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Andreas Tietze zu den Beschäftigungsmöglichkeiten für von Standortschließungen der Bundeswehr betroffenen zivilen MitarbeiterInnen
Presseinformation Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 30 + 54 - Beschäftigungsmöglichkeiten für von Stand- Claudia Jacob ortschließungen der Bundeswehr betroffene zivile Mitarbei- Landeshaus terInnen schaffen Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher Fax: 0431 / 988 - 1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53Andreas Tietze: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 104.11 / 23.02.2012Die Ausbildungswerkstatt muss weitergeführt werdenDie Idee des SSW erscheint auf den ersten Blick bestechend. Wenn die Bundeswehr zivile Mitarbeiterstellen abbaut, dann könnten diese KollegInnen doch in den öffentli- chen Verwaltungen der Kommunen und des Landes weiterbeschäftigt werden. Die Lo- gik lautet: Öffentlicher Dienst ist doch öffentlicher Dienst.Auf dem zweiten Blick ergeben sich aber eine Reihe von Problemen. Zunächst einmal hat der Bund eine Fürsorgepflicht für seine Zivilangestellten bei der Bundeswehr. Für die SoldatInnen gibt es eine umfangreiche Palette von Maßnahmen für ein Ausscheiden aus der Bundeswehr. Das reicht von relativ hohen Abfindungen, Weiterbildung, Rück- kehrrecht bis zur vorgezogenen Pension.Für die Zivilbeschäftigten gibt es diese üppige Regelung nicht, sehr wohl aber einen ge- sonderten Tarifvertrag, den Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TVUmBw) vom 18. Juli 2001. Dazu hat es inzwischen drei Änderungstarifverträge gegeben, den letzten 10.Dezember 2010. Dieser Tarifvertrag gilt für die Zivilbeschäftigten der Bundeswehr, deren Arbeits- plätze in der Zeit vom 1. Juli 2001 bis zum 31. Dezember 2017 durch Auflösung oder Verkleinerung von Dienststellen oder durch eine wesentliche Änderung des Aufbaus oder der Aufgaben einer Dienststelle wegfallen. Betriebsbedingte Beendigungskündi- gungen sind für die Laufzeit dieses Tarifvertrages ausgeschlossen.Das ist erst mal eine starke Position für die Beschäftigten, die nicht selbstverständlich ist. Ich denke dabei immer an die qualifizierten Schiffbauer bei der Kieler Lindenau- Werft, die täglich mit einer betriebsbedingten Kündigung rechnen müssen.Weiter ist der Arbeitgeber gemäß Tarifvertrag zur Arbeitsplatzsicherung verpflichtet. Das umfasst eine Qualifizierungsmaßnahme, die bis zu einem Jahr dauern kann. In ers- Seite 1 von 2 ter Linie soll dem Beschäftigten ein mindestens gleichwertiger Arbeitsplatz im Bundes- dienst gesichert werden.Dabei gilt folgende Reihenfolge: 1. Arbeitsplatz bei einer Dienststelle der Bundeswehr am selben Ort. 2. Arbeitsplatz bei einer Dienststelle der Bundeswehr an einem anderen Ort oder bei ei- ner anderen Bundesdienststelle an demselben Ort. 3. Arbeitsplatz bei einer anderen Bundesdienststelle an einem anderen Ort.Sie sehen, meine Damen und Herren, es gibt erstens ein umfangreiches und abgestuf- tes Verfahren. Es gibt zweitens zusätzlich im Tarifvertrag noch eine Härteklausel für Beschäftigte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 15 Jahre beim Bund beschäftigt waren.Wenn für diese Menschen keine Altersteilzeitarbeit vereinbart werden kann, dann ist ein Verzicht auf die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung (eine Ruhensregelung) möglich. Insgesamt sind dies recht hohe soziale Standards.Ein besonderes Problem sehe ich aber bei den Ausbildungswerkstätten der Bundes- wehr. So hat z.B. die ausgezeichnete Ausbildungswerkstatt des Marine-Arsenals für technische Berufe große Bedeutung für den gesamten Kieler Facharbeitsmarkt. Rund 150 IndustriemechanikerInnen, ElektronikerInnen und SysteminformatikerInnen werden ausgebildet. Gerade schwächere HauptschülerInnen werden dort durch motivierte Aus- bilderInnen und hochwertige Technik zu sehr guten Berufsabschlüssen geführt.Diese Ausbildungswerkstatt muss, nach unserer Auffassung möglicherweise in neuer Trägerschaft, weitergeführt werden. Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf.Das Land Schleswig-Holstein hat die Schuldenbremse in die Verfassung übernommen. Es gibt in der Landesverwaltung Personalabbau und keinen Aufbau. Kreise und Kom- munen in Schleswig-Holstein haben ebenfalls mit Haushaltsproblemen zu kämpfen und sehen eine Reduzierung ihrer Personalstärke vor.Bei Übernahmen von MitarbeiterInnen aus dem zivilen Bereich der Bundeswehr müs- sen natürlich auch die Qualifikation und die berufliche Erfahrung der Personen stimmen.Wir sollten den Antrag des SSW in den Fachausschüssen weiter beraten und uns eher hinsichtlich des Erhalts von Ausbildungsplätzen nach Lösungen suchen. *** 2