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22.02.12 , 17:14 Uhr
B 90/Grüne

Ines Strehlau zu den Folgen des Gastschulabkommens

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 3 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schul- Pressesprecherin gesetzes Claudia Jacob
Dazu sagt für die Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel Ines Strehlau: Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 100.12 / 22.02.2012



Reden Sie in Ihrer Fraktion nicht miteinander? Das Gastschulabkommen wurde schlecht verhandelt. Es ist nicht fair, nur billig. Die da- raus entstehenden Belastungen für die Familien, SchülerInnen und für die Kommunen sind dem Bildungsminister völlig egal. Das wurde schon während der irre langen Ver- handlungszeit mehr als deutlich.
Die Unausgewogenheit des Gastschulabkommens rächt sich jetzt mit Macht. Die be- troffenen Kommunen müssen seit dem vergangenen Jahr teilweise deutlich höhere Schulkostenbeiträge ans Land zahlen. Sie bekommen aber für die Hamburger Schüle- rInnen an ihren Schulen keinen Cent.
Die 24 BürgermeisterInnen machen den Fraktionsvorsitzenden in einem Brief klar, dass „die Erstattungsregelung in Paragraph 113 SchulG sich als unzureichend und unge- recht“ erweist. Recht haben sie! Es ist nicht einzusehen, dass nach dem neuen Schul- gesetz die schleswig-holsteinischen Kommunen Schulkostenbeiträge für ihre Schüle- rInnen an das Land zahlen, die private und öffentliche Schulen in Hamburg besuchen, sie aber im Gegenzug vom Land Schleswig-Holstein keinen Ausgleich für die Hambur- ger SchülerInnen an ihren Schulen bekommen. Diese Regelung ist nicht gerecht und nicht nachvollziehbar.
Die fehlenden Einnahmen reißen zum Teil große Löcher in die kommunalen Haushalte. Ein paar Beispiele: Reinbek 20.000 Euro, Norderstedt 43.000 Euro, Wedel 10.000 Eu- ro, Pinneberg 14.000 Euro, Halstenbek 40.000 Euro, Schenefeld 39.000 Euro und Rellingen 15.000 Euro.
Seite 1 von 2 Das Gastschulabkommen und die Schulgesetzänderung ohne Beteiligung der kommu- nalen Spitzenverbände durchzubringen war ein schwerer Fehler. Das Land darf seinen Haushalt nicht auf Kosten der Kommunen sanieren.
Herr Minister Klug, Sie hatten in der Plenardebatte beim Einbringen unseres Antrags gesagt: “Ohne eine solche Erstattungspflicht gäbe es für die Gemeinden im Hamburger Umland einen erheblichen Anreiz, möglichst viele Schüler an Hamburger Schulen zu entsenden, da sich die Kommunen auf diese Weise erhebliche Aufwendungen für Schulträgerausgaben ersparen könnten, was naturgemäß andere Kommunen in Schleswig-Holstein, die weiter nördlich liegen, nicht können.“
Diese Argumentation macht mich fassungslos. Sie zeigt, dass sie keine Ahnung über das Zusammenleben im Süden Schleswig-Holsteins haben. Es sind doch nicht die Kommunen, die ihre SchülerInnen wegschicken. Es sind die Familien und SchülerInnen selbst, die sich die für sie beste Schule aussuchen. Und zur Wahrheit gehört auch, dass das Land enorm spart, weil es für die SchülerInnen in Hamburg keine Lehrerstel- len vorhalten muss. Herr Minister Klug, Ihre Argumentation ist scheinheilig.
Wir müssen also für mehr Fairness im Gastschulabkommen sorgen, solange wir noch keine gemeinsame Schulplanung mit Hamburg haben. Das erreichen wir mit unserem Antrag.
Wenn wir die Presse der vergangenen Tage verfolgen, dann unterstützen auch einige CDU-Abgeordnete der Kommunen aus dem Hamburger Rand unseren Gesetzentwurf – gut so, lieber Herr Koch und lieber Herr Wengler!
Aber wie passt Ihr Abstimmungsverhalten im Finanz- und Bildungsausschuss mit Ihren Presseäußerungen zusammen? Warum stimmen Sie im Finanz- und Bildungsaus- schuss dagegen, sprechen sich in der Presse aber für eine Regelung aus? Reden Sie in Ihrer Fraktion nicht miteinander? Schweben die Facharbeitskreise im luftleeren Raum?
Wenn Sie Ihre Unterstützung ernst meinen, dann besinnen Sie sich eines Besseren und stimmen Sie jetzt unserem Gesetzentwurf zu. Wir haben unseren Antrag jetzt schriftlich ergänzt. Die Gesetzesänderung tritt nun am 01.01.2013 in Kraft. Dies ist für uns ein Kompromiss. Uns wäre es lieber, schon für dieses Jahr einen fairen Ausgleich zu schaffen. Aber immerhin erreichen wir mit unserem Antrag einen fairen Lastenaus- gleich für unsere Kommunen ab 2013.
Springen Sie über Ihren Schatten, stimmen Sie unserem Antrag zu. Für die Kommunen und für die Familien.
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