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Lars Harms zu TOP 13 + 40 - Gesetzentwurf zur Ausführung von Artikel 53 der Verfassung und Bericht zu den Auswirkungen des Jahresabschlusses 2011
Presseinformation Kiel, den 22.02.2012Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 13 + 40 Gesetzentwurf zur Ausführung von Artikel 53 der Verfassung und Bericht zu den Auswirkungen des Jahresabschlusses 2011 Drs. 17/2248 + 17/2277Der Jahresabschluss 2011 zeigt, dass die Maßnahmen der Politik – und hier insbesondere aufder Bundesebene – zur Bewältigung der Konjunkturkrise erfolgreich waren. Wir könnenfeststellen, dass die staatlichen Eingriffe und die konjunkturfördernden Maßnahmen desStaates eindeutig der richtige Weg waren. Es ist also sinnvoll, dass der Staat, wenn dieKonjunktur nicht so läuft, wie es normal wäre, eingreift und mit einem staatlichenKonjunkturprogramm gegen steuert. Gerade unser Jahresabschluss 2011 zeigt diesüberdeutlich. Der gute Abschluss liegt nicht überwiegend in der Verantwortung derLandesregierung, sondern insbesondere in den Konjunkturprogrammen seit 2008 begründet,die jetzt anfangen, ihre Wirkung zu entfalten. Das ist ja nicht nur bei uns sichtbar, sondernauch in allen anderen Bundesländern. Diese Entwicklung beweist, dass wir in Deutschlandklüger mit der Krise umgegangen sind, als in anderen Ländern. Und dies wirkt sich auch positivauf den Haushalt des Landes Schleswig-Holstein aus. 2Der Jahresabschluss zeigt uns, dass es richtig war, in der Verfassung einen Passusaufzunehmen, der es ermöglicht, in besonderen konjunkturellen Lagen gegen zu steuern. EinAusführungsgesetz soll jetzt diese Bestimmung umsetzen und einen Weg aufzeigen, wie diesgeschehen kann. Dabei wird festgelegt, dass man in einem bestimmten Umfang sein Kontoauch längerfristig überziehen kann, um die Konjunktur anzukurbeln. Gleichzeitig müssen aberdie diesbezüglichen Schulden schnell wieder zurückgeführt werden. Wir meinen, dass diesesSystem immer noch flexibel genug ist, um auf alle Eventualitäten reagieren zu können und dasdie Nutzung eines Kontrollkontos ein sehr transparenter Weg ist. Bis hier hin sind wir einig.Aber die Vorgehensweise, die zugrunde gelegt wird, um konjunkturelle Schieflagen zudefinieren, weicht ohne Not und erkennbaren Grund im Regierungsentwurf von derBundesregelung ab. Das heißt, man berechnet im Finanzministerium einmal dieKonjunkturkomponente nach der Bundesregelung, damit die Konsolidierungshilfen nichtgefährdet werden, und einmal nach der Wiegard-Regel. Nun mag man sagen, das ist gut fürsEgo des Finanzministers und es passt in die Reihe der einsamen Entscheidungen derLandesregierung bis hin zum Glückspielgesetz. Aber es gibt definitiv keinen Grund, warum hierdoppelt gearbeitet werden soll und warum man von einer transparenten Regelung, diebundesweit überall gilt, abweichen will. Alleingänge mögen sinnvoll sein, wenn man nochEntscheidungen beeinflussen will. Sie sind es aber nicht, wenn die Entscheidungen schongefallen sind und alle sich geeinigt haben. Dann sind solche leicht rechthaberischenAlleingänge á la „Landesregierung Schleswig-Holstein gegen den Rest der Welt“ einfach nurnoch peinlich.Knackpunkte gibt es aber auch an anderen Stellen. So wird im Regierungsentwurf festgelegt,dass das strukturelle Finanzierungsdefizit des Jahres 2010, bei 1,119 Milliarden Euro liegen soll.Mit dem Bund ist aber vereinbart, dass dieser Wert eigentlich bei etwas mehr als 1,3 MilliardenEuro liegt. Also um knapp 200 Millionen Euro höher. Die Abbaupfade bis 2020 unterscheidensich deshalb massiv um kumuliert rund 1,1 Milliarden Euro und ich kann diese 3Selbstbeschränkung durch die Landesregierung nur als den Versuch deuten, einer zukünftigenRegierung moralische Handschellen anzulegen. Ich kann ja verstehen, dass sie zukünftigeRegierungen als Schuldenmacher darstellen wollen. Was ich aber nicht verstehen kann ist, dasssie dies auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger des Landes tun. Denn durch ihre Regelungknebeln sie das Land ohne Not und vor allen Dingen ohne Verstand. Wir schlagen deshalbgemeinsam mit Grünen und der SPD vor, uns an die Vorgaben des Bundes zu halten, die nichtnur mit ihm ausgehandelt sind, sondern die auch in allen anderen Bundesländern gelten.Im Übrigen weise ich außerdem noch darauf hin, dass beide Wege dazu führen, dass ab demJahr 2020 die Neuverschuldung auf Null reduziert ist. Kaputtsparen macht hier definitiv keinenSinn. Die Schuldenbremse muss umgesetzt werden. Da sind wir alle – bis auf die Linken – einig.Und, meine Damen und Herren, dies ist ein Verfassungsauftrag. Es ist aber keinVerfassungsauftrag, das Land kaputt zu sparen. Und im Übrigen ist es ja auch nicht verboten,das zulässige Finanzierungsdefizit nicht auch zu unterschreiten. Sparen ist also weiterhinmöglich, aber