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23.02.12 , 11:37 Uhr
B 90/Grüne

Andreas Tietze zur Änderung der Gemeindeordnung

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 6 – Änderung der Gemeindeordnung und Pressesprecherin des Kommunalabgabengesetzes Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefon: 0431 / 988 - 1503 Andreas Tietze: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 105.12 / 23.02.2012

Eine direkte Verlagerung der Kosten auf alle Steuerpflichtigen!
Sehr geehrte Damen und Herren,
Es ist einmalig, dass ein Gesetzesentwurf vorgelegt wird, ohne jegliche Begründung. Warum soll die Gemeindeordnung und das Kommunalabgabengesetz geändert wer- den, woher kommt der gesellschaftliche Druck dafür, wem soll die Änderung dienen?
Der Gesetzesentwurf von CDU und FDP lehnt sich an den Regelungen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Rheinland-Pfalz an. Fakt ist, dass das Verwaltungsge- richt Koblenz die Regelung zu wiederkehrenden Beiträgen im dortigen Kommunalabga- bengesetz für verfassungswidrig hält.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat diese Regelung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Der gesunde Menschenverstand empfiehlt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Normenkontrollverfahren abzuwarten bevor hier in Schleswig-Holstein eine gleich lautende Regelung gesetzlich verankert wird.
Aber an den gesunden Menschenverstand der jetzigen Regierungsmehrheit zu appel- lieren, ist eine vergebliche Liebesmüh.
Warum muss eine Landtagsmehrheit drei Monate vor der Wahl ein möglicherweise ver- fassungswidriges Gesetz durchprügeln? Ein Gesetz, das außerdem einen hohen Ver- waltungsaufwand produziert?
Ein durch die Gesetzesänderung erlaubter Verzicht auf Straßenausbaubeiträge hat ei- ne direkte Verlagerung der Kosten auf alle Steuerpflichtigen zur Folge.
Seite 1 von 2 Es ist doch ein allgemein akzeptierter Grundsatz, dass die AnliegerInnen zur Finanzie- rung von Straßen herangezogen werden, da sie von dem besseren Ausbauzustand der Straße einen besonderen Nutzen haben.
Eine mögliche 100 prozentige Finanzierung aus Haushaltsmitteln schwächt die Haus- haltssituation der Kommunen. So sieht das auch das Finanzministerium in seiner Stel- lungnahme.
Es ist vollkommen unlogisch, dass CDU und FDP den Kommunen den Verzicht auf Er- hebung von Straßenausbaubeiträgen erlauben und der CDU-Innenminister als Kom- munalaufsicht die Kommunen mit Haushaltsproblemen auffordert, alle Einnahmemög- lichkeiten auszuschöpfen.
Schleswig-Holstein wäre das einzige Bundesland neben Niedersachsen, das den Kommunen erlaubt, auf die Einnahmen zu verzichten.
Die fehlbedarfsabhängigen Gemeinden in Schleswig-Holstein, immerhin 198 Gemein- den, würden davon ausgeschlossen – diese Kommunen würden von der Kommunal- aufsicht in die Pflicht genommen Straßenbaubeiträge zu erheben, da ist nix mehr von Freiwilligkeit!
Der Ärger ist doch vorprogrammiert. Zum Beispiel in Kiel: Kieler GrundeigentümerInnen müssen zahlen, Kronshagener nicht. Die Folgen für die kommunale Familie sind desas- trös. Die reichen Gemeinden werden in der Ansiedlungspolitik ihren Vorteil gegen die Fehlbedarfsgemeinden ausspielen – alle werden gegeneinander gehetzt.
Das was Sie, Herr de Jager, der SPD immer vorwerfen, das machen sie jetzt selber. Wer nimmt Ihnen angesichts solcher Gesetzesvorschläge ernsthaft noch ab, dass sie die Schulden abbauen wollen, wenn Sie auf der anderen Seite aus undurchsichtigen Gründen freiwillig auf Einnahmen verzichten. Sie verspielen Ihre komplette Glaubwür- digkeit in der Haushaltspolitik, ich kann Sie jedenfalls nicht mehr ernst nehmen.
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