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22.02.12 , 17:45 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 3 - Änderung des Schulgesetzes

Presseinformation
Kiel, den 22. Februar 2012 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 3 Änderung des Schulgesetzes Drs. 17/1964

Bei der Debatte im Landtag im November letzten Jahres sagte der Kollege Sönnichsen
zu, dass die Regierungsfraktionen gern einer Neuregelung zustimmen werden, wenn sie
sich in der Ausschussarbeit ergebe. Laut Protokoll bot er eine Berücksichtigung der
Mehrkosten, die den Kommunen entstehen, im kommenden Doppelhaushalt an. Das
wäre die faire Lösung, damit die Kommunen nicht auf den Kosten für die 330
Schülerinnen und Schülerinnen aus Hamburg sitzen bleiben.
Tatsächlich haben wir lange im Ausschuss gerungen. Doch die Regierungsfraktionen
haben letztlich nichts geliefert, obwohl einzelne Abgeordnete im persönlichen Gespräch
durchaus Verständnis für die Benachteiligung der Kommunen aus dem Hamburger Rand
zeigten.
Der Sachverhalt könnte klarer nicht sein; trotzdem lehnen die Regierungsfraktionen eine
Lösung ab. Bereits im Ausschuss hatte der Bildungsminister gemeint, dass er das Geld
nicht aufbringen könne. Und damit basta. Tatsache ist, dass auch die Kommunen
Probleme haben, das Geld aufzutreiben. Ich möchte nicht erleben, dass wir die bisherige 2
Praxis, Hamburger Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein zu beschulen,
aufgeben, weil es sich die Kommunen einfach nicht mehr leisten können. Dann sind wir
nämlich genau da, wo wir nie hin wollten: in der schlechtesten aller Welten, in der Eltern
und Kinder die Verhandlungsfehler der schleswig-holsteinischen Landesregierung
ausbaden müssen.
Doch ich gehe noch weiter, ich sehe nämlich schwarz für die Neuverhandlungen des
Gastschulabkommens, die 2015 anstehen. Die Kommunen befürchten meines Erachtens
völlig zu Recht, dass beim nächsten Gastschulabkommen mit Hamburg ihre
Kostenbelastungen weiter steigen werden. Die Kommunen sitzen nicht mit am
Verhandlungstisch, können also gar nicht mitverhandeln, dürfen aber die misslichen
Ergebnisse anschließend ausbaden.
Somit ist das Gastschulabkommen ein weiteres Beispiel für die Politik der
Landesregierung, die die Kommunen nicht gerade als Partner behandelt, sondern ihnen
als unbeteiligte Dritte Kosten aufbürdet. Laut § 113 des Schulgesetzes sind die schleswig-
holsteinischen Schulträger nämlich verpflichtet, Schulkostenbeiträge an das Land für die
Schülerinnen und Schüler zu entrichten, die in Hamburg zur Schule gehen. Ganz egal, ob
es sich dabei um eine Ersatzschule oder eine öffentliche Schule dreht. Was die LAG der
Kommunalen Landesverbände davon hält, konnten wir schon in einer Stellungnahme
vom Dezember 2010 lesen: „ Die Landesregierung als Verhandlungsführer hat es
versäumt, die Kommunen rechtzeitig in das Verfahren einzubinden. Sollte in § 113 eine
derartige Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, handelt es sich insoweit um
einen unzulässigen Vertrag zu Lasten Dritter, der gegen die Grundsätze der
Beteiligungsvereinbarung zwischen Landesregierung und kommunalen
Landesverbänden verstößt“. 3
Die andere Seite dieser Medaille findet sich vor diesem Hintergrund in der genannten
Tatsache, dass unsere Schulträger keinen Erstattungsanspruch gegen das Land für jene
Schülerinnen und Schüler haben, die bei uns in Schleswig-Holstein zur Schule gehen. –
Wobei sich natürlich die Frage stellt, wieso das Land diese Forderung nicht gleich mit in
die Verhandlung mit Hamburg zum Gastschulabkommen genommen hat. Das ändert
aber alles nichts daran, dass es nicht in Ordnung ist, die Schulträger aus dem Hamburger
Rand mit den Kosten für die Schülerinnen und Schüler aus dem Nachbarland einfach im
Regen stehen zu lassen.


Ich warne allerdings auch davor, die Beschulung im jeweiligen Nachbarland, also von
Schleswig-Holsteinern in Hamburg und von Hamburgern an Schleswig-Holsteins
Schulen, als Munition im Kampf für den Nordstaat zu verwenden: dafür eignet sich diese
Frage überhaupt nicht. Es geht um die Lebenswirklichkeit rund um Hamburg. Im
Hamburger Umland ist es nun einmal gang und gäbe, in dem einen Bundesland zu
wohnen und in dem andere zu arbeiten und darum auch völlig natürlich, in dem einen zu
wohnen und beim Nachbarn zur Schule zu gehen. Die Eltern haben gezeigt, was sie von
bürokratischen, einengenden Verfahren halten: nämlich überhaupt nichts.
Das Problem besteht nicht darin, dass Kinder zum Schulbesuch nicht die Landesgrenzen
übertreten dürfen, sondern darin, dass die schleswig-holsteinischen Kommunen im
Hamburger Umland doppelt bezahlen müssen: für die Hamburger, die ihre Schulen
besuchen und für eigenen Schüler, die nach Hamburg fahren.
Das will der vorgelegte Gesetzentwurf ändern und das unterstützt der SSW.

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