man sollte nach unserer Auffassung die flexiblere Bundeslösung – wie alleanderen Länder – nutzen.Ein weiterer Knackpunkt, ist die Definition von strukturellen Einnahmen und Ausgaben. Wasfinanzielle Transaktionen nach § 5 angeht, kann man die Haltung vertreten, dass diese alseinmalig auftretende Ereignisse in der Betrachtung draußen vor gehalten werden sollen.Insbesondere, wenn es um Einnahmen größerer Art geht, kann man sogar ein gewissesVerständnis haben, da diese Einnahmen dann nicht für dauerhaft auftretende Belastungenverausgabt werden sollten. Dies tut auch der Bund in seinem Gesetz zur Ausführung von Art.115 Grundgesetz.Aber wenn man dann die Ausgabeseite betrachtet, dann würde auch der Erwerb vonBeteiligungen nicht berücksichtigt werden. Wir könnten also Anteile an Banken oderUnternehmen erwerben, ohne dass dies das zulässige Defizit berühren würde. Das wärenämlich systemfremd, wenn die entsprechenden Einnahmen nicht auch berücksichtigt 4werden. Wenn man aber eine solche Regelung schafft, dann sollten wir auch festlegen, dassbeispielsweise der Erwerb von Beteiligungen nur durch Veräußerungsgewinne aus anderenBeteiligungen zu finanzieren ist.Was die Rücklagen und haushaltstechnischen Verrechnungen angeht, müssten dieseeigentlich in die Berechnung des zulässigen Defizits mit einfließen. Dieses sind Gelder, die dasParlament für den Haushaltsvollzug genehmigt hat. Sollten diese jetzt nicht zweckgebundenverausgabt oder vereinnahmt werden können, muss eigentlich der Haushaltsgesetzgeberwieder entscheiden. Das heißt, im Guten wie im Schlechten müssten diese Finanzmittel vollberücksichtigt werden, da sonst zumindest das Ist-Ergebnis bei der Endabrechnung deszulässigen Defizits verfälscht werden könnte. Eine Berücksichtigung der Rücklagen wäremöglich, weil auch Rheinland-Pfalz beispielsweise hier Sonderregelungen einführen will. Auchhier sollten wir also in den Ausschussberatungen noch einmal nachdenken.Eine weitere Anmerkung allgemeiner Art haben wir aber noch darüber hinaus. Bei derDefinition der strukturellen Einnahmen und Ausgaben, fehlt bisher noch die Berücksichtigungvon so genannten ÖPP-Modellen. Es ist ja denkbar, dass man, wenn man keine weiterenSchulden aufnehmen darf, solche Modelle zunehmend als Alternative umsetzt. So würde mansich aber auch wie bei einer echten Kreditaufnahme über Jahrzehnte binden. Das bedeutet,dass man die Schulden nur auf eine andere Art und Weise aufnimmt. Aus einer einmaligendefizitrelevanten Investition mit damit verbundenen Krediten werden dann dauerhafteZahlungen an private Unternehmen. Der Charakter der Transaktion bleibt aber derselbe. Manerhält heute schon eine Leistung und zahlt diese dann nach und nach ab. ÖPP-Modelle sind sogesehen, dann versteckte Kreditaufnahmen. Und diese Kreditaufnahmen müssten dannwomöglich sogar noch höher verzinst werden, als normale Kredite. Und das alles nur, umweitere Schulden überhaupt machen zu können. Die Entscheidung für ein ÖPP-Projekt darfaber nur auf Basis von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erfolgen. Die Art der Buchung imRahmen der Schuldenbremse darf keinen Einfluss auf die Entscheidung über die Art des 5Projektes - also ÖPP oder eigene Investition – haben. Auf diese Problematik weist auch dasBundesfinanzministerium in ihrem „Kompendium zur Verschuldensregel des Bundes“ hin undauch der Landesrechnungshof hat dieses Problem schon einmal angesprochen. Hier sollten wirim Ausschuss noch einmal darüber nachdenken, ob eine entsprechende Festlegung in diesemGesetz notwendig sein könnte, damit klar geregelt wird, wie mit ÖPP-Projekten umgegangenwerden soll.Wir haben heute gemeinsam mit SPD und Grünen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dasbeinhaltet, was auch in allen anderen Bundesländern und im Bund gilt. Wir sehen diesenGesetzentwurf als einen Kompromissvorschlag, der auch nicht alle Bedenken des SSW völligausräumt. Der aber die wichtigsten Hemmnisse für die Bürgerinnen und Bürger aus dem Wegräumt. Nach unserer Auffassung, wäre die große Gemeinsamkeit, die derVerfassungsänderung zur Schuldenbremse seinerzeit zugrunde lag, auch hier wiederanzustreben, damit wir eine Regelung bekommen, die auch etwaige Regierungswechselüberlebt und so für finanzpolitische Kontinuität und Transparenz steht. DieAusschussüberweisung gibt uns noch diese Möglichkeit und deshalb fordere ich dieRegierungsfraktionen auf, einen Schritt auf die Opposition zu zugehen. Wir alle sind derSchuldenbremse verpflichtet und wir alle wollen, dass die Nettokreditaufnahme in 2020 aufNull ist. Da gibt es keinen Dissens. Wir als Opposition haben unseren ersten Schritt schongemacht, nun kommt es auf CDU und FDP an, ob sie diesen Kompromiss und die Transparenzwollen oder nicht. Wir, meine Damen und Herren, von SPD, Grünen und SSW wollen sie injedem Fall.