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Lars Harms zu TOP 26 + 41 - Keine weitere Förderung des Flughafens Lübeck-Blankensee
PresseinformationKiel, den 23.02.2012 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 26 & 41 Keine weitere Förderung des Flughafens Lübeck- Blankensee Drs 17/2251 & 17/2278Niemand kann vorhersagen, wie sich der Flughafen Lübeck-Blankensee in Zukunft entwickelnwird. Klar ist aber, dass sich der Flughafen und die Stadt um einen Investor bemühen müssen,damit das ganze Projekt überhaupt noch eine Chance hat. Zugegeben, die Stadt Lübeckbefindet sich derzeit in einer verzwickten Situation. Es gibt den Bürgerentscheid, wonach dieStadt Lübeck bis Ende 2012 den Betrieb fortführen muss und es gibt die Betriebspflicht, dieerfüllt werden muss. Darüber hinaus gibt es die eingefahrenen Verluste sowie sinkendePassagierzahlen.Zugegeben, um mit einem potentiellen Investor in Verhandlung treten zu können, sind dieVoraussetzungen der Stadt Lübeck nicht die besten.Einzig, wenn der Lübecker Flughafen sich zu einer dritten Start- und Landebahn für denHamburger Flughafen entwickelt, sehe ich eine realistische Chance, den Betrieb aufrecht zuhalten. Angesichts der wachsenden Bedeutung des Hamburger Airports ist diese Chance nichtganz abwegig. Aus diesem Grund haben wir uns auch immer für eine enge Kooperation der 2beiden Flughäfen ausgesprochen. Daher begrüßen wir, dass die Betreibergesellschaft verstärktden Kontakt mit dem Hamburger Flughafen sucht.Es ist daher wichtig, den Hamburger Airport und den Lübecker Flughafen als ein System zuverstehen. Zusammen stellen beide Flughäfen den Norddeutschen Flughafen dar. Auf dieserGrundlage müssen beide ein Flughafenkonzept erarbeiten. Dann könnte dies entsprechend indas Luftverkehrskonzept eingebracht werden.Der Flughafen ist einzig und allein eine Sache der Stadt Lübeck. Für den SSW halte ich weiterdaran fest, es ist nicht Aufgabe des Landes, sich an der Betreibergesellschaft oder an denBetriebskosten zu beteiligen. Dies gilt für Lübeck und das haben wir auch schon für KielHoltenau gesagt.Ich möchte nun auf den Antrag der Grünen eingehen. Mir ist derzeit nicht bekannt, dass vonSeiten des Lübecker Flughafens weitere Investitionszuschüsse aus dem Landesprogrammgefordert wurden. Generell möchte ich dazu aber sagen: Wenn es um Investitionszuschüsse fürden Lübecker Flughafen geht, dann gilt für Lübeck, was auch für andere Flughäfen gilt. DieKriterien für die Vergabe von Landeszuschüssen sind klar geregelt. Den Lübecker Flughafen vonvornherein herauszunehmen, wenn er die Vergabekriterien erfüllt, ist Willkür.Nun zum zweiten Punkt des Antrages. Der Zuwendungsbescheid wurde Anfang letzten Jahreserteilt. Dafür gab es Kriterien und die wurden erfüllt. Von daher hat der Betreiber Schutz. Nunzu fordern, dass der Zuwendungsbescheid erneut zu prüfen ist, würde einen Präzedenzfalldarstellen, den wir so nicht mittragen.Was ist denn das für ein Rechtsverständnis, das die Grünen hier an den Tag legen. Bedeutetdas, wir prüfen so lange, bis uns das Ergebnis politisch gefällt? Das kann nicht sein!Wir haben Kriterien und wer die erfüllt, hat auch Anspruch auf Rechtssicherheit. Wenn wirdiese Kriterien nicht anwenden, dann verteilen wir künftig willkürlich. 3Nur wenn nachgewiesen ist, dass gegen die Auflagen im Zuwendungsbescheid verstoßenwurde haben wir das Recht und die Pflicht, die Zuschüsse zurück zu fordern. Vorher nicht.Wir stehen dazu, der Lübecker Flughafen hat seine Chance verdient. Es muss politisch dafürgearbeitet werden, dass eine feste Kooperation mit dem Hamburger Airport zustande kommt.Daher sollten auch wir den Bürgerwillen in Lübeck akzeptieren und nicht dem Flughafenbereits im Vorfeld den Garaus machen - und schon gar nicht auf der Grundlage von solch einerInitiative die Recht und Gesetz außer Kraft setzen soll, wie die Grünen sie vorgebracht haben.