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Bernd Voß zu EU-Finanzmitteln für Schleswig-Holstein
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 717.11 / 19.12.2011 Landesregierung gefährdet EU-Gelder für Schleswig-HolsteinZur Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Abruf von Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER-Fonds) (Drs. 17/2040) sagt der europapoliti- sche Sprecher der Fraktion, Bernd Voß:Einmal mehr zeigt sich: Die Landesregierung hat für die effiziente Verwendung von EU- Mitteln im Land kein tragfähiges Konzept. Sie muss sich fragen lassen, ob sie mit ihrer ziellosen Haltung EU-Mittel in zweistelliger Millionenhöhe für Schleswig-Holstein ernst- haft gefährdet. Es stellt sich die Frage, ob die Ziele und die Gewichtung der Schwer- punkte im Zukunftsprogramm Ländlicher Raum richtig gesetzt wurden.Im Zeitraum 2007 bis 2013 erhält Schleswig-Holstein insgesamt rund 302 Millionen Eu- ro EU-Gelder für die Förderung im Zukunftsprogramm Ländlicher Raum. Diese Mittel stammen aus dem ELER-Fonds. Mitte Oktober 2011 waren mehr als die Hälfte dieser Mittel, 166 Millionen Euro, noch nicht gebunden. In Schleswig-Holstein stehen für die neuen Herausforderungen Klima, Wasserschutz, Artenvielfalt und neue Energie 53,53 Millionen Euro zur Verfügung, die zu 75 Prozent aus EU-Mitteln kofinanziert werden können. Davon sind nicht einmal 20 Prozent angemeldet.Das Programm gliedert sich in vier Schwerpunktbereiche. Besonders schlecht ist der Mittelabfluss beim Schwerpunkt 4, die Förderung der Aktiv-Regionen. In diesem Be- reich sind sogar 91,2 Prozent der Mittel noch nicht zur Verausgabung angemeldet. Seite 1 von 2 Wenn nicht schnell gehandelt und die Mittel in andere Bereiche umgeschichtet werden, ist zu befürchten, dass EU-Gelder für Schleswig-Holstein verloren gehen. Die Umvertei- lung der Mittel muss von der EU genehmigt werden. Das Verfahren dazu nimmt einige Zeit in Anspruch. Die Landesregierung teilt nun in der Beantwortung der Kleinen Anfra- ge mit, sie wolle Anfang 2012 mit einer Bedarfsanalyse für eventuell erforderlicher Mit- telumschichtungen beginnen. Es werde dabei ebenfalls zu entscheiden sein, „ob und in welchem Umfang Mittel für eine Umschichtung auf nationaler Ebene zur Verfügung stehen.“ Spätester Zeitpunkt für die Einreichung von neuen, komplett ausgearbeiteten Änderungsanträgen in Brüssel ist der 30. Juni 2012.Die Landesregierung muss anfangen, quer zu den Ressorts zu denken und zu planen. Bildungsprojekte, zum Beispiel Kinderbetreuung oder Schulen, im ländlichen Raum können, wie in anderen Bundesländern bereits umgesetzt, auch aus diesen Mitteln ge- fördert werden.Die Landesregierung gefährdet durch ihre Ziel- und Planlosigkeit bei der Verwendung der EU-Mittel die Entwicklungschancen im Land. *** 2