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22.02.12 , 16:11 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 13 + 40 - Gesetzentwurf zur Ausführung von Artikel 53 der Verfassung und Bericht zu den Auswirkungen des Jahresabschlusses 2011

Presseinformation Kiel, den 22.02.2012



Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 13 + 40 Gesetzentwurf zur Ausführung von Artikel 53 der Verfassung und Bericht zu den Auswirkungen des Jahresabschlusses 2011 Drs. 17/2248 + 17/2277

Der Jahresabschluss 2011 zeigt, dass die Maßnahmen der Politik – und hier insbesondere auf
der Bundesebene – zur Bewältigung der Konjunkturkrise erfolgreich waren. Wir können
feststellen, dass die staatlichen Eingriffe und die konjunkturfördernden Maßnahmen des
Staates eindeutig der richtige Weg waren. Es ist also sinnvoll, dass der Staat, wenn die
Konjunktur nicht so läuft, wie es normal wäre, eingreift und mit einem staatlichen
Konjunkturprogramm gegen steuert. Gerade unser Jahresabschluss 2011 zeigt dies
überdeutlich. Der gute Abschluss liegt nicht überwiegend in der Verantwortung der
Landesregierung, sondern insbesondere in den Konjunkturprogrammen seit 2008 begründet,
die jetzt anfangen, ihre Wirkung zu entfalten. Das ist ja nicht nur bei uns sichtbar, sondern
auch in allen anderen Bundesländern. Diese Entwicklung beweist, dass wir in Deutschland
klüger mit der Krise umgegangen sind, als in anderen Ländern. Und dies wirkt sich auch positiv
auf den Haushalt des Landes Schleswig-Holstein aus. 2
Der Jahresabschluss zeigt uns, dass es richtig war, in der Verfassung einen Passus
aufzunehmen, der es ermöglicht, in besonderen konjunkturellen Lagen gegen zu steuern. Ein
Ausführungsgesetz soll jetzt diese Bestimmung umsetzen und einen Weg aufzeigen, wie dies
geschehen kann. Dabei wird festgelegt, dass man in einem bestimmten Umfang sein Konto
auch längerfristig überziehen kann, um die Konjunktur anzukurbeln. Gleichzeitig müssen aber
die diesbezüglichen Schulden schnell wieder zurückgeführt werden. Wir meinen, dass dieses
System immer noch flexibel genug ist, um auf alle Eventualitäten reagieren zu können und das
die Nutzung eines Kontrollkontos ein sehr transparenter Weg ist. Bis hier hin sind wir einig.


Aber die Vorgehensweise, die zugrunde gelegt wird, um konjunkturelle Schieflagen zu
definieren, weicht ohne Not und erkennbaren Grund im Regierungsentwurf von der
Bundesregelung ab. Das heißt, man berechnet im Finanzministerium einmal die
Konjunkturkomponente nach der Bundesregelung, damit die Konsolidierungshilfen nicht
gefährdet werden, und einmal nach der Wiegard-Regel. Nun mag man sagen, das ist gut fürs
Ego des Finanzministers und es passt in die Reihe der einsamen Entscheidungen der
Landesregierung bis hin zum Glückspielgesetz. Aber es gibt definitiv keinen Grund, warum hier
doppelt gearbeitet werden soll und warum man von einer transparenten Regelung, die
bundesweit überall gilt, abweichen will. Alleingänge mögen sinnvoll sein, wenn man noch
Entscheidungen beeinflussen will. Sie sind es aber nicht, wenn die Entscheidungen schon
gefallen sind und alle sich geeinigt haben. Dann sind solche leicht rechthaberischen
Alleingänge á la „Landesregierung Schleswig-Holstein gegen den Rest der Welt“ einfach nur
noch peinlich.


Knackpunkte gibt es aber auch an anderen Stellen. So wird im Regierungsentwurf festgelegt,
dass das strukturelle Finanzierungsdefizit des Jahres 2010, bei 1,119 Milliarden Euro liegen soll.
Mit dem Bund ist aber vereinbart, dass dieser Wert eigentlich bei etwas mehr als 1,3 Milliarden
Euro liegt. Also um knapp 200 Millionen Euro höher. Die Abbaupfade bis 2020 unterscheiden
sich deshalb massiv um kumuliert rund 1,1 Milliarden Euro und ich kann diese 3
Selbstbeschränkung durch die Landesregierung nur als den Versuch deuten, einer zukünftigen
Regierung moralische Handschellen anzulegen. Ich kann ja verstehen, dass sie zukünftige
Regierungen als Schuldenmacher darstellen wollen. Was ich aber nicht verstehen kann ist, dass
sie dies auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger des Landes tun. Denn durch ihre Regelung
knebeln sie das Land ohne Not und vor allen Dingen ohne Verstand. Wir schlagen deshalb
gemeinsam mit Grünen und der SPD vor, uns an die Vorgaben des Bundes zu halten, die nicht
nur mit ihm ausgehandelt sind, sondern die auch in allen anderen Bundesländern gelten.


Im Übrigen weise ich außerdem noch darauf hin, dass beide Wege dazu führen, dass ab dem
Jahr 2020 die Neuverschuldung auf Null reduziert ist. Kaputtsparen macht hier definitiv keinen
Sinn. Die Schuldenbremse muss umgesetzt werden. Da sind wir alle – bis auf die Linken – einig.
Und, meine Damen und Herren, dies ist ein Verfassungsauftrag. Es ist aber kein
Verfassungsauftrag, das Land kaputt zu sparen. Und im Übrigen ist es ja auch nicht verboten,
das zulässige Finanzierungsdefizit nicht auch zu unterschreiten. Sparen ist also weiterhin
möglich, aber man sollte nach unserer Auffassung die flexiblere Bundeslösung – wie alle
anderen Länder – nutzen.


