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26.01.12 , 15:36 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 60 - Bericht zur Eigenverantwortlichkeit von Schulen

Presseinformation
Kiel, den 26. Januar 2012 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 60 Bericht zur Eigenverantwortlichkeit von Schulen Drs 17/2138

Nicht zufällig trägt das EU-Programm für lebenslanges Lernen den Namen des dänischen
Pädagogen Grundtvig; es geht nämlich um die Ertüchtigung des Lernenden, der lernt, sich
eigenverantwortlich Wissen anzueignen.
Angesichts der Fülle von Informationen, die ein moderner Erwachsener heute verarbeiten muss,
ist derjenige klar im Vorteil, der sich Sortierregeln erarbeitet hat und diese täglich und
selbständig anwendet. Das gilt auch für die Schulen. Erst langsam beginnt die traditionell
zentralistisch ausgerichtete Schulverwaltung die Vorteile der Eigenverantwortung der Schulen
zu erkennen und umzusetzen.
Aber wie so oft bei neuen Trends gilt es auch hier zu unterscheiden, was überflüssiger
Schnickschnack ist und was wirklich den Schulen Vorteile bringt. Dem Bildungsausschuss liegt
die Stellungnahme des Wissenschaftszentrums Berlin vor, nach der eindeutig gesagt wird, dass
ein höherer Grad an Autonomie nicht automatisch positive Ergebnisse nach sich zieht.
Wissenschaftliche Vergleiche legen nahe, dass gerade bei der Personalrekrutierung negative
Folgen zu erkennen sind. Genaues Hinschauen lohnt sich also! 2
Der Bildungsminister bleibt allerdings in seinem Bericht eine abgewogene Beurteilung schuldig.
Er lobt die neue Eigenverantwortlichkeit, die ja bereits seine Vorgängerin angestoßen hat, über
den grünen Klee. Sie sei „wichtig“, lesen wir, „angemessen“ und „besser“. Die damit
verbundenen Probleme der Umstrukturierung und Unterstützung werden nicht verschwiegen,
aber nur am Rande gestreift, was bei einem Berichtsumfang von 12 Seiten auch nicht weiter
verwundert.
Allerdings kann der Landtag vom Bildungsminister mehr erwarten, als die angekündigte
Justierung der Schulaufsicht. Wenn es sich lediglich um einen geringe Anpassung handelt, ist es
nicht der Rede wert. Wird sich allerdings die Aufgabenstruktur der Schulaufsicht verändern,
möchte ich schon gerne wissen, wie das vonstatten gehen wird, in welchem Zeitrahmen und mit
welchen Konsequenzen. Wir haben bereits jetzt teilweise große regionale Unterschiede, was
beispielsweise die Abbrecherquoten betrifft. In diesem Zusammenhang verwehre ich mich gegen
den Begriff der Risikoschüler, den der Minister auf Seite 9 zwar in Anführungszeichen setzt, der
aber in einem bildungspolitischen Papier nichts zu suchen hat. Wer Schüler so abschreibt, dem
ist zuzutrauen, dass es ihm eigentlich nur um die Leistungsschüler geht.


Die regionalen Unterschiede müssen wir im Auge behalten und da müssen wir gegensteuern.
Eine neue Zuständigkeit der Schulaufsicht sehe ich in diesem Bereich überhaupt nicht, im
Gegenteil. Das gleiche gilt für die Versorgung mit Lehrkräften der Minderheitensprachen. Es ist
jahrlange, falsche Praxis, dass Referendare, die Friesisch in Flensburg studiert haben, nicht
automatisch im Sprachgebiet eingesetzt werden. Das ist eine sinnlose Vergeudung an wertvollen
und besonders knappen Ressourcen. Die Schulaufsicht fühlt sich nicht zuständig, weiß angeblich
nichts von dem Problem und schaut ansonsten tatenlos zu, wie ein Friesisch-Lehrer nach dem
anderen in den Ruhestand geht, ohne dass eine Nachfolge in Sicht wäre.
Gerade weil ich die Eigenverantwortung der Schulen als zentrales Ziel der Bildungspolitik
einstufe, erscheint es mir wichtig, dass wir genau hinschauen und verhindern, dass über das
Vehikel Eigenverantwortung andere Ziele umgesetzt werden. 3
Ein Blick auf die bisherigen Maßnahmen im Handlungsfeld Pädagogik, Lern- und
Unterrichtsorganisation zeigt doch, wohin die Reise gehen soll; und zwar in Richtung
Schulartentrennung. Hier ist Eigenverantwortung nur das neue Etikett für das Ende der
gemeinsamen Beschulung.
Eigenverantwortung kann Gutes bewirken. Sie kann den Unterrichtsalltag beleben, die
Schülerinnen und Schüler motivieren und Schulen die Möglichkeit geben, eigene Stärken und
eigenes Profil zu entwickeln.
Dazu bedarf es genauer Zielvorgaben. Das Bildungsministerium muss sagen, was es von den
Schulen erwartet; dazu gehören auch genaue Zielgrößen. Und es muss sagen, was es nicht kann:
und zwar das Beamtenrecht eigenmächtig auslegen. Bei der überwiegenden Verbeamtung der
Lehrkräfte ist also der Spielraum für Eigenverantwortung ziemlich begrenzt.

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