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Werner Kalinka zu TOP 6: Mehr Freiheit vor Ort
InnenpolitikNr. 084/12 vom 23. Februar 2012Werner Kalinka zu TOP 6: Mehr Freiheit vor OrtSperrfrist: Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort!Mehr Freiheit vor Ort! Das ist ein klarer Leitgedanke, mit dem die Koalition angetreten ist, den wir im Landesentwicklungsplan umgesetzt haben – und im Recht der Straßenausbaubeiträge setzen wir ihn weiter um. Die Kommunen sollen künftig selbst entscheiden dürfen, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben, oder nicht. Und wenn Sie dies tun, sollen sie sich zudem aussuchen dürfen, ob sie einmalige oder wiederkehrende Beiträge erheben. Wir reden nicht nur davon, dass die Gemeinden mehr selbst entscheiden dürfen – wir handeln auch danach. Wir haben das Vertrauen, dass die demokratisch gewählten Vertreter in den Gemeinde- und Stadtvertretungen selbst am Besten wissen, was für ihren Bereich die beste Lösung ist.Die Bewegung, die unsere Initiative ausgelöst hat, ist beachtlich und erfreulich. Sie hat gezeigt, dass es zum Vertrauen in das kommunale Ehrenamt vor Ort offenbar ganz unterschiedliche Haltungen gibt. Zum Teil ist auch zu beobachten, dass – je nach Diskussionslage – die Maßstäbe gewechselt werden. Eine bemerkenswerte Äußerung stammt vom Städteverband. „Druck auf die Kommunalfinanzen“ wurde als Argument gegen mehr Entscheidungsfreiheit vorgetragen. Dem scheint die Befürchtung zu Grunde zu liegen, dass Gemeinde- oder Stadtvertreter der Versuchung erliegen Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 könnten, auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten und am Ende nicht verantwortungsvoll entscheiden. Das ist schon eine interessante Haltung gegenüber der Kommunalpolitik. Denn das offenbar fehlende Zutrauen von Verantwortung passt nicht zur vor allem aus dem städtischen Bereich vielfach zu hörenden Forderung nach mehr Geld. Wenn auf der einen Seite keine Bedenken bestehen, dass Stadtvertreter über höhere Haushalte entscheiden können, dann sollte man bei den Straßenausbaubeiträgen nicht einfach den Verantwortungsmaßstab wechseln.Auch manch anderer verhält sich nicht immer widerspruchsfrei. Wer sich einerseits – auch und gerade in Finanzfragen – für mehr direkte Demokratie in den Kommunen stark macht, der sollte doch zumindest erklären, warum er den Bürgern das Eine direkt zutraut und den gewählten Gemeindevertretern das Andere nicht. Es kann doch eigentlich nicht im Streit stehen, dass Gemeindevertreter sich in aller Regel kontinuierlich über Jahre engagieren und daher die Haushaltsrelevanz ihrer Entscheidungen besonders gut kennen. Eine Grundfrage, die diese Diskussion prägt, scheint folgende zu sein: Wer hat Angst vor der kommunalen Selbstverwaltung?Immerhin ist der Wandel von der Pflicht, hin zu einem Recht, Straßenausbaubeiträge zu erheben, kein neuer Weg. Vor uns sind ihn schon andere Bundesländer gegangen. Dort übrigens umgesetzt von unterschiedlichen parlamentarischen Mehrheiten – auch das sollte hier nicht vergessen werden. Das Gleiche gilt für die Möglichkeit, wiederkehrende Beiträge einzuführen. Auch diese gibt es bereits in anderen Bundesländern. Sicherlich ist die Rechtslage in Rheinland-Pfalz zu wiederkehrenden Beiträgen – eingeführt von einer absoluten Regierungsmehrheit im Jahr 2006 – eine sehr spezielle. Sie mag jetzt Gegenstand verfassungsrechtlicher Erörterungen sein, hat aber mit unserem Vorschlag kaum etwas gemein. In Rheinland Pfalz hat man im KAG einen neuen Anlagenbegriff erfunden, der auf einen räumlich-funktionalen Zusammenhang verzichtet. In anderen Bundesländern ist man diesen Weg nicht gegangen. Auf diesen bedeutenden Unterschied hatte die Landesregierung übrigens in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Frau Kollegin Heinold eigens hingewiesen (Ds 17/1620). Vielleicht hätte sich bei Kenntnisnahme dieser Antwort in der letzten Ausschusssitzung manche Kritik und Aufregung von selbst erledigt. Wir folgen jedenfalls mit unserem Vorschlag der Rechtslage im Saarland – einem Modell, das rechtlich unbeanstandet ist. Im Übrigen wird auch keine Kommune gezwungen, sich für wiederkehrende Beiträge zu entscheiden. Das ist die zentrale Botschaft. Und so schlecht kann diese Wahlmöglichkeit auch nicht sein, wenn immerhin der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag selbst noch im vergangenen Jahr einen ähnlichen Vorschlag gemacht hat. Seite 2/2