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31.01.12 , 14:39 Uhr
SPD

Gitta Trauernicht und Serpil Midyatli: Sozialminister hat Kinder- und Jugendhilfegesetz nicht gelesen!

Kiel, 31. Januar 2012 Nr. 026/2012



Dr. Gitta Trauernicht und Serpil Midyatli:
Sozialminister hat Kinder- und Jugendhilfegesetz nicht gelesen!

Der Kinderschutzbund Schleswig-Holstein fordert angesichts des Todes von Chantal (Pflegekind in Hamburg) landesrechtliche Standardisierungen zur Überprüfung von Pflegeeltern (Lübecker Nachrichten vom 31.01.2012). Dazu erklären die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Serpil Midyatli, und die Abgeordnete Dr. Gitta Trauernicht:
Aus unserer Sicht ist der Vorschlag des Kinderschutzbundes eine Möglichkeit, die Qualität im Pflegekinderwesen zu sichern.
„Völlig unverständlich ist die Weigerung des Sozialministeriums, diese Idee aufzugreifen. Das Ministerium versteigt sich sogar zu der Behauptung, dass landesgesetzliche Regelungen nicht möglich seien. Eine völlige Fehlleistung“, sagt Serpil Midyatli.
Gitta Trauernicht ergänzt: „Einschlägig sind im Bundeskinder- und Jugendhilfegesetz die §§ 43- 48a Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und Einrichtungen sowie § 44 Vollzeitpflege und § 49 Landesrechtsvorbehalt. Hier heißt es: ’Das Nähere über die in diesem Abschnitt geregelten Aufgaben regelt das Landesrecht.’“
Wir fordern den Sozialminister auf, das von ihm ohnehin sträflich vernachlässigte Landes- Kinderschutzgesetz Schleswig-Holstein zu nutzen und Standards in der Vollzeitpflege zu festzusetzen.

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