Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Anke Spoorendonk zu TOP 4 - Gesetzesentwürfe zu einem Weiterbildungsgesetz
Presseinformation Kiel, den 25. Januar 2012 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 4 Gesetzesentwürfe zu einem Weiterbildungsgesetz Drs. 17/1854, 17/594 und 17/2174Wer noch die Debatte zur ersten Lesung im Ohr hat, wird wissen, dass das vorrangige Ziel derLandesregierung mit dem vorliegenden Gesetz war, das Verfahren zur Anerkennung vonVeranstaltungen der Bildungsfreistellung auf Dritte zu übertragen und eine kostendeckendeGebührenregelung für die Anerkennungsverfahren einzuführen. Von dem Ziel, die gesetzlichenGrundlagen an die wachsende Bedeutung der Weiterbildung anzupassen, ist derGesetzesentwurf mit anderen Worten meilenweit entfernt. Das gilt heute genauso wie nachder 1. Lesung des Gesetzentwurfes.Es ist daher wenig verwunderlich, dass sich weder die Punkte aus dem Entschließungsantragder SPD noch die Antworten der Landesregierung auf die Große Anfrage des SSW in demGesetz der Landesregierung widerspiegeln. Auch die Übernahme der Änderungsanträge derSPD hätte zu Verbesserungen des vorliegenden Entwurfes geführt. Es war also möglich: Manhätte was tun können, hätte dem Gesetz mehr Schwung geben können. Aber das, was dieRegierung uns nun vorlegt, ist viel zu wenig und eine vertane Chance. 2Wie schon vom SSW in der Debatte zur 1. Lesung kritisiert, besteht die Gesetzesänderung in derÜberarbeitung von Vorschriften für die Anerkennung und die Durchführung derBildungsfreistellung. Die Anerkennung und die Erhebung von Gebühren sollen ausKostengründen auf die Investitionsbank Schleswig-Holstein übertragen werden. Dadurchentwickelt sich die Bank immer mehr zu einem Gemischtwarenladen, obwohl es ihre zentraleZielsetzung ist, das Land „als Förderinstitut in der Umsetzung wirtschafts- undstrukturpolitischer Aufgaben“ zu unterstützen. Die Übertragung der Anerkennung auf die Bankist laut Uni Kiel „nicht nutzerfreudlich“, weil sich damit zu den vielen Ansprechpartnern fürBildungs- und Weiterbildungsfragen noch ein weiterer gesellt. Auch ist die Expertise der Bankfür diese Aufgabe fraglich, wie die Deutsche Gesellschaft für Erziehungswirtschaft feststellt.Diesen kritischen Einschätzungen schließen wir uns an.70 Euro pro Anerkennung sind zukünftig von den Anbietern der Bildungsfreistellung an dieBank zu zahlen. Es gibt Bedenken, dass einige Anbieter ihre Veranstaltungen nicht mehranerkennen lassen, um die Gebühren zu sparen. Sie könnten aber auch ihr Angebot reduzieren,Löhne und Honorare ihrer Beschäftigten drücken oder die Teilnehmerkosten erhöhen. DieLandesregierung legt ihnen das Abwälzen der Kosten auf die Teilnehmer nahe. Dass damit einweiterer Rückgang der Teilnehmerzahl wahrscheinlich ist, bleibt jedoch unberücksichtigt. Sowaren es im Jahr 2009 gerade mal 0,69% der Teilnahmeberechtigten, die dieBildungsfreistellung genutzt haben. Und trotzdem ist die Regierung dabei, dieRahmenbedingungen weiter zu verschlechtern.Darüber hinaus beinhaltet der Gesetzentwurf kaum Neuerungen. Die erst nach Kritik erfolgteAufnahme von Formulierungen zum lebenslangen Lernen, der Förderung von Menschen mitMigrationshintergrund und dass Weiterbildung die „Chancen von benachteiligten Menscheninsgesamt verbessern“ soll, bleiben ohne Ausführungs- und Finanzierungsregelungen zunächstnur Kosmetik. 3Durch die Einschränkungen beim Anspruch auf Freistellung bleibt der Entwurf sogar hinterdem 1990er-Gesetz zurück. Weiterbildungsentwicklungsplan, gezielte finanzielle Förderung,verpflichtende Finanzierungen, Sicherung der Grundversorgung, Ansätze für lebenslangesLernen und E-learning, kommunale Verantwortung für die Volkshochschulen, Aufnahme derRegionalen Berufsbildungszentren als anerkannte Träger der Weiterbildung, Sicherung derWeiterbildungsverbünde - Alles Fehlanzeige!Statt ein Gesetz vorzulegen, das bestehende Defizite abbaut, eine stärkere Teilnahme an derWeiterbildung ermöglicht und einem zeitgemäßen Weiterbildungsgesetz entspricht, wird dieBedeutung der Weiterbildung für unser Land nicht gewürdigt. In Sachen Weiterbildung krebstdie Regierung mit ihrem neuen Gesetz wie ein Ackergaul auf einem Feldweg entlang. Das istbitter, denn die Wirklichkeit hat die Landesregierung schon lange überholt - ohne dass sie esbemerkt hat.