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23.02.12 , 11:51 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 06 - Änderung der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes

Presseinformation
Kiel, den 23. Februar 2012 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 06 Änderung der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes Drs. 17/1600 & 17/2266

Seit es Straßenausbaubeiträge gibt, gibt es die Diskussion darüber, ob diese nach gerechten
Prinzipen erhoben werden oder nicht. In der Vergangenheit war es bisher so, dass die direkten
Anlieger zur Kasse gebeten werden mussten, was zur Folge hatte, dass in vielen Fällen hohe
Belastungen auf Anlieger zukamen, die teilweise von diesen nicht ohne weiteres geschultert
werden konnten und die sie auch selbst nicht beeinflussen konnten. Für manch einen stellte
diese finanzielle Belastung eine besondere Härte dar, was an sich schon Grund genug wäre hier
über andere Lösung nachzudenken.
Hinzu kommt aber noch, dass nur die direkten Anlieger zahlen mussten und nicht alle diejenigen,
die möglicherweise ebenso von der Maßnahme profitieren. Durch Straßenausbaumaßnahmen
können ganze Wohnquartiere profitieren und dann ist es nur sinnvoll, darüber nachzudenken, ob
nicht alle, die profitieren, auch an den Ausbaubeiträgen beteiligt werden sollen.


Genau diese beiden Überlegungen liegen auch dem Gesetzentwurf zugrunde. Den Kommunen
soll mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit gegeben werden, nach regionalen Bedürfnissen 2
festzulegen, ob und wie die Ausbaubeiträge erhoben werden sollen. Wir finden, dass dieses der
richtige Weg ist.
In Zukunft wird es für die Kommunen nicht mehr eine zwingende Maßnahme geben, sondern sie
kann unter drei Varianten, die für ihre Gegebenheiten beste Variante auswählen. Entweder man
bleibt bei den bisherigen anliegerbezogenen Ausbaubeiträgen oder man legt sie auf die
Anwohner eines bestimmten vorher festgelegten Gebietes um oder man erlässt diese Gebühren
völlig.


Für alle Kommunen bedeutet diese Flexibilität in der Erhebung von Beiträgen zum
Straßenausbau ein Mehr an Entscheidungskompetenz. Man mag einwenden, dass Kommunen,
die Fehlbedarfszuweisungsempfänger sind, die Gebühren nicht erlassen können, weil sie ihre
Einnahmemöglichkeiten maximal ausschöpfen müssen, um das Defizit so gering wie möglich zu
halten. Trotzdem haben aber auch diese Kommunen mehr Spielräume in der Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen. Auch sie werden in Zukunft die Möglichkeit haben, die Ausbaubeiträge
nach gerechteren Kriterien als bisher zu erheben. Es gibt also sowohl für Fehlbetragszuweisungs-
Kommunen als auch für besser gestellte Kommunen gleichermaßen die Möglichkeit, hier zu
einem gerechteren System zu kommen. Dass eine Fehlbetragszuweisungs-Kommune dabei alle
finanziellen Möglichkeiten auszuschöpfen hat, ändert daran nichts, denn das gilt ja auch in
Bezug auf Gewerbesteuern oder Grundsteuern.


Mit dem heutigen Gesetz geht das Land Schleswig-Holstein im Übrigen nicht einen Alleingang.
Die Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen, Saarland und Rheinland-Pfalz haben ähnliche
Regelungen. Erste Erfahrungen dort beweisen, dass diese Freiheiten auch bewusst von den
Kommunen angewandt werden. Zwar gibt es einen Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts
Koblenz an das Bundesverfassungsgericht zum Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz, aber
niemand ist wirklich sicher, ob dieser Beschluss überhaupt angenommen wird. In die juristische
Bewertung kann man deshalb auch nicht seriös einsteigen. Man kann aber das 3
Gesetzesvorhaben politisch bewerten. Man kann politisch dafür oder dagegen sein. Man kann
sich aber nicht hinter Juristerei verstecken.


Und deshalb sagen wir, dass wir das Gesetz politisch begrüßen. Wir begrüßen es, weil wir sehen,
dass Ungerechtigkeiten im System aufgehoben werden. Die Kommunen sind zukünftig in der
Lage, die Kosten für den Ausbau des Straßennetzes auf wesentlich mehr Schultern zu verteilen.
Und sie sind in der Lage, alle Nutzer einer Maßnahme an den Kosten zu beteiligen. Das ist nach
unserer Auffassung wesentlich gerechter als die bisherige Zwangslösung. Dass dabei auch den
Kommunen zukünftig ermöglicht wird, auch auf Beiträge zu verzichten, finden wir folgerichtig.
Es ist nicht einzusehen, dass Bürgerinnen und Bürger zwangsweise zu Beiträgen herangezogen
werden, ohne dass es finanzpolitisch notwendig wäre.


Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen und sind sicher, dass auch hier in unserem Land die
Kommunen von den neu geschaffenen Möglichkeiten Gebrauch machen werden.

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