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Ines Strehlau zur Weiterbildung
PresseinformationEs gilt das gesprochene Wort Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 4 –Weiterbildungsgesetz Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die Sprecherin für Aus- und Weiterbildung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Ines Strehlau: 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 045.12 / 26.01.2012Weiterbildungsgesetz bleibt EtikettenschwindelSeit dem 31.Mai 2011 wissen wir, woher der Wind weht: „Landesregierung bringt neues Weiterbildungsgesetz auf den Weg – Zieschang: „Ein weiterer kleiner Schritt zur Haus- haltskonsolidierung“. Das war der Titel einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeri- ums. Es war nicht das zentrale Interesse des Wirtschaftsministeriums, mehr Menschen zu überzeugen, an Weiterbildungsangeboten teilzunehmen. Nein, die Landesregierung will mit dem Weiterbildungsgesetz den Haushalt sanieren. So geht es nicht, liebe Lan- desregierung!In der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Oktober vergangenen Jahres wurde von der Opposition bemängelt, dass das Gesetz zwar viele redaktionelle Änderungen ent- hält. Es fehlen aber sowohl Anreize, die Bildungsfreistellungsquote von knapp 0,7 Pro- zent zu erhöhen, als auch eine Antwort auf die zentrale Frage wie die Weiterbildungs- landschaft in Schleswig-Holstein in Zeiten von demografischem Wandel und knappen Kassen aussehen soll.Sieht man sich den CDU/FDP-Antrag an, so enthält er sechs Änderungsvorschläge vorwiegend redaktioneller Art. Es soll zum Beispiel der Satz eingefügt werden: „Weiter- bildung ist ein wesentlicher Baustein im Kontext lebenslangen Lernens“ Na, herzlichen Glückwunsch, liebe regierungstragenden Fraktionen. Willkommen in der Gegenwart! Aber wenn Sie diese Erkenntnis haben, warum machen Sie dann kein Gesetz, das das lebenslange Lernen fördert?Sie machen das Gegenteil: Sie streichen zum Beispiel die Möglichkeit, den Anspruch Seite 1 von 2 auf Freistellung aus zwei aufeinander folgenden Jahren zu bündeln, soweit es für die Teilnahme an Veranstaltungen der Weiterbildung erforderlich ist. Besonders kurios ist aber die Übertragung der Anerkennung von Weiterbildungsangeboten durch die Investi- tionsbank Schleswig-Holstein. Diese Übertragung haben sehr viele Anzuhörende kriti- siert.Für die Landesregierung ist es der „weitere kleine Schritt zur Haushaltskonsolidierung“. Es werden nämlich eineinhalb Planstellen im Wirtschaftsministerium eingespart. Aber die Verlagerung ist doch nicht Ergebnis von Aufgabenkritik, so wie es die Staatssekre- tärin in ihrer Pressemitteilung schreibt. Es ist nichts weiter als das Outsourcen von Auf- gaben. Das aber nicht einmal konsequent.Mir ist nicht klar, warum das für Weiterbildung zuständige Ministerium zwar die Träger und Einrichtungen von Weiterbildung anerkennt, die Weiterbildungsangebote aber von der Investitionsbank anerkannt werden sollen. Da die Anerkennung in Zukunft kosten- pflichtig sein soll, würde das doch auch die Personalkosten im Wirtschaftsministerium reduzieren.Unterm Strich bleibt ein Etikettenschwindel: Was Sie vorlegen, ist bei weitem noch kein Weiterbildungsgesetz. Den Gesetzentwurf der Landesregierung lehnen wir ab. *** 2