen. Damit wird die Gebühr zur faktischen Rundfunksteuer. So ein Systemwechsel mussim Bundestag entschieden werden.Zugegeben ist die Gebühren-Situation derzeit unbefriedigend; das System der Hausbesuchelehnten viele Hörerinnen und Hörer ab. Doch die neue Sammelkrake namens Servicezentralewird diesem Problem überhaupt nicht beikommen; im Gegenteil, im Vertrag ist die Rede davon,dass sie noch größer sein wird: mit mehr Beschäftigten und mehr Daten. Nun werden allerdingsnicht mehr die Mieter Besuch bekommen, sondern die Vermieter.Das zeigt einmal mehr, dass sich der ganze Aufwand in die falsche Richtung geht.Aus allen diesen Gründen lehnt der SSW den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab.