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27.01.12 , 14:58 Uhr
B 90/Grüne

Andreas Tietze zu einem landesweiten Sozialticket

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 20 - Landesweites Sozialticket Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Andreas Tietze: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 055.12 / 27.01.2012

Showantrag kurz vor der Landtagswahl
Es ist unbestritten: ein landesweites Sozialticket für den ÖPNV wäre genauso wün- schenswert und notwendig wie die kostenlose Schülerbeförderung. Auch sozial benach- teiligte Menschen haben Anspruch auf Mobilität, um den Ausbildungs- und Arbeitsplatz erreichen zu können, aber auch um Kultur- und Sportveranstaltungen zu besuchen.
Ich habe mir den Kopf zermartert, was das kosten würde und wer es bezahlen soll. Hier ist Ihr Antrag, liebe Fraktion der Linken, wie oft sehr unsauber. Sie handeln nach dem Motto, was kostet die Welt – das ist angesichts der Schuldenbremse blauäugig. Sie handeln nach dem Motto, wir versprechen allen alles.
Die Landesregierung soll also gemeinsam mit den Kommunen und den Verkehrsver- bünden ein landesweites einheitliches Sozialticket einführen. Spielen wir die Folgen Ih- res Ansinnens doch mal durch: Die noch amtierende Landesregierung wird sagen, wir stimmen mit den Kommunen den Rahmen ab und die Kommunen bezahlen das Ticket. Wir haben auf Landesebene einen beschlossenen Haushalt für 2012, einen Nachtrags- haushalt gibt es nicht und wir halten uns an die Schuldenbremse.
Die Kommunen werden sagen, das ist Aufgabe des Landes, wir haben das Geld nicht, erst muss das Land mal die Kürzung im kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 120 Mio. Euro jährlich zurücknehmen.
Die Verkehrsverbünde und die Verkehrsunternehmen haben es am einfachsten, die sa- gen, wenn die Politik ein Sozialticket will, dann soll sie das bezahlen – wer den Spaß bestellt, muss auch löhnen.
Es gibt keine Aussage in Ihrem Antrag, wer das bezahlen soll und wie viel das kosten würde. Aber das gehört in einen ernsthaften Landtagsantrag oder er bleibt ein reiner Showantrag. Seite 1 von 2 Ich habe allerdings eine Kostenschätzung aus Kiel vorliegen – in der Tat habe ich mir die Mühe gemacht, Ihr Anliegen ernsthaft zu prüfen. Wenn jede LeistungsbezieherIn nach SGB II und SGB XII das Sozialticket nutzen würde, würden die Kosten in der Lan- deshauptstadt jährlich 11,1 Mio. Euro für den SGB II-Bereich und 1,8 Mio. Euro für den SGB XII-Bereich, in der Summe 12,9 Mio. Euro betragen, dabei wurde der Regelsatz für die Nutzung von Verkehrsdienstleistungen in Abzug gebracht bzw. als Ticketpreis festgesetzt.
Zugegeben, das ist der Worst Case für den Haushalt, wenn alle Anspruchberechtigten das Ticket nutzen. Aber das wäre ja genau das Ziel des Sozialtickets: für alle soll eine bezahlbare Mobilität vorgehalten werden.
Die Linke macht in ihrem Antrag nicht Halt bei SGB II und XII, nein der Kreis der An- spruchsberechtigten wird deutlich erweitert auf WohngeldempfängerInnen, Empfänge- rInnen eines Kinderzuschlags, Menschen in Pflegheimen und Menschen, deren Ein- kommen maximal 30 Prozent über den Bedarfssätzen des SGB II liegt.
Der letzte Punkt machte mich stutzig: ein Einkommen, das 30 Prozent über den Regel- satz liegt wäre ganz schön viel. Brutto sind das in Steuerklasse III zirka 3.000 Euro. Damit wäre die halbe Bevölkerung von Schleswig-Holstein erfasst. Das wäre in der Tat unbezahlbar. Damit verlässt die Linke den Bereich ernsthafter Politikauseinanderset- zung.
In Brandenburg gibt es ein flächendeckendes Sozialticket, allerdings kein einheitliches. Der Preis reicht von 17,50 bis 64,20 Euro, das Land bezuschusst das Ticket mit 2,3 Mio. Euro jährlich. Von 15 Euro für die Monatskarte für alle Anspruchsberechtigten kann keine Rede sein. Also selbst da, wo die Linke mit einer starken Fraktion mitregiert, gibt es kein einheitliches flächendeckendes Sozialticket für 15 Euro.
Ihr Antrag ist nicht zu Ende gedacht. Er ist ein populistischer Antrag kurz vor der Land- tagswahl. Aber wer den Menschen vor der Wahl Dinge vorgaukelt, die nie umgesetzt werden können, der wird bei Wahlen abgestraft werden.
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