Ein weiterer Knackpunkt, ist die Definition von strukturellen Einnahmen und Ausgaben. Was
finanzielle Transaktionen nach § 5 angeht, kann man die Haltung vertreten, dass diese als
einmalig auftretende Ereignisse in der Betrachtung draußen vor gehalten werden sollen.
Insbesondere, wenn es um Einnahmen größerer Art geht, kann man sogar ein gewisses
Verständnis haben, da diese Einnahmen dann nicht für dauerhaft auftretende Belastungen
verausgabt werden sollten. Dies tut auch der Bund in seinem Gesetz zur Ausführung von Art.
115 Grundgesetz.
Aber wenn man dann die Ausgabeseite betrachtet, dann würde auch der Erwerb von
Beteiligungen nicht berücksichtigt werden. Wir könnten also Anteile an Banken oder
Unternehmen erwerben, ohne dass dies das zulässige Defizit berühren würde. Das wäre
nämlich systemfremd, wenn die entsprechenden Einnahmen nicht auch berücksichtigt 4
werden. Wenn man aber eine solche Regelung schafft, dann sollten wir auch festlegen, dass
beispielsweise der Erwerb von Beteiligungen nur durch Veräußerungsgewinne aus anderen
Beteiligungen zu finanzieren ist.


Was die Rücklagen und haushaltstechnischen Verrechnungen angeht, müssten diese
eigentlich in die Berechnung des zulässigen Defizits mit einfließen. Dieses sind Gelder, die das
Parlament für den Haushaltsvollzug genehmigt hat. Sollten diese jetzt nicht zweckgebunden
verausgabt oder vereinnahmt werden können, muss eigentlich der Haushaltsgesetzgeber
wieder entscheiden. Das heißt, im Guten wie im Schlechten müssten diese Finanzmittel voll
berücksichtigt werden, da sonst zumindest das Ist-Ergebnis bei der Endabrechnung des
zulässigen Defizits verfälscht werden könnte. Eine Berücksichtigung der Rücklagen wäre
möglich, weil auch Rheinland-Pfalz beispielsweise hier Sonderregelungen einführen will. Auch
hier sollten wir also in den Ausschussberatungen noch einmal nachdenken.


Eine weitere Anmerkung allgemeiner Art haben wir aber noch darüber hinaus. Bei der
Definition der strukturellen Einnahmen und Ausgaben, fehlt bisher noch die Berücksichtigung
von so genannten ÖPP-Modellen. Es ist ja denkbar, dass man, wenn man keine weiteren
Schulden aufnehmen darf, solche Modelle zunehmend als Alternative umsetzt. So würde man
sich aber auch wie bei einer echten Kreditaufnahme über Jahrzehnte binden. Das bedeutet,
dass man die Schulden nur auf eine andere Art und Weise aufnimmt. Aus einer einmaligen
defizitrelevanten Investition mit damit verbundenen Krediten werden dann dauerhafte
Zahlungen an private Unternehmen. Der Charakter der Transaktion bleibt aber derselbe. Man
erhält heute schon eine Leistung und zahlt diese dann nach und nach ab. ÖPP-Modelle sind so
gesehen, dann versteckte Kreditaufnahmen. Und diese Kreditaufnahmen müssten dann
womöglich sogar noch höher verzinst werden, als normale Kredite. Und das alles nur, um
weitere Schulden überhaupt machen zu können. Die Entscheidung für ein ÖPP-Projekt darf
aber nur auf Basis von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erfolgen. Die Art der Buchung im
Rahmen der Schuldenbremse darf keinen Einfluss auf die Entscheidung über die Art des 5
Projektes - also ÖPP oder eigene Investition – haben. Auf diese Problematik weist auch das
Bundesfinanzministerium in ihrem „Kompendium zur Verschuldensregel des Bundes“ hin und
auch der Landesrechnungshof hat dieses Problem schon einmal angesprochen. Hier sollten wir
im Ausschuss noch einmal darüber nachdenken, ob eine entsprechende Festlegung in diesem
Gesetz notwendig sein könnte, damit klar geregelt wird, wie mit ÖPP-Projekten umgegangen
werden soll.


Wir haben heute gemeinsam mit SPD und Grünen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das
beinhaltet, was auch in allen anderen Bundesländern und im Bund gilt. Wir sehen diesen
Gesetzentwurf als einen Kompromissvorschlag, der auch nicht alle Bedenken des SSW völlig
ausräumt. Der aber die wichtigsten Hemmnisse für die Bürgerinnen und Bürger aus dem Weg
räumt. Nach unserer Auffassung, wäre die große Gemeinsamkeit, die der
Verfassungsänderung zur Schuldenbremse seinerzeit zugrunde lag, auch hier wieder
anzustreben, damit wir eine Regelung bekommen, die auch etwaige Regierungswechsel
überlebt und so für finanzpolitische Kontinuität und Transparenz steht. Die
Ausschussüberweisung gibt uns noch diese Möglichkeit und deshalb fordere ich die
Regierungsfraktionen auf, einen Schritt auf die Opposition zu zugehen. Wir alle sind der
Schuldenbremse verpflichtet und wir alle wollen, dass die Nettokreditaufnahme in 2020 auf
Null ist. Da gibt es keinen Dissens. Wir als Opposition haben unseren ersten Schritt schon
gemacht, nun kommt es auf CDU und FDP an, ob sie diesen Kompromiss und die Transparenz
wollen oder nicht. Wir, meine Damen und Herren, von SPD, Grünen und SSW wollen sie in
jedem Fall.

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