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Lars Harms zu TOP 06 - Änderung der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes
PresseinformationKiel, den 23. Februar 2012 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 06 Änderung der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes Drs. 17/1600 & 17/2266Seit es Straßenausbaubeiträge gibt, gibt es die Diskussion darüber, ob diese nach gerechtenPrinzipen erhoben werden oder nicht. In der Vergangenheit war es bisher so, dass die direktenAnlieger zur Kasse gebeten werden mussten, was zur Folge hatte, dass in vielen Fällen hoheBelastungen auf Anlieger zukamen, die teilweise von diesen nicht ohne weiteres geschultertwerden konnten und die sie auch selbst nicht beeinflussen konnten. Für manch einen stelltediese finanzielle Belastung eine besondere Härte dar, was an sich schon Grund genug wäre hierüber andere Lösung nachzudenken.Hinzu kommt aber noch, dass nur die direkten Anlieger zahlen mussten und nicht alle diejenigen,die möglicherweise ebenso von der Maßnahme profitieren. Durch Straßenausbaumaßnahmenkönnen ganze Wohnquartiere profitieren und dann ist es nur sinnvoll, darüber nachzudenken, obnicht alle, die profitieren, auch an den Ausbaubeiträgen beteiligt werden sollen.Genau diese beiden Überlegungen liegen auch dem Gesetzentwurf zugrunde. Den Kommunensoll mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit gegeben werden, nach regionalen Bedürfnissen 2festzulegen, ob und wie die Ausbaubeiträge erhoben werden sollen. Wir finden, dass dieses derrichtige Weg ist.In Zukunft wird es für die Kommunen nicht mehr eine zwingende Maßnahme geben, sondern siekann unter drei Varianten, die für ihre Gegebenheiten beste Variante auswählen. Entweder manbleibt bei den bisherigen anliegerbezogenen Ausbaubeiträgen oder man legt sie auf dieAnwohner eines bestimmten vorher festgelegten Gebietes um oder man erlässt diese Gebührenvöllig.Für alle Kommunen bedeutet diese Flexibilität in der Erhebung von Beiträgen zumStraßenausbau ein Mehr an Entscheidungskompetenz. Man mag einwenden, dass Kommunen,die Fehlbedarfszuweisungsempfänger sind, die Gebühren nicht erlassen können, weil sie ihreEinnahmemöglichkeiten maximal ausschöpfen müssen, um das Defizit so gering wie möglich zuhalten. Trotzdem haben aber auch diese Kommunen mehr Spielräume in der Erhebung vonStraßenausbaubeiträgen. Auch sie werden in Zukunft die Möglichkeit haben, die Ausbaubeiträgenach gerechteren Kriterien als bisher zu erheben. Es gibt also sowohl für Fehlbetragszuweisungs-Kommunen als auch für besser gestellte Kommunen gleichermaßen die Möglichkeit, hier zueinem gerechteren System zu kommen. Dass eine Fehlbetragszuweisungs-Kommune dabei allefinanziellen Möglichkeiten auszuschöpfen hat, ändert daran nichts, denn das gilt ja auch inBezug auf Gewerbesteuern oder Grundsteuern.Mit dem heutigen Gesetz geht das Land Schleswig-Holstein im Übrigen nicht einen Alleingang.Die Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen, Saarland und Rheinland-Pfalz haben ähnlicheRegelungen. Erste Erfahrungen dort beweisen, dass diese Freiheiten auch bewusst von denKommunen angewandt werden. Zwar gibt es einen Vorlagebeschluss des VerwaltungsgerichtsKoblenz an das Bundesverfassungsgericht zum Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz, aberniemand ist wirklich sicher, ob dieser Beschluss überhaupt angenommen wird. In die juristischeBewertung kann man deshalb auch nicht seriös einsteigen. Man kann aber das 3Gesetzesvorhaben politisch bewerten. Man kann politisch dafür oder dagegen sein. Man kannsich aber nicht hinter Juristerei verstecken.Und deshalb sagen wir, dass wir das Gesetz politisch begrüßen. Wir begrüßen es, weil wir sehen,dass Ungerechtigkeiten im System aufgehoben werden. Die Kommunen sind zukünftig in derLage, die Kosten für den Ausbau des Straßennetzes auf wesentlich mehr Schultern zu verteilen.Und sie sind in der Lage, alle Nutzer einer Maßnahme an den Kosten zu beteiligen. Das ist nachunserer Auffassung wesentlich gerechter als die bisherige Zwangslösung. Dass dabei auch denKommunen zukünftig ermöglicht wird, auch auf Beiträge zu verzichten, finden wir folgerichtig.Es ist nicht einzusehen, dass Bürgerinnen und Bürger zwangsweise zu Beiträgen herangezogenwerden, ohne dass es finanzpolitisch notwendig wäre.Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen und sind sicher, dass auch hier in unserem Land dieKommunen von den neu geschaffenen Möglichkeiten Gebrauch machen werden.