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Ines Strehlau zum Gastschulabkommen
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 078.12 / 13.02.2012Gastschulabkommen: Kommunen nicht mit Wahlversprechen abspeisenLaut der Berichterstattung im Hamburger Abendblatt vom Samstag zum Streit um das Gastschulabkommen sieht der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Tobias Koch, keine inhaltlichen Gründe, um unseren Gesetzentwurf zum Schulgesetz abzu- lehnen. Dazu sagt die Grüne Landtagsabgeordnete aus Halstenbek, Ines Strehlau:Ich fordere die Fraktionen von CDU, FDP und SPD eindringlich auf, ihre ablehnende Haltung zum Gesetzentwurf zu überdenken und kommende Woche im Landtag zuzu- stimmen.Es ist lächerlich, wenn der finanzpolitische Sprecher der CDU, Tobias Koch, sagt, die CDU würde nicht zustimmen, weil sie nicht in den gültigen Haushalt eingreifen wollen. Das hat mit der Wirklichkeit nichts zu tun, denn wir hatten bereits im Finanzausschuss vorgeschlagen, dass das Gesetz erst zum 1.1.2013 inkraft tritt. Eine Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf ist also definitiv kein Eingriff in den gültigen Landeshaushalt. Das müsste auch Herr Koch verstehen.Die Kommunen wurden schon allzu oft mit haltlosen Wahlversprechen abgespeist. Wer die Verabschiedung des Gesetzes über den Wahltermin vertagt, erweckt erneut den Eindruck man meine es gar nicht ernst. Was jetzt zählt sind Fakten. Geben Sie sich ei- nen Ruck, Herr Koch, und überzeugen Sie Ihre Fraktion, dass es klug und notwendig ist, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. *** Seite 1 von 2 Hintergrund: Der Finanzausschuss und der Bildungsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags haben vergangene Woche mit den Stimmen von CDU/FDP bei Enthaltung der SPD be- schlossen, den Grünen Gesetzentwurf zum Schulgesetz (Drs. 17/1964) abzulehnen. Dieser sollte dazu führen, dass Kommunen, welche Kinder aus Hamburg beschulen, eine finanzi- elle Entschädigung vom Land Schleswig-Holstein erhalten. Bisher fließt das Geld aus Hamburg in den Schleswig-Holsteinischen Landeshaushalt. Für Kinder, die in Hamburg zur Schule gehen, müssen die schleswig-holsteinischen Kommunen allerdings Schulkostenbei- träge an das Land zahlen. 2