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26.01.12 , 12:59 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 21 - Rückstellung der AKW-Stilllegung insolvenzsicher machen

Presseinformation Kiel, den 25.01.2012 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 21 Rückstellung der AKW-Stilllegung insolvenzsicher machen Drs. 17/2092

Mit dem erneuten – und hoffentlich endgültigen – Beschluss, aus der risikobehafteten
Atomenergie auszusteigen, hat ein langer Weg begonnen. Der politische Ausstiegsbeschluss
wurde mehrheitlich gefasst und lässt sich nun nicht mehr so leicht umstoßen.
Es gilt mittelfristig, die Energieversorgung auf regenerative Beine zu stellen und die
Voraussetzungen für eine dezentrale Energieversorgung zu schaffen.
Parallel müssen wir uns aber auch mit der Problematik befassen, was nun mit den alten
Meilern geschehen soll. Denn man kann nicht einfach den Schlüssel umdrehen und den Meiler
mit seinen radioaktiven Elementen sich selbst überlassen. Aus diesem Grund ist es richtig, sich
mit dieser Thematik zeitnah zu befassen.


Das Entsorgungsproblem ist derzeit immer noch nicht gelöst. Hier läuft bundesweit eine
Diskussion und Suche, wo der atomare Müll endgelagert werden kann. Mit den bisherigen
Erfahrungen von Asse 2 und auch Gorleben wurde in mehrfacher Hinsicht deutlich, wo die
Probleme liegen. Zum einen: es gibt derzeit kein sicheres Endlager. Zum anderen, ist der
Entsorgungsaufwand nicht eindeutig geklärt. 2
Auch wenn die Energieversorgungsunternehmen gesetzlich dazu verpflichtet sind, für
Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken sowie für die Entsorgung der radioaktiven
Abfälle eigene Rücklagen zu bilden, wurde häufig der Steuerzahler herangezogen, die Zeche zu
bezahlen. Das kann so nicht richtig sein.


Die Betreiber sind zwar verpflichtet, einmal im Jahr ihre Rückstellungen offen zu legen, jedoch
wurde vom Bundesrechnungshof kritisiert, dass es an fachlicher Transparenz mangelt. Es sei
nicht möglich, die Höhe der Rücklagen fachlich zu beurteilen und festzustellen, ob die
Rückstellungen ausreichend sind. Es muss möglich sein, die Grundlagen für die Rücklagen zu
bewerten und dann auch Korrekturen vorzunehmen, die bestimmt nötig sind.


Im Jahr 2009 haben die Konzerne rund 28 Milliarden Euro Rücklagen gebildet. Also eine
beträchtliche Summe. Das Problem dabei ist aber ganz simpel. Sobald die Konzerne zu hohe
Rücklagen bilden, fehlen dem Staat die Steuereinnahmen. Weil Rücklagen den Gewinn
schmälern und damit die Steuerschuld. Sind die Rücklagen zu niedrig, reichen diese im Falle
von Rückbau und Endlagerung nicht aus. Und der Steuerzahler muss wieder einspringen. Egal
wie man‘s dreht und wendet. Der Steuerzahler ist der gekniffene.
Da muss ich aber sagen, der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach. Soll
heißen, es muss dabei bleiben, dass die Konzerne für ihren Müll finanziell selbst aufkommen
müssen. Auch wenn dies weniger Steuereinnahmen bedeutet.
Aber diese finanziellen Mittel müssen dann auch für diese Aufgabe gesichert werden. Deshalb
ist die Zielrichtung des Antrages der Grünen richtig. Nach unserer Auffassung müsste man
vielleicht auch über einen externen Fonds nachdenken, der auch Folgen eines atomaren Unfalls
absichern könnte.
Laut Atomgesetz sind die Folgekosten eines Unfalls mit bis zu 2,5 Mrd. € abgesichert. Darüber
hinaus haften die Betreiber mit ihrem Vermögen. Reicht dies nicht aus, springt der Staat ein.
Studien zu Folge könnte im Falle eines Super-GAUs in Deutschland ein Schaden weit über
5 Billionen € entstehen. 3
Eine Fondslösung würde sowohl die Entsorgung als auch den Fall eines atomaren Unfalls
absichern können. Auch wäre es eventuell sogar im Bezug auf die Steuereinnahmen günstiger
für den Staat, einen Fonds zu bilden, weil dann die Rückstellungen nicht interne
Rückstellungen in einem Unternehmen wären.
Ob Fonds oder Bürgschaft ist aber nicht der Punkt an dem sich die Geister scheiden. Der Antrag
geht in die richtige Richtung und deshalb stimmen wir zu.

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