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Olaf Schulze zu TOP 21: Aus und weg - kein Denkmalschutz für AKW!
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 26. Januar 2012TOP 21, Rückstellungen für AKW-Stilllegung insolvenzsicher machen (Drucksache 17/2092)Olaf Schulze:Aus und weg – kein Denkmalschutz für AKW!Die gute Nachricht ist: Der Ausstieg aus der Atomkraft ist unumkehrbar, alle Atomkraftwerke müssen absehbar stillgelegt werden. Die schlechte Nachricht ist leider auch: Durch den überraschenden Zick-Zack-Kurs der Bundesregierung sind anders als im von Rot-Grün vertraglich mit den Atomkraftwerkbetreibern vereinbarten Atomausstieg noch viele Folgen offen. Klagen gegen die Beschlüsse der noch regierenden CDU/FDP-Regierung sind seitens der Atomkraftwerklobby zu erwarten und teilweise bereits angekündigt, die letztlich im Zweifel den Steuerzahler belasten werden.Fakt ist, dass der Abbau eines Atomkraftwerkes mindestens so aufwändig wie der Aufbau ist. Die vier großen Stromkonzerne müssen daher für den Abriss Rücklagen bilden. Dazu sind etwa 1,1 Milliarden Euro pro Kraftwerk – bisher steuerfrei – erforderlich. Wie sie das Kapital anlegen, ist ihre Sache, da es keine verpflichtende Zweckbestimmung hierzu gibt. Die Gesamtsumme der vier Atomkraftwerksbetreiberfirmen wies zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2008 27,5 Mrd. Euro auf, Ende 2010 waren es etwa 28 Mrd. Euro. Mit diesem Geld haben sich die Atomkonzerne in der Vergangenheit unzweifelhaft gegenüber anderen Energieerzeugern Wettbewerbsvorteile verschafft. Das muss aufhören! 2Noch kann kein Fachmann konkret die tatsächlich benötigten Gelder für die Stilllegung und den Abbau aller Atomkraftwerke beziffern. Neben den Kosten für den Abbau sind ja noch die Kosten für die Endlagerung des Atommülls zu berücksichtigen, hier gibt es keinerlei belastbares Zahlenwerk. Dies kritisierte der Bundesrechnungshof bereits im Frühjahr letzten Jahres. Der Rechnungshof moniert, dass der Staat nicht in der Lage ist, die Höhe der vorhandenen Rückstellungen und die erforderliche Höhe für alle anfallenden Kosten der Stilllegung konkret zu ermitteln.Die im vorliegenden Antrag der Grünen niedergelegte Absicht, die Rückstellungen insolvenzsicher zu machen, ist daher richtig und nachvollziehbar. Inwieweit ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen dies sicherstellen kann, ist allerdings noch zu diskutieren. So ist aus meiner Sicht auch ein staatlicher Fonds denkbar, der die Gelder, bis sie tatsächlich benötigt werden, sinnvoll für die Energiewende einsetzen könnte. Ich könnte mir darüber hinaus eine Änderung des Atomgesetzes vorstellen, die die Atomunternehmen verpflichtet, die AKW nicht nur stillzulegen, sondern tatsächlich in angemessenem zeitlichen Rahmen bis zur grünen Wiese abzubauen. Wir wollen nicht, dass die Gebäude der stillgelegten AKW lange Jahre stehen bleiben und „Denkmalschutz“ erhalten. Sie müssen unter hohen Sicherheitsschranken möglichst bald bis zur „grünen Wiese“ abgebaut werden, damit die betroffenen Kommunen neue Nutzungsformen planen können.Auch auf Bundesebene wird dieses Thema weiter diskutiert. Wir sollten daher den Antrag im Ausschuss weiter beraten und im Kontext mit dem Bericht der Bundesregierung sondieren, welche Konsequenzen insgesamt zur Frage der Stilllegung von AKW und die erforderlichen Rückstellungen der Betreiber gezogen werden müssen. Dabei ist unser Ziel: Aus und weg, kein Denkmalschutz für stillgelegte AKW!