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Anke Spoorendonk zu TOP 19 - Frauen und Mädchen im Strafvollzug
PresseinformationKiel, den 23. Februar 2012 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 19 Frauen und Mädchen im Strafvollzug Drs. 17/2135Mein ausdrücklicher Dank geht an die fragestellende Fraktion, deren Anfrage Fakten undInformationen zutage fördert. Die Antworten zeigen meines Erachtens eindrücklich, wiekomplex die Struktur im Strafvollzug ist.Andererseits hätte es den Fragestellern gut angestanden, wenn sie in allen Fragen dasWort „Nordrhein-Westfalen“, wo die dortige Linken-Fraktion die Fragen erstmals stellte,durch das Wort „Schleswig-Holstein“ ersetzt hätten (siehe Frage 8). Viele Fragenerübrigen sich – im Vergleich zu NRW - durch die geringen Fallzahlen bei uns. Dasentbindet uns selbstverständlich nicht der Sorgfaltpflicht im Umgang mit einer kleinenMinderheit.Mit den Antworten auf die Fragen werden einmal mehr die Unterschiede zwischen denGeschlechtern deutlich, die sich auch im Strafvollzug zeigen. Die Frauen sind imStrafvollzug unterrepräsentiert und begehen andere Taten als die Männer. Aus derAntwort ergibt sich, dass die Frauen im Vergleich zu Männern weniger zu Gewalt neigen. 2Darüber hinaus zeigt sich der enorme Einfluss von illegalen Drogen auf die Frauen. Jedezweite Inhaftierte ist drogenabhängig, so dass klar wird, dass Drogenkonsum bei Frauenin Straffälligkeit mündet und meistens auch zu privaten Schulden führt, die ohneSchuldnerberatung direkt zur nächsten Straftat führen. Das entsprechende Engagementin Lübeck erscheint mir vorbildlich.Wir erfahren eine Menge über Strukturen; bestehende und fehlende. Zu letzteren zähleich die fehlende Mutter-Kind-Unterbringung und die fehlendeUnterbringungsmöglichkeit jugendlicher Täterinnen in Schleswig-Holstein. In beidenFällen ist zu überlegen, ob Alternativen zur derzeitigen wohnortfernen Unterbringungbestehen oder eingerichtet werden können. Zwar kann den jungen Frauen in Vechta eineReihe von Therapie- und Eingliederungsangeboten gemacht werden, andererseits ist derKontakt nach Hause entfernungsbedingt erschwert. Von Flensburg fährt manbeispielsweise fünf Stunden mit dem Zug bis Vechta. Solche Entfernungen könnengerade bei den jungen Frauen nicht im Sinne der Resozialisierung sein.Die Antworten bezüglich der Kontakte der inhaftierten Frauen zu ihren Kindern lassenkeinen Rückschluss auf den Umfang der Besuche zu. Das ist bedauerlich, ebenso wie diezu allgemein gehaltenen Antworten zum arbeitsmarktorientiertenÜbergangsmanagement. Schließlich ist der Dreh- und Angelpunkt einer erfolgreichenResozialisierung ein mehr oder weniger intaktes soziales Umfeld, zu dem ein klaresberufliches Profil gehört. Ohne Schulabschluss gehen die Chancen für entlasseneStrafgefangene auf eine existenzsichernde Beschäftigung draußen gegen Null. Es solltendie Anstrengungen in diese Richtung also intensiviert werden. Es kann nicht angehen, 3dass vor fünf Jahren das letzte Mal eine Strafgefangene in Schleswig-Holstein einenHauptschulabschluss gemacht hat. Diese Zahl hat mich wirklich erschreckt.Ein abschließendes Wort zur Abschiebehaft. Sie hat nichts mit dem Strafvollzug zu tun.Abschiebehaft und Strafvollzug geschehen oft in einem Gebäude, sind aber keinesfallsdas Gleiche!Der SSW lehnt die Abschiebehaft ab. Auch wenn die Zeit, die die Frauen in Abschiebehaftverbringen, statistisch gesehen sinkt, ist jeder Tag zu viel. In Eisenhüttenstadt könnendie Frauen zumindest Besuch erhalten. Dennoch lehnen wir Abschiebehaft ab, weil siedie Ausländer insgesamt kriminalisiert!