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26.01.12 , 12:17 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 4 - Gesetzesentwürfe zu einem Weiterbildungsgesetz

Presseinformation Kiel, den 25. Januar 2012 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk

TOP 4 Gesetzesentwürfe zu einem Weiterbildungsgesetz Drs. 17/1854, 17/594 und 17/2174

Wer noch die Debatte zur ersten Lesung im Ohr hat, wird wissen, dass das vorrangige Ziel der
Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetz war, das Verfahren zur Anerkennung von
Veranstaltungen der Bildungsfreistellung auf Dritte zu übertragen und eine kostendeckende
Gebührenregelung für die Anerkennungsverfahren einzuführen. Von dem Ziel, die gesetzlichen
Grundlagen an die wachsende Bedeutung der Weiterbildung anzupassen, ist der
Gesetzesentwurf mit anderen Worten meilenweit entfernt. Das gilt heute genauso wie nach
der 1. Lesung des Gesetzentwurfes.


Es ist daher wenig verwunderlich, dass sich weder die Punkte aus dem Entschließungsantrag
der SPD noch die Antworten der Landesregierung auf die Große Anfrage des SSW in dem
Gesetz der Landesregierung widerspiegeln. Auch die Übernahme der Änderungsanträge der
SPD hätte zu Verbesserungen des vorliegenden Entwurfes geführt. Es war also möglich: Man
hätte was tun können, hätte dem Gesetz mehr Schwung geben können. Aber das, was die
Regierung uns nun vorlegt, ist viel zu wenig und eine vertane Chance. 2
Wie schon vom SSW in der Debatte zur 1. Lesung kritisiert, besteht die Gesetzesänderung in der
Überarbeitung von Vorschriften für die Anerkennung und die Durchführung der
Bildungsfreistellung. Die Anerkennung und die Erhebung von Gebühren sollen aus
Kostengründen auf die Investitionsbank Schleswig-Holstein übertragen werden. Dadurch
entwickelt sich die Bank immer mehr zu einem Gemischtwarenladen, obwohl es ihre zentrale
Zielsetzung ist, das Land „als Förderinstitut in der Umsetzung wirtschafts- und
strukturpolitischer Aufgaben“ zu unterstützen. Die Übertragung der Anerkennung auf die Bank
ist laut Uni Kiel „nicht nutzerfreudlich“, weil sich damit zu den vielen Ansprechpartnern für
Bildungs- und Weiterbildungsfragen noch ein weiterer gesellt. Auch ist die Expertise der Bank
für diese Aufgabe fraglich, wie die Deutsche Gesellschaft für Erziehungswirtschaft feststellt.
Diesen kritischen Einschätzungen schließen wir uns an.


70 Euro pro Anerkennung sind zukünftig von den Anbietern der Bildungsfreistellung an die
Bank zu zahlen. Es gibt Bedenken, dass einige Anbieter ihre Veranstaltungen nicht mehr
anerkennen lassen, um die Gebühren zu sparen. Sie könnten aber auch ihr Angebot reduzieren,
Löhne und Honorare ihrer Beschäftigten drücken oder die Teilnehmerkosten erhöhen. Die
Landesregierung legt ihnen das Abwälzen der Kosten auf die Teilnehmer nahe. Dass damit ein
weiterer Rückgang der Teilnehmerzahl wahrscheinlich ist, bleibt jedoch unberücksichtigt. So
waren es im Jahr 2009 gerade mal 0,69% der Teilnahmeberechtigten, die die
Bildungsfreistellung genutzt haben. Und trotzdem ist die Regierung dabei, die
Rahmenbedingungen weiter zu verschlechtern.


Darüber hinaus beinhaltet der Gesetzentwurf kaum Neuerungen. Die erst nach Kritik erfolgte
Aufnahme von Formulierungen zum lebenslangen Lernen, der Förderung von Menschen mit
Migrationshintergrund und dass Weiterbildung die „Chancen von benachteiligten Menschen
insgesamt verbessern“ soll, bleiben ohne Ausführungs- und Finanzierungsregelungen zunächst
nur Kosmetik. 3
Durch die Einschränkungen beim Anspruch auf Freistellung bleibt der Entwurf sogar hinter
dem 1990er-Gesetz zurück. Weiterbildungsentwicklungsplan, gezielte finanzielle Förderung,
verpflichtende Finanzierungen, Sicherung der Grundversorgung, Ansätze für lebenslanges
Lernen und E-learning, kommunale Verantwortung für die Volkshochschulen, Aufnahme der
Regionalen Berufsbildungszentren als anerkannte Träger der Weiterbildung, Sicherung der
Weiterbildungsverbünde - Alles Fehlanzeige!


Statt ein Gesetz vorzulegen, das bestehende Defizite abbaut, eine stärkere Teilnahme an der
Weiterbildung ermöglicht und einem zeitgemäßen Weiterbildungsgesetz entspricht, wird die
Bedeutung der Weiterbildung für unser Land nicht gewürdigt. In Sachen Weiterbildung krebst
die Regierung mit ihrem neuen Gesetz wie ein Ackergaul auf einem Feldweg entlang. Das ist
bitter, denn die Wirklichkeit hat die Landesregierung schon lange überholt - ohne dass sie es
bemerkt hat.

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