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Anke Spoorendonk zu TOP 60 - Bericht zur Eigenverantwortlichkeit von Schulen
PresseinformationKiel, den 26. Januar 2012 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 60 Bericht zur Eigenverantwortlichkeit von Schulen Drs 17/2138Nicht zufällig trägt das EU-Programm für lebenslanges Lernen den Namen des dänischenPädagogen Grundtvig; es geht nämlich um die Ertüchtigung des Lernenden, der lernt, sicheigenverantwortlich Wissen anzueignen.Angesichts der Fülle von Informationen, die ein moderner Erwachsener heute verarbeiten muss,ist derjenige klar im Vorteil, der sich Sortierregeln erarbeitet hat und diese täglich undselbständig anwendet. Das gilt auch für die Schulen. Erst langsam beginnt die traditionellzentralistisch ausgerichtete Schulverwaltung die Vorteile der Eigenverantwortung der Schulenzu erkennen und umzusetzen.Aber wie so oft bei neuen Trends gilt es auch hier zu unterscheiden, was überflüssigerSchnickschnack ist und was wirklich den Schulen Vorteile bringt. Dem Bildungsausschuss liegtdie Stellungnahme des Wissenschaftszentrums Berlin vor, nach der eindeutig gesagt wird, dassein höherer Grad an Autonomie nicht automatisch positive Ergebnisse nach sich zieht.Wissenschaftliche Vergleiche legen nahe, dass gerade bei der Personalrekrutierung negativeFolgen zu erkennen sind. Genaues Hinschauen lohnt sich also! 2Der Bildungsminister bleibt allerdings in seinem Bericht eine abgewogene Beurteilung schuldig.Er lobt die neue Eigenverantwortlichkeit, die ja bereits seine Vorgängerin angestoßen hat, überden grünen Klee. Sie sei „wichtig“, lesen wir, „angemessen“ und „besser“. Die damitverbundenen Probleme der Umstrukturierung und Unterstützung werden nicht verschwiegen,aber nur am Rande gestreift, was bei einem Berichtsumfang von 12 Seiten auch nicht weiterverwundert.Allerdings kann der Landtag vom Bildungsminister mehr erwarten, als die angekündigteJustierung der Schulaufsicht. Wenn es sich lediglich um einen geringe Anpassung handelt, ist esnicht der Rede wert. Wird sich allerdings die Aufgabenstruktur der Schulaufsicht verändern,möchte ich schon gerne wissen, wie das vonstatten gehen wird, in welchem Zeitrahmen und mitwelchen Konsequenzen. Wir haben bereits jetzt teilweise große regionale Unterschiede, wasbeispielsweise die Abbrecherquoten betrifft. In diesem Zusammenhang verwehre ich mich gegenden Begriff der Risikoschüler, den der Minister auf Seite 9 zwar in Anführungszeichen setzt, deraber in einem bildungspolitischen Papier nichts zu suchen hat. Wer Schüler so abschreibt, demist zuzutrauen, dass es ihm eigentlich nur um die Leistungsschüler geht.Die regionalen Unterschiede müssen wir im Auge behalten und da müssen wir gegensteuern.Eine neue Zuständigkeit der Schulaufsicht sehe ich in diesem Bereich überhaupt nicht, imGegenteil. Das gleiche gilt für die Versorgung mit Lehrkräften der Minderheitensprachen. Es istjahrlange, falsche Praxis, dass Referendare, die Friesisch in Flensburg studiert haben, nichtautomatisch im Sprachgebiet eingesetzt werden. Das ist eine sinnlose Vergeudung an wertvollenund besonders knappen Ressourcen. Die Schulaufsicht fühlt sich nicht zuständig, weiß angeblichnichts von dem Problem und schaut ansonsten tatenlos zu, wie ein Friesisch-Lehrer nach demanderen in den Ruhestand geht, ohne dass eine Nachfolge in Sicht wäre.Gerade weil ich die Eigenverantwortung der Schulen als zentrales Ziel der Bildungspolitikeinstufe, erscheint es mir wichtig, dass wir genau hinschauen und verhindern, dass über dasVehikel Eigenverantwortung andere Ziele umgesetzt werden. 3Ein Blick auf die bisherigen Maßnahmen im Handlungsfeld Pädagogik, Lern- undUnterrichtsorganisation zeigt doch, wohin die Reise gehen soll; und zwar in RichtungSchulartentrennung. Hier ist Eigenverantwortung nur das neue Etikett für das Ende dergemeinsamen Beschulung.Eigenverantwortung kann Gutes bewirken. Sie kann den Unterrichtsalltag beleben, dieSchülerinnen und Schüler motivieren und Schulen die Möglichkeit geben, eigene Stärken undeigenes Profil zu entwickeln.Dazu bedarf es genauer Zielvorgaben. Das Bildungsministerium muss sagen, was es von denSchulen erwartet; dazu gehören auch genaue Zielgrößen. Und es muss sagen, was es nicht kann:und zwar das Beamtenrecht eigenmächtig auslegen. Bei der überwiegenden Verbeamtung derLehrkräfte ist also der Spielraum für Eigenverantwortung ziemlich begrenzt.