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Marlies Fritzen zum Jagdgesetz
PresseinformationEs gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 3 – Landesjagdgesetz Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin Landeshaus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Marlies Fritzen: Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 041.12 / 25.01.2012Ins Schwarz-Gelbe getroffen Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Jagdgesetz haben Sie zwar wie üblich im Umweltbereich ins Schwarz- Gelbe getroffen, also völlig daneben. Das bestehende Landesjagdgesetz ist in der Tat reformbedürftig. Wir brauchen tatsächlich ein modernes Jagdgesetz, das auch den An- sprüchen des Tierschutzes und des Natur- und Artenschutzes gerecht wird. All dies leistet Ihr Entwurf nicht.Nicht einmal mit dem von Ihnen beschlossenen Waldgesetz ist dieses Jagdgesetz ver- einbar. Dort ist eine naturnahe Bewirtschaftung der Wälder als Ziel festgelegt. Wir ha- ben in Schleswig-Holstein massive Probleme mit zu hohen Wildbeständen in den Wäl- dern, die eine Naturverjüngung des Baumbestandes verhindern. Von 2005 bis 2009 wurden fast 1,6 Millionen Euro allein für den Bau von Wildschutzzäunen ausgegeben, fast ein Drittel sämtlicher Mittel für den Waldumbau. Weder ökologisch noch ökono- misch macht das Sinn.Das System der Abschusspläne ist nicht geeignet, den Wildbesatz auf vertretbarem Ni- veau zu halten. Es verhindert sogar eher eine effiziente Jagd auf Rehwild. Mindestab- schusspläne mit körperlichem Nachweis an die Wildbiologie und nicht die Trophäenträ- ger orientierte Jagdzeiten wären wichtige Schritte hin zu einer effektiven und tierschutz- gerechten Jagd. Eine Verlängerung der Jagdzeiten, wie Sie sie anstreben ist hier nicht zielführend, zumal wenn man bedenkt, dass Schleswig-Holstein bereits heute die längsten Jagdzeiten der Republik hat.Halbherzig ist auch Ihre Haltung beim Thema Bleimunition. Auch hier gibt es dringen- den Handlungsbedarf. Da sind zum einen die an Bleivergiftung verendeten Seeadler. Seite 1 von 2 Aus Artenschutzgründen ist dies an sich schon ein nicht hinzunehmender Zustand.Aber auch aus einem anderen Grund läuten die Alarmglocken: Wie die Seeadler rei- chern auch wir Blei in unseren Körpern an. Der Einsatz von Bleimunition bei der Jagd ist deshalb auch ein Thema des Verbraucherschutzes. Das Bundesamt für Risikobe- wertung warnt ausdrücklich Frauen mit Kinderwunsch, Schwangere und Kinder bis sie- ben Jahren vor dem Verzehr von durch Bleimunition erlegtem Wild.In den brandenburgischen Landesforsten wird ab 2013 bleifrei geschossen, in den Lü- becker Stadtforsten ab diesem Frühjahr. Die saarländischen Landesforsten werben schon heute mit „Bleifreiem Wild aus naturnahen Wäldern“. Dies könnten auch unsere Landesforsten tun, würden sie nicht von einer ewig gestrigen Jagdlobby davon abge- halten.Denn die Mär, die leider auch von Ihnen, Herr Kollege Hamerich, erzählt wird, bleifreie Munition sei noch nicht genügend erprobt, ist durch wissenschaftliche Studien wider- legt. Das Abprallverhalten, wichtig für die Sicherheit der jagdausübenden Personen, ist weitgehend ähnlich dem bleihaltiger Geschosse, die Tötungswirkung ebenfalls keine Frage des Materials, sondern eher der Geschosskonstruktion.Die Wahrheit ist: die deutsche Munitionsindustrie hat den rechten Zeitpunkt verschla- fen, dies wird hinter vorgehaltener Hand auch zugegeben. Es wäre an der Zeit gewe- sen, ihr auf die Sprünge zu helfen und auch hier in Schleswig-Holstein ein deutliches Signal für den Einsatz von bleifreier Munition zu setzen. Damit hätte die Entwicklung von Alternativen vorangetrieben werden können.Einen eklatanten Widerspruch zum Artenschutzrecht stellt die neue Regelung zum Ausnehmen und Zerstören der Nester von Federwild dar. Im Bundesjagdgesetz steht: „Das Ausnehmen der Gelege von Federwild ist verboten. Die Länder können zulassen, dass die Gelege in Einzelfällen zu wissenschaftlichen, Lehr- und Forschungszwecken oder für Zwecke der Aufzucht ausgenommen werden.“Sie dagegen wollen, ich zitiere aus dem Erläuterungsteil Ihres Gesetzentwurfes: „punk- tuell den Nachwuchs bestimmter Gänsearten (…) reduzieren, wenn diese übermäßige Wildschäden (…) an landwirtschaftlichen Kulturen verursachen“ Das soll dazu noch ohne Genehmigung der Naturschutzbehörden möglich sein. Für mich ist das ein klarer Verstoß gegen das Bundesrecht. Es handelt sich nicht um Einzelfälle, es geht nicht um wissenschaftliche Zwecke und schon gar nicht um Aufzucht. Dieses Parlament darf dem deshalb nicht zustimmen. *** 2