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Anke Spoorendonk zu TOP 3 - Änderung des Schulgesetzes
PresseinformationKiel, den 22. Februar 2012 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 3 Änderung des Schulgesetzes Drs. 17/1964Bei der Debatte im Landtag im November letzten Jahres sagte der Kollege Sönnichsenzu, dass die Regierungsfraktionen gern einer Neuregelung zustimmen werden, wenn siesich in der Ausschussarbeit ergebe. Laut Protokoll bot er eine Berücksichtigung derMehrkosten, die den Kommunen entstehen, im kommenden Doppelhaushalt an. Daswäre die faire Lösung, damit die Kommunen nicht auf den Kosten für die 330Schülerinnen und Schülerinnen aus Hamburg sitzen bleiben.Tatsächlich haben wir lange im Ausschuss gerungen. Doch die Regierungsfraktionenhaben letztlich nichts geliefert, obwohl einzelne Abgeordnete im persönlichen Gesprächdurchaus Verständnis für die Benachteiligung der Kommunen aus dem Hamburger Randzeigten.Der Sachverhalt könnte klarer nicht sein; trotzdem lehnen die Regierungsfraktionen eineLösung ab. Bereits im Ausschuss hatte der Bildungsminister gemeint, dass er das Geldnicht aufbringen könne. Und damit basta. Tatsache ist, dass auch die KommunenProbleme haben, das Geld aufzutreiben. Ich möchte nicht erleben, dass wir die bisherige 2Praxis, Hamburger Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein zu beschulen,aufgeben, weil es sich die Kommunen einfach nicht mehr leisten können. Dann sind wirnämlich genau da, wo wir nie hin wollten: in der schlechtesten aller Welten, in der Elternund Kinder die Verhandlungsfehler der schleswig-holsteinischen Landesregierungausbaden müssen.Doch ich gehe noch weiter, ich sehe nämlich schwarz für die Neuverhandlungen desGastschulabkommens, die 2015 anstehen. Die Kommunen befürchten meines Erachtensvöllig zu Recht, dass beim nächsten Gastschulabkommen mit Hamburg ihreKostenbelastungen weiter steigen werden. Die Kommunen sitzen nicht mit amVerhandlungstisch, können also gar nicht mitverhandeln, dürfen aber die misslichenErgebnisse anschließend ausbaden.Somit ist das Gastschulabkommen ein weiteres Beispiel für die Politik derLandesregierung, die die Kommunen nicht gerade als Partner behandelt, sondern ihnenals unbeteiligte Dritte Kosten aufbürdet. Laut § 113 des Schulgesetzes sind die schleswig-holsteinischen Schulträger nämlich verpflichtet, Schulkostenbeiträge an das Land für dieSchülerinnen und Schüler zu entrichten, die in Hamburg zur Schule gehen. Ganz egal, obes sich dabei um eine Ersatzschule oder eine öffentliche Schule dreht. Was die LAG derKommunalen Landesverbände davon hält, konnten wir schon in einer Stellungnahmevom Dezember 2010 lesen: „ Die Landesregierung als Verhandlungsführer hat esversäumt, die Kommunen rechtzeitig in das Verfahren einzubinden. Sollte in § 113 einederartige Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, handelt es sich insoweit umeinen unzulässigen Vertrag zu Lasten Dritter, der gegen die Grundsätze derBeteiligungsvereinbarung zwischen Landesregierung und kommunalenLandesverbänden verstößt“. 3Die andere Seite dieser Medaille findet sich vor diesem Hintergrund in der genanntenTatsache, dass unsere Schulträger keinen Erstattungsanspruch gegen das Land für jeneSchülerinnen und Schüler haben, die bei uns in Schleswig-Holstein zur Schule gehen. –Wobei sich natürlich die Frage stellt, wieso das Land diese Forderung nicht gleich mit indie Verhandlung mit Hamburg zum Gastschulabkommen genommen hat. Das ändertaber alles nichts daran, dass es nicht in Ordnung ist, die Schulträger aus dem HamburgerRand mit den Kosten für die Schülerinnen und Schüler aus dem Nachbarland einfach imRegen stehen zu lassen.Ich warne allerdings auch davor, die Beschulung im jeweiligen Nachbarland, also vonSchleswig-Holsteinern in Hamburg und von Hamburgern an Schleswig-HolsteinsSchulen, als Munition im Kampf für den Nordstaat zu verwenden: dafür eignet sich dieseFrage überhaupt nicht. Es geht um die Lebenswirklichkeit rund um Hamburg. ImHamburger Umland ist es nun einmal gang und gäbe, in dem einen Bundesland zuwohnen und in dem andere zu arbeiten und darum auch völlig natürlich, in dem einen zuwohnen und beim Nachbarn zur Schule zu gehen. Die Eltern haben gezeigt, was sie vonbürokratischen, einengenden Verfahren halten: nämlich überhaupt nichts.Das Problem besteht nicht darin, dass Kinder zum Schulbesuch nicht die Landesgrenzenübertreten dürfen, sondern darin, dass die schleswig-holsteinischen Kommunen imHamburger Umland doppelt bezahlen müssen: für die Hamburger, die ihre Schulenbesuchen und für eigenen Schüler, die nach Hamburg fahren.Das will der vorgelegte Gesetzentwurf ändern und das unterstützt der SSW.